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   BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03   

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https://dejure.org/2004,1454
BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03 (https://dejure.org/2004,1454)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03 (https://dejure.org/2004,1454)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2004 - 2 BvR 1811/03 (https://dejure.org/2004,1454)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; ... Art. 104 Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 456 StPO; § 457 Abs. 2 StPO; § 27 Abs. 2 StrVollstrO; § 33 Abs. 1 StrVollstrO; § 33 Abs. 2 StrVollstrO
    Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls (Art und Weise der Durchführung; überhastete Vollstreckung; Verhältnismäßigkeit; Rechtsstaatswidrigkeit; Willkürverbot; Verletzung der Menschenwürde und Objektformel); Gebot effektiven Rechtsschutzes; Rechtsschutzinteresse ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch fehlerhaftes Verneinen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Unverhältnismäßigkeit von Zwangsmaßnahmen bei Vollstreckungshaftbefehl

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls ohne Möglichkeit des Selbststellens; Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes; Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse; Verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit von Anordnungen einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; StPO §§ 455 ff.; ; StPO § 457 Abs. 2; ; StrVollstrO §§ 27 ff.; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 104; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Zulässigkeit der Überprüfung eines Vollstreckungshaftbefehls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 147
  • NStZ-RR 2004, 252
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
    Darüber hinaus ist aber zu verlangen, dass schwerwiegende Grundrechtseingriffe gerichtlich geklärt werden können, wenn deren direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in dem von der maßgeblichen Prozessordnung vorgesehenen Verfahren kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Auf diese Weise stehen Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) einer gerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Überprüfung offen, auch wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
    Zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung unter Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Wert- und Achtungsanspruchs (vgl. BVerfGE 28, 386 ; 45, 187 ; 50, 205 ; 72, 105 ) wird ein Verurteilter nicht schon dann, wenn ihm die Möglichkeit des Selbststellens genommen wird.
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
    Die nachträgliche gerichtliche Überprüfung ist in diesen Fällen zulässig, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) in Frage steht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 ).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Notwendigkeit eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes auch in Fällen anerkannt, in denen gegen schwer wiegende Grundrechtseingriffe durch die Exekutive - z.B. Wohnungsdurchsuchungen und freiheitsentziehende Maßnahmen - oder nahe liegende Willkür eines Hoheitsträgers vor Erledigung der Maßnahme kein gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auf diese Weise ist die nachträgliche gerichtliche und verfassungsgerichtliche Überprüfung eröffnet gegenüber Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) (vgl. BVerfGE 104, 220 ), gegenüber der besonders einschneidenden Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder objektive Willkür in Frage stehen (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ) und auch gegenüber der Anordnung einer Auskunft über die Telekommunikation.
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113

    Danach muss ein Rechtsschutzbegehren zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung jedenfalls immer dann zulässig sein, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) in Frage steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 - NJW 2002, 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 - NJW 2002, 2700 , vom 8. April 2004 âEURŒ- 2 BvR 1811/03 - NStZ-RR 2004, 252 , vom 23. November 2005 - 2 BvR 1514/03 - juris Rn. 13 und vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - NJW 2011, 137 Rn. 30).

    Ebenso muss die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle eines bereits beendeten Eingriffs bestehen, wenn der Betroffene ein am Maßstab einfachen Rechts so eklatant fehlerhaftes Vorgehen eines Hoheitsträgers geltend machen kann, dass objektive Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG) naheliegt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 - NStZ-RR 2004, 252 ).

