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   BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03   

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BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03 (https://dejure.org/2005,2390)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2005 - 2 BvR 975/03 (https://dejure.org/2005,2390)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 (https://dejure.org/2005,2390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 45 Abs. 1 StPO; § 118 Abs. 3 StVollzG; § 24 Abs. 1 RPflG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine Verfahrensnachteile für Rechtsschutzsuchende bei gerichtlichen Verfahrensfehlern; Wiedereinsetzung; verfassungskonforme Gesetzesauslegung; Fürsorgepflicht: Belehrung über Wiedereinsetzung); Rechtsbeschwerde ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungskonforme Auslegung des § 45 Abs 1 StPO zur Erleichterung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einlegung einer Rechtsbeschwerde bei unzuständigem Gerichtsbeamten

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Erschöpfung des Rechtswegs ; Notwendigkeit einer Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zur Erschöpfung des Rechtsweges; Rechtmäßigkeit des Entstehens von ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; RPflG § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs bei möglicher Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 151
  • NStZ-RR 2005, 238
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 45 Rn. 18; Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO, 25. Aufl. 1999, § 44 Rn. 63; Geppert, Die "qualifizierte" Belehrung, in: FS Karlheinz Meyer, Berlin 1990, S. 105; Schünemann, MDR 1969, S. 101 ).

    Da der Beschwerdeführer jedoch über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt jedenfalls die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 93, 99 ).

    Damit sind den Anforderungen, die an das Verhalten und die Rechtskenntnisse der Rechtsschutzsuchenden gestellt werden dürfen, insbesondere für Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    Von einem Betroffenen kann daher verlangt werden, dass er auch zur Erlangung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die ihm zumutbaren Anstrengungen unternimmt, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist (vgl. BVerfGE 42, 120 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -, NJW 1993, S. 847).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    Aus dem grundrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren folgt, dass die Gerichte aus Fehlern, die ihnen selbst zuzurechnen sind, keine Verfahrensnachteile für den Rechtsschutzsuchenden ableiten dürfen (BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138 , m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 08.11.1982 - 1 Ws 484/82
    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    b) Da eine durch Unzuständigkeit der aufnehmenden Justizbediensteten bedingte Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht auf einem Verschulden des Beschwerdeführers, sondern auf einem Fehler der Justiz beruht, besteht in derartigen Fällen die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH NJW 1952, S. 1386); bei rechtzeitiger Nachholung der nicht rechtzeitig wirksam eingelegten Rechtsbeschwerde ist die Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Entscheidung vom 8. November 1982 - 1 Ws 484/82 und 1 Ws 519/82 - JURIS).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    Aus dem grundrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren folgt, dass die Gerichte aus Fehlern, die ihnen selbst zuzurechnen sind, keine Verfahrensnachteile für den Rechtsschutzsuchenden ableiten dürfen (BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138 , m.w.N.).
  • BVerfG, 21.11.1989 - 2 BvR 1089/89
    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    Führen dem Staat zuzurechnende Fehler des Gerichts zu einer Behinderung des ersten Zugangs zu Gericht, ist die Wiedereinsetzung durch verfassungskonforme Gesetzesauslegung zu erleichtern (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 1989 - 2 BvR 1089/89 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1994 - 2 BvR 2107/93 -, NJW 1994, S. 1856; Goerlich, NJW 1976, S. 1526 ).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    a) Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    Aus dem grundrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren folgt, dass die Gerichte aus Fehlern, die ihnen selbst zuzurechnen sind, keine Verfahrensnachteile für den Rechtsschutzsuchenden ableiten dürfen (BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138 , m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03
    a) Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04

    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz;

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; BGH, NJW 1952, S. 1386).

    Jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verfahrensführung eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 - JURIS; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 45 Rn. 18; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 44 Rn. 63; Geppert, Die "qualifizierte" Belehrung, in: FS Karlheinz Meyer, Berlin 1990, S. 105; Schünemann, MDR 1969, S. 101 ).

    Da die Beschwerdeführer jedoch über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert werden, beginnt jedenfalls die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, JURIS).

  • BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 854/15

    Strafvollzugsrecht (Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 4; vgl. zu § 345 StPO auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Jedenfalls in Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3).

