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   BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04   

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https://dejure.org/2004,7745
BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04 (https://dejure.org/2004,7745)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2004 - 1 BvR 341/04 (https://dejure.org/2004,7745)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 1 BvR 341/04 (https://dejure.org/2004,7745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründungsfrist einer Verfassungsbeschwerde; Erfordernis des zusammenhängenden Gesamteindrucks vom Inhalt einer mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92 § 23 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
    Nur so wird der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang (vgl. § 92 BVerfGG) vollständig, aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. BVerfGE 81, 208 ) und das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, auf Grund der Beschwerdeschrift und der ihr beigefügten Anlagen zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
    Der Beschwerdeführer hat sich mit den von ihm angegriffenen Entscheidungen in einer Weise auseinander zu setzen, dass beurteilt werden kann, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2001, S. 1567 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -).
  • BVerfG, 06.06.2001 - 1 BvR 859/01

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
    Der Beschwerdeführer hat sich mit den von ihm angegriffenen Entscheidungen in einer Weise auseinander zu setzen, dass beurteilt werden kann, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2001, S. 1567 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 426/02

    Grundsätze zur Bemessung von Schmerzensgeldansprüchen; Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2004 - VI ZR 426/02 -,.
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
    Der Beschwerdeführer hat sich mit den von ihm angegriffenen Entscheidungen in einer Weise auseinander zu setzen, dass beurteilt werden kann, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2001, S. 1567 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
    Der Beschwerdeführer hat sich mit den von ihm angegriffenen Entscheidungen in einer Weise auseinander zu setzen, dass beurteilt werden kann, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2001, S. 1567 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Nur so wird der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig, aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt und das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzt, aufgrund der Beschwerdeschrift und der ihr beigefügten Anlagen zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 3, 207 ).
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Allerdings ist in vielen Fällen die Vorlage der gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels gerichteten Beschwerdeschrift erforderlich, um dem Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Grundrechtsrügen zu ermöglichen (vgl. BVerfGK 3, 207 ).
  • BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 957/05

    Erfordernis der Erprobung vor einer Beförderung sowie der Abordnung an ein

    Insoweit fehlt es an einer Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung (vgl. hierzu BVerfGK 3, 207), wonach die allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle den Verwaltungsgerichten obliege.
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

    Die ordnungsgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde erfordert, dass die angegriffenen Entscheidungen selbst vorgelegt oder dass innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2004 - 1 BvR 341/04 -, BVerfGK 3, 207 f.).
  • BVerfG, 11.09.2006 - 2 BvR 1646/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beihilfe für ein Haarwuchsmittel

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer keinen Sachverhalt vorgetragen hat, der den geltend gemachten Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheinen lässt (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 40 ; BVerfGK 3, 207 ).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

    Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (vgl. BVerfGK 3, 207 ; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

    Die Beschwerdeschrift vom 9. Juli 2012 selbst gibt die Gründe der angegriffenen Entscheidungen nur in Auszügen wieder, wobei diese Ausführungen keinen zusammenhängenden und verständlichen Gesamteindruck vom Inhalt der Entscheidungen vermitteln (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG vom 5.5.2004 - 1 BvR 341/04 - juris Rn. 2; vom 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07 - juris Rn. 2).
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