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 2 Ws 441/15

    Vollstreckung von Bußgeldbescheiden: Feststellung der Rechtswidrigkeit bei

    Ferner kommt das Feststellungsinteresse insbesondere bei Eingriffen in die persönliche Freiheit in Betracht; insoweit liegt dies nach der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nur dann vor, wenn die persönliche Freiheit tatsächlich entzogen wurde (BVerfG NJW 2006, 503 [Beugehaft nach § 70 Abs. 2 StPO]; StraFo 2006, 20 [Untersuchungshaft]; NStZ-RR 2004, 252 [Vollstreckungshaftbefehl]; NJW 1999, 3737 [polizeilicher Platzverweis]).
  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

    Ausreichend ist, dass der Beschwerdeführer - was hier der Fall ist - einen Verstoß gegen das Willkürverbot schlüssig vorträgt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2005 - 3 VAs 11/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Erlass und/oder Vollzug eines

    Diese Bestimmung gebietet einen umfassenden Rechtsschutz des Bürgers gegen staatliche Hoheitsakte jedenfalls dann, wenn dieser einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff - namentlich einen Verstoß gegen Art. 1 I GG, 2 II GG oder das Willkürverbot des Art. 3 I GG - bewirken und der Betroffenen hiergegen - wie es beim Erlass und Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls in der Regel der Fall ist (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 12.7.2004 - 3 VAs 25/04 und vom 3.3.2005 - 3 VAs 1/05) - nicht rechtzeitig bei Eintritt der Erledigung - hier durch Inhaftierung - Rechtschutz erlangen kann (vgl. hierzu BVerfG, NStZ-RR 2004, 252; Senat a.a.O.).

    Die Freiheitsbeschränkung hat ihre Grundlage nämlich nicht in dem Vollstreckungshaftbefehl, sondern in dem zu vollstreckenden Strafausspruch, hier also dem Urteil vom 5.7.2004 (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 252 ; Senat, Beschlüsse vom 11.4.2002 - 3 VAs 7/02 und vom 3.3.2005 - 3 VAs 1/05).

    Durch diesen Rechtsweg, der auch die Möglichkeit eröffnet, einstweiligen Rechtschutz zu erlangen (§ 458 Abs. 3 StPO), wird der Garantie des Freiheitsgrundrechtes und seiner Absicherung durch Art. 104 GG genügt (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 252 ).

    Hingegen kann der Verurteilte geltend machen und demzufolge auch der Senat im Verfahren nach § 28 I 4 EGGVG feststellen, dass die Staatsanwaltschaft bei Erlass des Vollstreckungshaftbefehls nicht nur die einfach-rechtlichen Vorschriften, welche die Voraussetzungen dieser staatlichen Zwangsmaßnahme regeln, verletzt hat, sondern ihre Vorgehensweise zugleich in einem Maße so unverhältnismäßig war, dass das Willkürverbot verletzt ist (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 252).

    Wenn die Staatsanwaltschaft diese Vorbereitungs- und Rechtschutzmöglichkeit durch den sofortigen Erlass und Vollzug des Vollstreckungshaftbefehls (zumindest zunächst) faktisch vereitelt, ohne dass der Verurteilte durch sein Verhalten (Missachtung einer Ladung mit Fristsetzung oder Schaffung von Haftgründen) hierzu Anlass gegeben hat, wird der staatlichen Zwangsmaßnahme ein - rechtsschutzvereitelndes - Überraschungsmoment verliehen, auf das sie nach der gesetzlichen Regelung nicht angewiesen ist, was sie als grob unverhältnismäßig und damit objektiv (auf ein Verschulden kommt es nicht an) willkürlich (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252) erscheinen lässt.

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine aufgehobene Maßnahme

    dd) Bei dem besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person hält das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag unabhängig davon für gegeben, ob die Gerichte bei typischem Ablauf des Verfahrens rechtzeitig eine Entscheidung treffen können (BVerfGE 104, 220, 234; BVerfG, Beschl. v. 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, zit. nach juris).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Von besonderem Gewicht sind insbesondere Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 104, 220 ; für weitere Fallkonstellationen siehe BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 3, 147 ).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2005 - 3 VAs 1/05

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Erlass und Vollzug eines

    Zwar gebietet diese Bestimmung einen umfassenden Rechtsschutz des Bürgers gegen staatliche Hoheitsakte jedenfalls dann, wenn diese einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff - namentlich einen Verstoß gegen Art. 1 I, 2 II 2 oder das Willkürverbot des Art. 3 I GG - bewirken und der Betroffene hiergegen - wie es bei Erlass und Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls in der Regel der Fall ist - nicht rechtzeitig vor Eintritt der Erledigung Rechtsschutz erlangen kann (vgl. hierzu BVerfG, NStZ-RR 2004, 252; Senat, Beschl. v. 12.7.2004 - 3 VAs 25/04).

