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   BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04   

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https://dejure.org/2004,3004
BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04 (https://dejure.org/2004,3004)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2004 - 1 BvR 801/04 (https://dejure.org/2004,3004)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 801/04 (https://dejure.org/2004,3004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wechsel eines beisitzenden Richters zwischen Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO und Berufungszurückweisung nach § 522 Abs 2 S 1 ZPO verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG - Substantiierungsanforderungen bei Rüge der Verspätung einer Berufungszurückweisung gem § 522 Abs 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss im Zivilprozessrecht; Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter durch Ersetzung eines Richters; Unverzügliches Ergehen eines Zurückweisungsbeschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 522 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Richterwechsels im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 329
  • NJW 2004, 3696
  • NVwZ 2005, 576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
    a) Nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG muss im Voraus so genau wie möglich feststehen, welches Gericht und welcher Spruchkörper mit welchen Mitgliedern zur Entscheidung über eine Rechtssache berufen ist (vgl. BVerfGE 40, 356 . Eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit ist allerdings hinzunehmen (vgl. BVerfGE 18, 423 ).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
    Dies gilt insbesondere für die Fälle des Ausscheidens, der Krankheit, der Verhinderung, des Urlaubs oder des Wechsels eines oder mehrer Richter (vgl. BVerfGE 18, 344 ).
  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
    a) Nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG muss im Voraus so genau wie möglich feststehen, welches Gericht und welcher Spruchkörper mit welchen Mitgliedern zur Entscheidung über eine Rechtssache berufen ist (vgl. BVerfGE 40, 356 . Eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit ist allerdings hinzunehmen (vgl. BVerfGE 18, 423 ).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit ist allerdings hinzunehmen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; BVerfGK 3, 329 ).
  • KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17

    Sparbuch als einziger Nachlassgegenstand: Kündigung des Sparguthabens durch

    Im Übrigen dient das gesetzliche Erfordernis, der Zurückweisungsbeschluss müsse "unverzüglich" ergehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Erlass vorliegen, vorrangig dem Interesse des in der ersten Instanz obsiegenden Berufungsbeklagten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 801/04, NJW 2004, 3696).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

    Ein Verstoß gegen § 309 ZPO stellt einen absoluten Revisionsgrund i.S. von § 547 Nr. 1 ZPO sowie eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) dar (BVerfG, Kammerbeschl.v. 27.7.2004 - 1 BvR 801/04, NJW 2004, 3696; Zöller/ Vollkommer aaO § 309 Rdn. 5; Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 309 Rdn. 5; Stein/ Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 309 Rdn. 13).
  • BVerfG, 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10

    Zur Zurückweisung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO -

    Ein solcher Vortrag oblag ihm aber nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, weil ein solcher Nachteil bei Nichtbeachtung der Zeitvorgabe des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO in der Regel fehlt und auch hier nicht erkennbar ist (vgl. BVerfGK 3, 329 ).
  • OLG München, 13.02.2012 - 20 U 4641/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Miterfassung des öffentlichen Gehwegs durch

    Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht ..., die urlaubsbedingt am Beschluss vom 04.01.2012 nicht mitgewirkt hat, nunmehr aber zur Entscheidung berufen ist, tritt dem Beschluss vom 04.01.2012 in vollem Umfang bei (vgl. BVerfG NJW 2004, 3696).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 U 87/05

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Rechtsanwalt wegen

    Das trifft mangels einer diesbezüglichen Einschränkung des Gesetzes nicht zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 281); ohne Belang ist auch, dass in der Zeit zwischen dem Hinweisbeschluss und dieser Entscheidung ein Wechsel in der Richterbank stattgefunden hat (vgl. BVerfG NJW 2004, 3696).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 20 W 438/04

    Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen: Fehlerhafte Besetzung der Zivilkammer des

    Auch das Bundesverfassungsgericht verneint einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und § 16 Satz 2 GVG soweit eine sich aus der Sache ergebende und unvermeidbare Ungewissheit über die Person des gesetzlichen Richters entsteht, wie dies bei Fällen des Ausscheidens, der Krankheit, der Verhinderung, des Urlaubs oder des Wechsels eines oder mehrerer Richter der Fall ist (BVerfG Beschluss vom 27.7.2004 in der Sache 1 BvR 801/04 = NJW 2004, 3696; so bereits BVerfG Beschluss vom 30.3.1965 in der Sache 2 BvR 341/60 = BVerfGE 18, 423 = NJW 1965, 1223).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss: Bedeutung des Tatbestandsmerkmals

    Es handelt sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem Fristanforderungen an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden können (Schneider, NJW-Editorial Heft 51/2004; BVerfG Beschluss vom 27.7.2004, 1 BvR 801/04).
  • OLG München, 30.10.2008 - 20 U 3860/08

    Kein Besitzschutz bei verbotener Eigenmacht nach Titelerwerb!

    Richterin am Oberlandesgericht ###, die am Beschluss vom 15. September 2008 wegen Urlaubs nicht mitgewirkt hat, nunmehr aber zur Mitentscheidung berufen ist, tritt dem Beschluss vom 15. September 2008 in vollem Umfang bei (vgl. BVerfG NJW 2004, 3696).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09

    Besondere Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten:

    Bei diesem Tatbestandsmerkmal handelt es sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem eine Fristanforderung an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden kann (BVerfG, NJW 2004, 3696; OLG Frankfurt, 9. ZS., OLGR 2006, 86).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 46/07

    Sozialplanabfindung: Zur Sozialplanberechtigung der vom Betriebsübergang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - 2 B 139/23

    Vollstreckung der festgesetzten Rundfunkbeiträge; Gebot des gesetzlichen Richters

  • OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16

    Steigerung des Verkehrswertes einer Wohnung durch Aufwendungen

  • OLG Koblenz, 17.06.2019 - 12 U 1148/14

    Ansprüche aus einem Baustellenunfall

  • OLG München, 08.06.2018 - 18 U 2746/17

    Qualifizierung eines Dokuments als gemeinschaftliches Testament

  • OLG München, 03.12.2015 - 20 U 2190/15

    Keine Hemmung der Verjährung durch einen nicht ausreichend individualisierten

  • OLG Jena, 03.06.2008 - 4 U 345/06

    Zur Frage, ob Zeitablauf einem Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • EGMR, 04.09.2007 - 14379/03

    B. S. gegen Deutschland

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