Rechtsprechung
| BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Teilnehmers an einer Versammlung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltskanzlei-lankau.de
, S. 6 (Kurzinformation)
Polizeirechtlicher Platzverweis gegen Versammlungsteilnehmer erst nach Auflösung der Versammlung möglich
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Desaster im Versammlungsrecht: Zwei irreführende Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts" von Prof. Dr. Jürgen Schwabe, original erschienen in: DÖV 2010, 720 - 725.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Platzverweis und Ingewahrsamnahme nach Auflösung der Versammlung: Erwiderung auf Jürgen Schwabe, DÖV 2010, 720" von RiVG Matthias Hettich, original erschienen in: DÖV 2011, 954 - 961.
Verfahrensgang
- AG München, 22.03.2001 - 872 XIV B 967/00
- LG München I, 16.08.2001 - 1 T 7088/01
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 4, 154
- NJW 2005, 353 (Ls.)
- NVwZ 2005, 80
Wird zitiert von ... (30)
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Versammlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ; 104, 92 ; 111, 147 ff.; BVerfGK 4, 154 ) hat das BVerfG bereits entschieden.Der Schutz des Grundrechts besteht unabhängig davon, ob die Versammlung anmeldepflichtig und angemeldet war (vgl. BVerfGK 4, 154 ).
Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden - wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme - sind rechtswidrig, solange nicht die Versammlung gem. § 15 Abs. 3 VersG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde (vgl. BVerfGK 4, 154 ; OVG Bremen…, Urteil vom 4.11.1986 - 1 BA 15/86 -, NVwZ 1987, S. 235 ; OVG des Saarlandes…, Urteil vom 27.10.1988 - 1 R 169/86 -, JURIS, Rn. 31 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2.3.
Dieses Gesetz geht in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor (vgl. BVerfGK 4, 154 ).
Eine auf allgemeines Polizeirecht gegründete Maßnahme, durch welche das Recht zur Teilnahme an der Versammlung beschränkt wird, scheidet auf Grund der Sperrwirkung der versammlungsgesetzlichen Regelungen aus (vgl. BVerfGK 4, 154 ).
Der Schutz der Versammlungsfreiheit erfordert, dass die Auflösungsverfügung eindeutig und nicht missverständlich formuliert ist und für die Betroffenen erkennbar zum Ausdruck bringt, dass die Versammlung aufgelöst ist (vgl. BVerfGK 4, 154 ; OVG Berlin, Beschluss vom 17.12.2002 - 8 N 129.02 -, NVwZ-RR 2003, S. 896 ).
Vor allem aber dient sie dazu, dem Teilnehmer bewusst werden zu lassen, dass der versammlungsrechtliche Schutz der Teilnahme endet (vgl. BVerfGK 4, 154 ).
(c) Es ist auch keine anderweitige - etwa als Platzverweis intendierte - an den Beschwerdeführer gerichtete Verfügung mit vergleichbarem Inhalt ergangen, so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob auch eine derartige Verfügung ausreichen kann (vgl. BVerfGK 4, 154 ).
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06
Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche …
Dieses Gesetz beruht auf der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für das Versammlungsrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG a.F. Soweit das Versammlungsgesetz abschließende Regelungen hinsichtlich der polizeilichen Eingriffsbefugnisse enthält, geht es daher als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 - NVwZ 2005, 80; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - BVerwG 7 C 50.88 - BVerwGE 82, 34 ).Zwar bedürfen gezielte Eingriffe in den Kernbereich dieses Grundrechts - insbesondere polizeiliche Maßnahmen gegen eine Person, die sich in einer Versammlung befindet - einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung; aus diesem Grund sind die im Vergleich zum allgemeinen Polizeirecht engeren Voraussetzungen für beschränkende Maßnahmen, die sich aus dem Versammlungsgesetz ergeben, Ausprägungen des Schutzes der Versammlungsfreiheit (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2004 a.a.O.).
- BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für …
Das Versammlungsgesetz geht in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor (vgl. BVerfGK 4, 154 [158]).
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des …
Der Schutz des Art. 8 GG besteht unabhängig davon, ob eine Versammlung anmeldepflichtig und dementsprechend angemeldet ist (vgl. BVerfGE 69, 315 [351]; BVerfGK 4, 154 [158]; 11, 102 [108]).Dementsprechend gehen die Versammlungsgesetze als Spezialgesetze dem allgemeinen Polizeirecht vor, mit der Folge, dass auf letzteres gestützte Maßnahmen gegen eine Person, insbesondere in Form eines Platzverweises, ausscheiden, solange sich diese in einer Versammlung befindet und sich auf die Versammlungsfreiheit berufen kann (vgl. BVerfGK 4, 154 [158]).
Dieser Schutz endet erst mit der eindeutigen Auflösung der Versammlung oder dem eindeutigen Ausschluss des Teilnehmers von der Versammlung (vgl. BVerfGK 4, 154 [159]; 11, 102 [115 f.]).
- BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06
"Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten" …
Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG und damit auch des Versammlungsgesetzes sind demnach örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zu gemeinschaftlicher, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. - BVerfGE 104, 92 und vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233 und 341/81 - BVerfGE 69, 315 ;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26. März 2001 - 1 BvQ 16/01 - NVwZ-RR 2001, 442 , vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 2460 und vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 - BVerfGK 4, 154 ). - VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
Sitzblockade als Versammlung i.S.d. Versammlungsrechts; Auflösung; …
Bis zu einer wirksamen Auflösung besteht der versammlungsrechtliche Schutz fort (BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 - NVwZ 2005, 80).Art. 8 GG erlaubt Beschränkungen von Versammlungen unter freiem Himmel nur nach Maßgabe des Absatzes 2. Maßnahmen der Gefahrenabwehr richten sich dementsprechend nach dem Versammlungsgesetz (BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004, aaO).
Der Schutz der Versammlungsfreiheit erfordert, dass die Auflösungsverfügung, deren Nichtbefolgung nach § 26 VersG strafbewehrt ist, eindeutig und unmissverständlich formuliert ist und für die Betroffenen erkennbar zum Ausdruck bringt, dass die Versammlung aufgelöst ist (BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004, aaO).
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
Der Schutz des Art. 8 GG besteht zudem unabhängig davon, ob eine Versammlung anmeldepflichtig und dementsprechend angemeldet ist (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 4, 154 ; 11, 102 ). - VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10
Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater
Einem Versammlungsteilnehmer muss hinreichend und unmissverständlich bedeutet werden, dass gerade er von der Versammlung ausgeschlossen wird, so dass ihm dadurch klar sein muss, dass er sich nicht mehr auf die Versammlungsfreiheit berufen kann und sich aus der Versammlung zu entfernen hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 - juris Rdnrn. 22 ff. …und vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 - juris Rdnr. 47; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 14. Februar 2006 - 4 LB 10/05 - juris Rdnr. 54).Die Vorschrift schützt nur den geordneten Ablauf der Versammlung, wendet sich also gegen Versammlungsgegner und betrifft nicht Gefährdungen oder Verletzungen durch Versammlungsteilnehmer zum Nachteil öffentlicher oder privater Einrichtungen oder aber politischer Gegner der Versammelten (vgl. u. a. OVG Schleswig-Holstein a.a.O. juris Rdnr. 55, BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2004 a.a.O. juris Rdnr. 24; Schwabe, DÖV 2010 S. 720 [722 f.] m.w.N. in Fn. 11 und 12;… a.A. Pieroth/Schlink/Kniesel a.a.O. Rdnr. 10, S. 398, wonach auch Ordnungsverstöße von Versammlungsteilnehmern nach außen darunter fallen, die zu Konflikten oder zur Versammlungsauflösung führen können, wie auch Straftaten, die ein Teilnehmer gegenüber Anwohnern, Passanten oder Teilnehmern einer Gegendemonstration begeht).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 1 S 2828/06
Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen eine stille Mahnwache aus 2 …
Die Voraussetzungen für ein Einschreiten auf der Grundlage des vorrangigen Versammlungsgesetzes, in dessen Folge dann auch Maßnahmen aufgrund des Polizeigesetz ergehen dürfen (siehe etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 -, NVwZ 2005, 80 m.w.N.; vgl. auch § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach dem Versammlungsgesetz - VersGZuVO - vom 25.05.1977, GBl. S. 196, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.06.1997, GBl. 278), lagen nicht vor. - VG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 K 3033/09
Versammlung Aufzug Ausschluss Polizeifestigkeit der Versammlung strafprozessuale …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 -, NVwZ 2005, 80 f.vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 -, a.a.O.
- VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 1823/09
Anerkennung eines Feststellungsinteresses bei Platzverweis
- OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
Anforderungen an eine polizeiliche Auflösungsverfügung; Rechtmäßigkeit eines …
- BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zulässigkeit eines Eingriffs in die …
- OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04
Kosten für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme; Amtsgerichte; Freiheitsentziehung; …
- OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11
Zuständigkeit für weitere sofortige Beschwerde gegen Polizeigewahrsam nach dem …
- VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09
Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 1 B 4.05
Art 8 GG
- VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7418/08
Polizeieinsatz gegen Gegendemonstranten bei "Pro- Köln" Veranstaltung im …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2006 - 4 LB 10/05
- VG Köln, 07.12.2006 - 20 K 5272/04
- VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 6004/09
- VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 818.09
Art 8 Abs 1 GG, § 19a VersammlG, § 12a VersammlG
- VG Münster, 24.05.2005 - 1 K 3288/04
- OLG Celle, 26.01.2006 - 22 W 88/05
- LG Lüneburg, 31.08.2006 - 10 T 21/04
- VG Bremen, 12.10.2006 - 2 K 1259/05
Ingewahrsamnahme, Platzverweis, Versammlung, Polizei
- VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
Versammlungsrecht, Polizeirecht, Ordnungsrecht
- VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 137.07
- VG Hamburg, 07.05.2007 - 19 K 4242/06
- VG Frankfurt/Oder, 06.10.2007 - 6 L 330/07
Verbot einer Wahlkampfveranstaltung (hier: DVU
