Rechtsprechung
| BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 25 GG; § 73 IRG; Art. 3 EMRK; Art. 7 IPbpR; § 77 IRG; § 33a StPO
Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; Zusicherung; Spezialitätsgrundsatz); völkerrechtlicher Mindeststandard; unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze; öffentlichen Ordnung; ordre public; gerichtliche Prüfungspflicht; Haftbedingungen (völkerrechtlicher Mindeststandard; Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Rechtliches Gehör; Verfahren nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
GG Art. 25; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
D (A), Weißrussen, Strafverfolgung, Auslieferung, Haftbedingungen, Völkerrechtlicher Mindeststandard, Ordre public, Situation bei Rückkehr, Menschenrechtswidrige Behandlung - NWB SteuerXpert START
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 25
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferungsentscheidung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 28.11.2003 - 33 Ausl 58/03
- OLG Dresden, 08.01.2004 - 33 Ausl 58/03
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 3, 159
- StV 2004, 440
Wird zitiert von ... (24)
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der …
Insofern habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. April 2004 (BVerfGK 3, 159) ausgeführt, es komme auf die im Einzelfall zu erwartende Haftsituation an und eine Zusicherung einer den völkerrechtlichen Mindestanforderungen genügenden Haftunterbringung durch die Republik Belarus sei nicht geeignet, verfassungsrechtlich geforderte Aufklärungspflichten des Oberlandesgerichts einzuschränken.Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch nicht aus dem von der Antragstellerin erwähnten, ebenfalls eine Auslieferung an die Republik Belarus betreffenden Beschluss der erkennenden Kammer vom 8. April 2004 (BVerfGK 3, 159).
Vielmehr wurde dort lediglich festgehalten, dass die bloße Möglichkeit, dass die Bundesregierung die Bewilligung von einer solchen Zusicherung abhängig mache, wegen der eingeschränkten verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung nicht geeignet sei, eine Prüfung sowie gegebenenfalls die Einholung einer entsprechenden Zusicherung bereits im Verfahren über die Zulässigkeit der Auslieferung zu ersetzen (BVerfGK 3, 159 ).
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der …
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).Es hat insofern zutreffend ausgeführt, dass zwar die von dem Auswärtigen Amt berichtete Praxis der Bundesregierung, die Bewilligungsentscheidung mit der Bedingung menschenwürdiger Behandlung zu verbinden, keinen Einfluss auf die Zulässigkeitsentscheidung hat, weil die Bewilligungsentscheidung gerichtlich allenfalls eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 63, 215 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ; BVerfGK 3, 159 ).
Ebenso zutreffend hat das Oberlandesgericht indes seiner Entscheidung die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des genannten Mindeststandards und damit gegen die Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ).
- BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (vgl. Art. 3 EMRK, Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 , vgl. auch BVerfGK 3, 159 ) sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung des …
Der Beschwerdeführer verkennt insofern, dass von dem ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtliche verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet sind, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 - juris).Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland als ersuchter Staat im Interesse eines funktionierenden Auslieferungsverkehrs fremde Rechtsordnungen im Rahmen ihrer völkerrechtlich übernommenen Pflichten zu achten hat, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen und daher der Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die Beachtung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung durch den ersuchenden Staat beschränkt ist (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 - juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 - juris), öffnet der ersuchende Staat durch die Abgabe entsprechender Zusicherungen im gleichen Interesse seine Rechtsordnung, indem er die genannten Anforderungen des ersuchten Staates respektiert und eine gegebenenfalls von der eigenen Rechtsordnung oder Rechtspraxis abweichende (Sonder-) Behandlung des Verfolgten garantiert (vgl. zu Bedingungen ausländischer Staaten im Rahmen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleisteter Rechtshilfe § 72 IRG).
- OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10 Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984) sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl BVerfG StV 2004, 440; OLG Dresden, NStZ 2009, 462 und zur Zulässigkeit der Auslieferung eines sog. PKK-Mitglieds an die Türkei den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.10.2007- 2 BvR 1680/07, NVwZ 2008 S. 71; abrufbar auch über die Internetseite des Bundesverfassungsgerichts).
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337ff] = NJW 1983, 1726 BVerfGE 75, 1 [12] = NJW 1987, 2155 BVerfGE 108, 129 [136ff] = NVwZ 2003, 1499; BVerfGK 3, 159 [163] = BeckRS 2004, 21967).
Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Achtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (vgl. Art. 3 EMRK, Art. 7 des IPbürgR und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984 (BGBI 111990, 246; vgl. auch BVerfGK 3, 159 [164] = BeckRS 2004, 21967) sowie innerstaatlich aus Art. 1 I I und 2 II GG.
- BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 264/08
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Auslieferungshaft
Ob dies auch hinsichtlich des Beschlusses vom 17. Oktober 2007 gilt oder ob insofern der erst nach Ablauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG gestellte Antrag vom 20. Dezember 2007 auf Nachholung des rechtlichen Gehörs gemäß § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die Verfassungsbeschwerdefrist offen gehalten hat, kann hier dahinstehen (offen gelassen auch in BVerfGE 19, 198 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 1987 - 2 BvR 1389/86 -, JURIS; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1997 - 2 BvQ 23/97 -, JURIS), denn die Verfassungsbeschwerde hat insofern sowie im Hinblick auf den Beschluss vom 8. Januar 2008 sowie den Beschluss vom 7. Februar 2008 jedenfalls in der Sache zurzeit keinen Erfolg. - BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08 Zwar genügt im gerichtlichen Auslieferungsverfahren der Verweis auf die Möglichkeit der Bundesregierung, im (späteren) Bewilligungsverfahren Zusicherungen des ersuchenden Staates einzuholen, den den Oberlandesgerichten obliegenden Aufklärungs- und Prüfungspflicht wegen der eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bewilligungsentscheidung nicht (vgl. BVerfGK 3, 159 [164 f.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris).
Auf diesem Wege erlangt der erklärte Vorbehalt völkerrechtlich in gleicher Weise Verbindlichkeit wie eine von dem ersuchenden Staat gegebene Zusicherung, welche grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08 Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; - 75, 1 [19]; - 108, 129 [136 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]).
b) Das Oberlandesgericht hat schließlich zutreffend seinen Entscheidungen die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 [224]; - 109, 38 [62]; BVerfGK 2, 165 [172 f.]; 3, 159 [165]; 6, 13 [19]; 6, 334 [343]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, juris).
- OLG Köln, 26.11.2004 - Ausl 201/04
Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss v. 08.04.2004 in StV 04, 440).Das Bundesverfassungsgericht hat in der in StV 04, 440 veröffentlichten Entscheidung zwar ausgesprochen, dass die bloße Möglichkeit oder auch die erklärte Absicht des Bundesministeriums der Justiz, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine Zusicherung des ersuchenden Staates (in dem entschiedenen Fall: die Republik Weißrußland) zu einer völkerrechtlichen Mindeststandards genügenden Haftunterbringung eines Verfolgten einzuholen und die Einhaltung der Zusicherung durch konsularische Maßnahmen zu überprüfen, die verfassungsrechtlich geforderte Aufklärungs- und Prüfungspflicht der ordentlichen Gerichte im Auslieferungsverfahren nicht einschränke.
- BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Überstellung des …
Hiermit setzt sich der Beschwerdeführer ebenso wenig auseinander wie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch im Auslieferungsverfahren lediglich zu prüfen ist, ob einer Auslieferung die drohende Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71). - VG Köln, 11.11.2011 - 25 K 4280/09
Übergabe eines Piraten an kenianische Behörden rechtswidrig
- BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2464/09
Anforderungen an eine substantiierte Begründung nach § 23 Abs. 1 S. 2, § …
- OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
Straf- und Bußgeldsachen
- OLG Hamm, 12.07.2004 - 4 AuslA 29/03
Auslieferung; Weißrussland; menschunwürdige Haft; Prüfungspflicht
- OLG Köln, 01.06.2007 - 6 AuslA 95/06
Auslieferung nach Weißrussland
- OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08
Weißrussland
- OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06
- OLG Dresden, 17.04.2008 - 12 Ausl 33/08
Weißrussland; Menchenrechte
- OLG Nürnberg, 13.07.2011 - 2 OLG Ausl 1/11
Strafvollstreckung: Zulässigkeit der Überstellung eines Strafgefangenen nach …
- OLG Köln, 22.01.2010 - AuslA 36/09
Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Dagestan
- OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - Ausl 42/05
Auslieferung für zulässig erklärt
- OLG Köln, 14.02.2012 - 6 AuslA 16/11
Rechtshilfeverkehr mit der Türkei; Auslieferung zur Vollstreckung
- OLG Köln, 05.04.2012 - 6 Ausl 104/11
- OLG Köln, 04.10.2010 - 6 AuslA 88/09