    Die Freiheitsbeschränkung hat ihre Grundlage nicht in dem Vollstreckungshaftbefehl, sondern in dem zu vollstreckenden Strafausspruch (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 252 [253]; Senat, Beschl. v. 11.4.2002 - 3 VAs 7/02), hier also im Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 26.1.2003 und der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Verfügung vom 23.7.2004.

    Hierdurch wird der Garantie des Freiheitsgrundrechts und seiner Absicherung durch Art. 104 GG genügt (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2004, 252 [253]).

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

    b) Wenngleich vornehmlich in den Fällen, die schon das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung anzunehmen ist (vgl. - mit weiteren Hinweisen auf die Kammerrechtsprechung - BVerfGE 104, 220 ), kann eine von Verfassungs wegen gebotene Überprüfung auch in anderen Fallgruppen vorliegen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 , für den Fall eines objektiven Willkürverstoßes bei sachlicher Nähe zum Freiheitsrecht; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 , sowie vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , für den Fall einer besonders einschneidenden Art und Weise der zeitweiligen Unterbringung im Strafvollzug; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206, für den Fall der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers; Beschluss des Ersten Senats vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, DVBl 2004, S. 822 , für den Fall der Beeinträchtigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit).
  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

  • BGH, 05.10.2018 - StB 43/18

    Keine diplomatische Immunität bei privatem Urlaub in einem Drittstaat (Durchreise

  • BGH, 30.03.2017 - StB 7/17

    Haftbefehl: Avisierte Abschiebung eines Untersuchungsgefangenen als

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2005 - 2 VAs 32/04

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit des Antrags auf nachträgliche Feststellung der

  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

  • BFH, 17.11.2022 - V R 23/20

    Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.)

  • OLG München, 28.09.2010 - 4 VAs 26/10

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Antrag auf Feststellung der

  • BGH, 05.10.2018 - StB 9/18

    Erledigung der Beschwerde (Wegfall der Beschwer bei durch Vollstreckungsverzicht

  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 A 1106/19

    Kopfnoten; Jahreszeugnis der Klasse 9 und Halbjahreszeugnis der Klasse 10 der

  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvQ 5/10

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz erfolgte Ablehnung des Antrags auf

  • KG, 19.01.2009 - 1 Zs 2629/08

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Feststellungsinteresse hinsichtlich der

  • OLG Hamm, 08.04.2011 - 1 VAs 4/11

    Vollstreckungshaftbefehl, Beschwerde, Erledigung, Feststellungsinteresse

  • OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07

    Rechtliches Gehör; Fluchtgefahr

  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse am Mitwirkungsentzug für eine Oberschule

  • KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • FG Düsseldorf, 25.04.2007 - 7 K 4756/06

    Zulässigkeit einer auf die Aufhebung eines Kontenabrufes gerichteten

  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - 18 E 703/03

    Ersatzzwangshaft Haftanordnung Haftantrag Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • BGH, 05.10.2018 - StB 44/18
  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13

    Keine (isolierte) Anfechtung des (versagten) Einvernehmens nach § 72 IV 1

  • KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung nach Abschluss des Strafverfahrens

  • KG, 11.04.2012 - 4 VAs 11/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls

  • OLG Karlsruhe, 03.09.2018 - 2 VAs 36/18

    Gerichtszuständigkeit bei Öffentlichkeitsfahndungen

  • OLG Brandenburg, 01.11.2021 - 2 VAs 8/21

    Feststellungsinteresse bei vollstrecktem Strafvollstreckungsbefehl; Eklatant

  • LG Lüneburg, 29.06.2005 - 10 T 29/05
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