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   BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04   

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https://dejure.org/2005,10115
BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04 (https://dejure.org/2005,10115)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04 (https://dejure.org/2005,10115)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 1467/04 (https://dejure.org/2005,10115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen eines Verdachts einer Nötigung und einer Sachbeschädigung im Straßenverkehr für die Rechtfertigung einer Wohnungsdurchsuchung; Grundrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung; Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Durchsuchung

  • Judicialis

    GG Art. 13

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Durchsuchung lange nach der Tat

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Durchsuchung bei Straßenverkehrsdelikt

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Durchsuchung - Durchsuchung bei Straßenverkehrsdelikt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 56
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04
    a) Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).

    Sollten Besonderheiten in Frage gekommen sein, dann hätte das Amtsgericht sie benennen müssen, um die Suche auf bestimmte Gegenstände konzentrieren und den Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dadurch beschränken zu können (vgl. BVerfGE 103, 142 ) - etwa auf die Suche nach bestimmten geschäftlichen Unterlagen, wenn es Anhaltspunkte dafür gab, dass der Beschwerdeführer Anlass hatte, über Fahrten mit fremden Fahrzeugen oder auch nur mit dem fraglichen Fahrzeug Aufzeichnungen zu führen.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04
    Zum Zwecke der strafrechtlichen Ermittlung darf auch in die Wohnung eines Verdächtigen nur eingedrungen werden, wenn sich gegen ihn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf richtet, der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts wahrt und außerdem zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich ist, nämlich den Erfolg verspricht, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

    Der schwerwiegende Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung muss nur dann hingenommen werden, wenn die Durchsuchung im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck Erfolg versprechend ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04
    a) Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04
    Zum Zwecke der strafrechtlichen Ermittlung darf auch in die Wohnung eines Verdächtigen nur eingedrungen werden, wenn sich gegen ihn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf richtet, der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts wahrt und außerdem zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich ist, nämlich den Erfolg verspricht, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und

    Daneben muss die Durchsuchung im Blick auf den verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 56 ).

    (1) Dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Erfolgsaussicht einer Durchsuchung (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 5, 56 ) ist genügt, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel aufgefunden werden können (vgl. Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Bd. II, 4. Aufl. 2010, § 102 Rn. 18 m.w.N.).

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