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   BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04   

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BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04 (https://dejure.org/2004,3094)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04 (https://dejure.org/2004,3094)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 2 BvR 2197/04 (https://dejure.org/2004,3094)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen das Alterseinkünftegesetz; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz; Unmittelbare Betroffenheit des Beschwerdeführers durch das Alterseinkünftegesetz

  • Judicialis

    EStG § 10; ; EStG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92; AltEinkG
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 317
  • NVwZ-RR 2005, 217
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Die Zulässigkeitsvoraussetzung, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen ist (vgl. BVerfGE 102, 197 ; vgl. auch BVerfGE 1, 97 ; 97, 157 ), stellt eine spezielle Ausprägung des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde dar, wonach die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, soweit der Beschwerdeführer vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ).

    Damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

    Der Beschwerdeführer muss also geltend machen, dass er gerade durch die Norm und nicht erst durch deren Vollzug in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Der Beschwerdeführer muss also geltend machen, dass er gerade durch die Norm und nicht erst durch deren Vollzug in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 97, 157 ).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Norm rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 39 ; 93, 319 ).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Vollzugsakt von der Verwaltung nach der eindeutigen und klaren Gesetzesregelung ohne jeden Entscheidungs- und Prüfungsspielraum erlassen werden muss (vgl. BVerfGE 72, 39 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

    Die Verpflichtung, vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen, besteht jedoch nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ), oder die Anrufung der Fachgerichte aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, weil dies offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre, oder wenn der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Vorklärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 90, 128 ).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Die Zulässigkeitsvoraussetzung, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen ist (vgl. BVerfGE 102, 197 ; vgl. auch BVerfGE 1, 97 ; 97, 157 ), stellt eine spezielle Ausprägung des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde dar, wonach die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, soweit der Beschwerdeführer vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ).

    Damit soll neben der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Die Zulässigkeitsvoraussetzung, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht betroffen ist (vgl. BVerfGE 102, 197 ; vgl. auch BVerfGE 1, 97 ; 97, 157 ), stellt eine spezielle Ausprägung des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde dar, wonach die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, soweit der Beschwerdeführer vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die allgemein zuständigen Gerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Norm rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 72, 39 ; 93, 319 ).

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93b BVerfGG wird der Antrag des Beschwerdeführers, Art. 1 Ziff. 7, Ziff. 13, Ziff. 25 Buchstabe a und g sowie Art. 18 des Alterseinkünftegesetzes im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG auszusetzen, gegenstandslos (vgl. BVerfGE 7, 367 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Dem Beschwerdeführer stehen alle in der Abgaben- und Finanzgerichtsordnung gebotenen Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, um gegen die das Alterseinkünftegesetz vollziehenden Einkommensteuerbescheide vorzugehen, zumal nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zunächst den Fachgerichten die Aufgabe obliegt, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Die Verpflichtung, vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen, besteht jedoch nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ), oder die Anrufung der Fachgerichte aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, weil dies offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre, oder wenn der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Vorklärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 90, 128 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände pflichtgemäß gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ).
  • BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87

    Verfassungsbeschwerde gegen eine aktive Sterbehilfe untersagende Polizeiverfügung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände pflichtgemäß gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Aus diesem Grund hat der erkennende Senat im vorliegenden Verfahren auch noch nicht über die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung der zufließenden Renteneinnahmen zu entscheiden (vgl. auch Kammerbeschluss des BVerfG vom 21. Dezember 2004 2 BvR 2197/04, HFR 2005, 353, 355).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Ein Verstoß wäre deshalb in den Veranlagungszeiträumen der Versorgungsphase zu rügen, in denen die Altersbezüge der Besteuerung unterworfen werden (vgl. auch BVerfGK 4, 317 sowie BFH BStBl II 2006, S. 420 = BFHE 212, 242; BStBl II 2007, S. 547 = BFHE 216, 47).
  • FG Köln, 20.12.2006 - 12 K 2253/06

    Musterverfahren zum Alterseinkünftegesetz entschieden - In 2005 gezahlte

    Die Frage der Zweifachbesteuerung kann aber erst mit Beginn der Auszahlungsphase relevant werden (vgl. Urteil des BVerfG 2 BvR 2197/04 vom 21. Dezember 2004, HFR 2005, 353).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Für die verfassungsrechtliche Würdigung der zutreffenden Höhe des Abzugs von Altersvorsorgebeiträgen in einem Versorgungsweg ist demnach stets eine Gesamtbetrachtung der steuerlichen Abziehbarkeit von Beiträgen und der Besteuerung der Versorgungsleistungen vorzunehmen (BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 2004 2 BvR 2197/04, BFH/NV 2005, Beilage 2, 110).
  • BFH, 11.12.2008 - X B 179/08

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit der

    Für die verfassungsrechtliche Würdigung der zutreffenden Höhe des Abzugs von Altersvorsorgebeiträgen in einem Versorgungsweg ist demnach stets eine Gesamtbetrachtung der steuerlichen Abziehbarkeit von Beiträgen und der Besteuerung der Versorgungsleistungen vorzunehmen (Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 2004 2 BvR 2197/04, BFH/NV 2005, Beilage 2, 110).
  • BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05

    Erfolglose gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der

    Der Beschwerdeführer muss nicht nur eine nach § 92 BVerfGG substantiierte Behauptung aufstellen, durch die Rechtsnorm überhaupt beschwert zu sein, sondern die von ihm angegriffene Rechtsnorm muss nach Struktur und Inhalt geeignet sein, in Grundrechte des Beschwerdeführers einzugreifen, das heißt unmittelbar eine grundrechtlich geschützte Rechtsposition zu seinem Nachteil zu verändern (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 64, 301 ; BVerfGK 4, 317 ).
  • FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Alterseinkünftegesetzes; Grundsatz des

    Auch im Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2004 (2 BvR 2197/04) ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, dass sich zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt im Jahr 2005 die Frage der Zweifachbesteuerung der Altersrente nicht stellt.
  • FG München, 08.05.2007 - 9 V 181/07

    Antrag auf Aufhebung der Vollziehung der Einkommenssteuer wegen im Rahmen der

    Es ist weder bekannt, wie lange und in welcher Höhe der Antragsteller in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. in die berufsständische Versorgungseinrichtung freiwillig Beiträge einbezahlt hat, noch in welchem Umfang er für diese Beiträge den Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen in Anspruch genommen hat, so dass das Ausmaß, in welchen Umfang die Rentenbezüge des Antragstellers auf bereits besteuerten Rentenbeiträgen beruhen und damit einen erfolgsneutralen Vermögenstausch darstellen (zum Prinzip der Nichtsteuerbarkeit von Vermögensumschichtungen vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BStBl II 2000, 82 m.w.N.), überhaupt nicht abgeschätzt werden kann (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 2004 2 BvR 2197/04, BFH/NV 2005, Beilage 2, 110).
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