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   BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02   

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BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02 (https://dejure.org/2004,2200)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02 (https://dejure.org/2004,2200)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2004 - 2 BvR 1034/02 (https://dejure.org/2004,2200)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 102 StPO; § 103 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche Aufklärungspflicht); Durchsuchungsbeschlusses (Begrenzungsfunktion; inhaltliche Anforderungen; Einzelfall des Ausreichens einer pauschalen Nennung des Tatvorwurfes); Schweigerecht des Angeklagten (nemo ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 13 Abs 1, 2 durch unverhältnismäßige Durchsuchungsanordnung im Steuerstrafverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Einkommenssteuerhinterziehung ergangene Durchsuchungsbeschlüsse; Zwischenentscheidungen als tauglicher Beschwerdegegenstand; Formale Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss; Verhältnismäßigkeit von ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 13; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; StPO § 102
    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung - hier: - in einem Steuerstrafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzungsfunktion - Durchsuchungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 227
  • NJW 2005, 1640
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    c) Ob die Durchsuchung insbesondere wegen der Geringwertigkeit des hinterzogenen Betrags und des Zeitablaufs - aber trotz des erstinstanzlich festgestellten, die Bagatellgrenze des § 313 Abs. 1 Satz 1 StPO übersteigenden Schuldmaßes (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 313 Rn. 2, zum Begriff der "Bagatellkriminalität" in diesem Zusammenhang) - auch außer Verhältnis zur Schwere des Tatvorwurfs und der - durch eine bereits vorliegende erstinstanzliche Verurteilung des Beschwerdeführers qualifizierte - Stärke des Tatverdachts gestanden hat (vgl. BVerfGE 20, 162 ), kann auf dieser Grundlage offen bleiben.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92

    Verfassungswidrige Beweiswürdigung - Schweigerecht des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    Wenngleich der Beschwerdeführer als Angeklagter nicht dazu verpflichtet ist, zu seiner Strafverfolgung durch aktives Handeln beizutragen (vgl. BGHSt 34, 39 ) und er im Strafverfahren keiner Darlegungs- und Beweislast unterliegt (vgl. Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 39), hätten die Fachgerichte - im Hinblick auf die zumindest teilweisen Einlassungen des Beschwerdeführers (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555, zu dem verfassungsrechtlichen Verbot, das vollständig ausgeübte Schweigerecht zum Nachteil des Angeklagten zu verwenden) - aus einer etwaigen Nichtvorlage der Bücher verwertbare Schlüsse ziehen können.
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    Anders ist dies jedoch dann, wenn Zwischenentscheidungen auf der Ebene des einfachen Rechts selbständig anfechtbar sind (vgl. BVerfGE 25, 336 ).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    Da der Beschwerdeführer als Angeklagter nicht vollständig geschwiegen hat, hätten aus dessen gesamtem Verhalten nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen (vgl. BGHSt 20, 298 ; Schoreit, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    Wenngleich der Beschwerdeführer als Angeklagter nicht dazu verpflichtet ist, zu seiner Strafverfolgung durch aktives Handeln beizutragen (vgl. BGHSt 34, 39 ) und er im Strafverfahren keiner Darlegungs- und Beweislast unterliegt (vgl. Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 39), hätten die Fachgerichte - im Hinblick auf die zumindest teilweisen Einlassungen des Beschwerdeführers (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555, zu dem verfassungsrechtlichen Verbot, das vollständig ausgeübte Schweigerecht zum Nachteil des Angeklagten zu verwenden) - aus einer etwaigen Nichtvorlage der Bücher verwertbare Schlüsse ziehen können.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Fragen nicht beantwortet wurden oder ob der Vernommene, wie hier, von sich aus einen Vorgang schildert und dabei einen wesentlichen Punkt eines einheitlichen Geschehens nicht nennt (Schoreit aaO m. w. N.; vgl. auch BVerfG - Beschluß vom 29. November 2004 - 2 BvR 1034/02).
  • BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13

    Durchsuchung bei der Betreiberin eines Weblogs wegen des Verdachts des

    Diese wird dadurch charakterisiert, dass die bereits eingetretene Beschwer des Betroffenen durch eine Anfechtung des Urteils nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfGK 4, 227 ).

    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 4, 227 ).

    Zwar ist die Beschwerdeführerin als Beschuldigte nicht dazu verpflichtet, zu ihrer Strafverfolgung durch aktives Handeln beizutragen (vgl. BGHSt 34, 39 ) und unterliegt im Strafverfahren keiner Darlegungs- und Beweislast (vgl. BVerfGK 4, 227 m.w.N.).

    Eine Vorlage der Ernennungsurkunde hätte - wie auch das Auffinden im Rahmen der Durchsuchung - deren Überprüfung ermöglicht (vgl. BVerfGK 4, 227 ).

  • BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13

    Durchsuchung bei einem zahnärztlichen Gutachter wegen des Verdachts des

    Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGK 4, 227 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvR 2393/12

    Durchsuchung (Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verleumdung und der

    Es muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 4, 227 ).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 20 W 93/19

    Anforderungen an eine amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung (hier: zur

    Unverhältnismäßig und damit unzulässig ist eine Wohnungsdurchsuchung dann, wenn ein milderes Mittel ebenso zum Erfolg führt (BVerfG, NJW 2005, 1640, zitiert nach juris; Hornmann, a.a.O., § 38 Rz. 9).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07

    Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten; Widerstand gegen

    Es hat auch nicht erkennbar geprüft, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist (BVerfG NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110; NJW 2007, 1804).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2007 - 8 U 155/06
    Jedenfalls kann die Klägerin ihren Vergütungsanspruch im Hinblick auf das Vertrags- und auch treuwidrige Verhalten der Beklagten durchsetzen, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen (vgl. BGH NJW 2005, 1640).
  • VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11

    Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei

    vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2005 - 1 StR 478/04 -, NStZ-RR 2005, 147; BVerfG, Beschluss vom 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02 -, NJW 2005, 1640.
  • LG Marburg, 07.11.2007 - 4 Qs 16/07
    Die Durchsuchung scheidet zudem aus, wenn andere weniger einschneidende Maßnahmen verfügbar sind (BVerfG, NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110).
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07

    Strafbarkeit der Sportwette: Sportwettenvermittlung an einen konzessionierten

    Weiterhin muss die Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des gegen den Beschuldigten bestehenden Tatverdachts stehen (BVerfG NJW 2005, 1640(1641)).
  • OLG München, 12.08.2005 - 2 Ws 768/05
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