    Ob das Unterbleiben der Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dazu führt, dass bereits die Frist zur Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 28/13 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 3), oder ob die Frist zur Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist erst beginnt, wenn der Betroffene über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris, Rn. 15), kann insoweit offenbleiben (vgl. BVerfGK 5, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04, 2 BvR 907/04 -, juris, Rn. 17).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Grundsätzlich darf sich ein anwaltlicher Prozessbevollmächtigter aber bei einer klaren Rechtslage nicht auf eine falsche Auskunft des Gerichts verlassen, es sei denn, besondere Umständen liegen vor (vgl BVerfG vom 26.4.1988 - 1 BvR 669, 686, 687/87 - BVerfGE 78, 123, vom 4.5.2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339 = SozR 4-1500 § 67 Nr. 2, vom 21.3.2005 - 2 BvR 975/03 - BVerfGK 5, 151; BSG vom 9.10.2012 - B 5 R 196/12 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 10 RdNr 8) .
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 803/05

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Erledigung; fortbestehendes

    Aus dem Grundsatz, dass die Justiz eigene Fehler nicht dem Rechtsschutzsuchenden zum Nachteil ausschlagen lassen darf, können sich auch besondere gerichtliche Belehrungspflichten ergeben (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 f., und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a. -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, JURIS).
  • BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12

    Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG)

    bb) Dem Beschwerdeführer war jedoch nach § 93 Abs. 2 BVerfGG auch ohne ausdrücklichen Antrag (§ 93 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BVerfGG) von Amts wegen gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil er aufgrund eines fachgerichtlichen Fehlers unverschuldet daran gehindert war, die Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG einzulegen und zu begründen (vgl. BVerfGK 5, 151 m.w.N.; 8, 303 m.w.N., jeweils zur Wiedereinsetzung im fachgerichtlichen Verfahren) und die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung ebenfalls vorliegen (vgl. BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund, wie hier, in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundverfassungsgerichts vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 - JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

    a) Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem Justizfehler liegt, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung; erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

    Da der Beschwerdeführer über die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, erst durch den vorliegenden Beschluss in der notwendigen Weise informiert wird, beginnt die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist erst mit der Zustellung dieses Beschlusses zu laufen (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04, 2 BvR 834/04 und 2 BvR 907/04 -, NJW 2005, S. 3629 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

    Über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung ist der Betroffene in Fällen möglichen gerichtlichen Verschuldens ausdrücklich zu belehren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 206/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

    dd) Bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung darf das Versagen organisatorischer Vorkehrungen im Gericht einem Betroffenen - hier dem Sachverständigen als Antragsteller - nicht zur Last gelegt werden; und zwar gemäß dem aus Art. 2 GG und dem Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. Art. 6 EMRK, Art. 47 Abs. 2 EUGrCH), folgenden Grundrecht auf ein faires Verfahren (BVerfG-Beschlüsse vom 21.03.2005 2 BvR 975/03, NStZ 2005, 238; vom 04.05.2004 1 BvR 1892/03, BVerfGE 110, 339; vom 06.04.1998 1 BvR 2194/97, NJW 1998, 2044; ständ. Rspr.), einschließlich der sich daraus auch ergebenden nachwirkenden Fürsorgepflicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20.06.1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99).

    gg) Im Übrigen werden den Anforderungen an die Rechtskenntnisse und das Verhalten eines juristischen Laien bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung durch das Grundrecht auf ein faires Verfahren Grenzen gesetzt (BVerfG-Beschluss vom 21.03.2005 2 BvR 975/03, NStZ-RR 2005, 238) und müssen die Gerichte es vermeiden, durch eigenes Verhalten zusätzliche Verwirrung zu stiften (vgl. BVerfG-Beschluss vom 04.05.2004 1 BvR 1892/03, BVerfGE 110, 339, Juris Rz. 18).

  • BVerfG, 16.12.2016 - 2 BvR 2422/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Soweit der Beschwerdeführer die Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags versäumt hat und nicht entsprechend belehrt war, kommt zumindest eine Wiedereinsetzung auch in diese Frist in Betracht (vgl. BVerfGK 5, 151 ; 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).
  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 205/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

  • OLG Köln, 22.02.2024 - 1 ORbs 38/24

    Zulassungsantrag, Begründung, Wiedereinsetzung, Fehler der Justiz

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 447/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Revisionsbegründungsfrist bei

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 207/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

  • OLG Stuttgart, 29.01.2019 - 4 Ws 12/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Bewährungswiderruf: Versäumung der

  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
  • BVerfG, 19.03.2009 - 2 BvR 277/09

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (sofortige Beschwerde; Rechtsbeschwerde);

  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 28/13

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 9 AS 4755/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Klageerhebung per

  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 SsRs 34/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

  • OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07

    Nebenkläger; Revision; Begründung; Form; Unterzeichnung; Rechtsanwalt

  • KG, 20.04.2006 - 5 Ws 598/05

    Strafvollzug: Anforderungen an den Widerruf von Vollzugslockerungen wegen

  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 Ws 181/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

  • SG Stade, 21.03.2007 - S 3 SF 1/07
  • KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und

  • OLG Köln, 19.09.2023 - 1 ORs 109/23

    Richterlicher Hinweis zur Wiedereinsetzung in die Frist

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