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   BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05   

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BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05 (https://dejure.org/2005,1448)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 BvR 789/05 (https://dejure.org/2005,1448)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 BvR 789/05 (https://dejure.org/2005,1448)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoßes gegen das Gebot der Rechtswegerschöpfung; Verpflichtung zur vorherigen Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach dem Glücksspielgesetz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StGB § 284; VwGO § 80 Abs. 3, 4
    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen Strafbarkeit des Verhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 276
  • WM 2005, 2200
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    Ob und inwieweit die angegriffenen Entscheidungen mit den anderen genannten Verfassungsrechten unvereinbar sind, bedarf vorliegend keiner Entscheidung in der Sache; denn es mangelt der Beschwerdeführerin für entsprechende verfassungsgerichtliche Feststellungen am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, das eine Verfassungsbeschwerde stets voraussetzt (vgl. zuletzt BVerfGE 106, 210 ; stRspr).
  • VG Magdeburg, 22.11.2004 - 3 B 397/04

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. November 2004 - 3 B 397/04 MD -, .
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    aa) Die Beschwerdeführerin hat es unterlassen, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde sämtliche zur Durchsetzung ihres Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG und zur Beseitigung der diesbezüglich gerügten Beschwer geeigneten rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie dies nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in der Regel geboten ist (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 91, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    bb) Angesichts dieser Ausgangsrechtslage im Land Sachsen-Anhalt unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem durch die Kammer mit stattgebendem Beschluss vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 - (GewArch 2005, S. 246) entschiedenen Verfahren betreffend einen Sachverhalt aus dem Freistaat Bayern.
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    Unabhängig von der Frage, ob die Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung ein zur Beseitigung des geltend gemachten Verfassungsverstoßes geeignetes und der Beschwerdeführerin zumutbares Mittel darstellt - was bejahendenfalls zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die im Eilverfahren ergangene Entscheidung führen würde (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ) -, muss die Beschwerdeführerin vor der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes zunächst bei der zuständigen Behörde das Verfahren auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 13 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) vom 22. Dezember 2004 (GVBl LSA S. 846) einleiten und sich gegebenenfalls mit einem entsprechenden Verpflichtungsbegehren an die Verwaltungsgerichte wenden.
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    Unabhängig von der Frage, ob die Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung ein zur Beseitigung des geltend gemachten Verfassungsverstoßes geeignetes und der Beschwerdeführerin zumutbares Mittel darstellt - was bejahendenfalls zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die im Eilverfahren ergangene Entscheidung führen würde (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ) -, muss die Beschwerdeführerin vor der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes zunächst bei der zuständigen Behörde das Verfahren auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 13 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) vom 22. Dezember 2004 (GVBl LSA S. 846) einleiten und sich gegebenenfalls mit einem entsprechenden Verpflichtungsbegehren an die Verwaltungsgerichte wenden.
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    Das sachsen-anhaltinische Gesetz hat unabhängig von der Frage, inwieweit § 13 GlüG LSA - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit - mit Verfassungsrecht sowie mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist - was hinsichtlich der deutschen Regelungslage derzeit umstritten ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG - demgegenüber etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 396/03 -, GewArch 2005, S. 282 m.w.N.) - ein rechtsförmiges und voraussetzungsvolles Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis für Wettvermittlungstätigkeiten geschaffen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 B 10190/05

    Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    Das sachsen-anhaltinische Gesetz hat unabhängig von der Frage, inwieweit § 13 GlüG LSA - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit - mit Verfassungsrecht sowie mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist - was hinsichtlich der deutschen Regelungslage derzeit umstritten ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG - demgegenüber etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 396/03 -, GewArch 2005, S. 282 m.w.N.) - ein rechtsförmiges und voraussetzungsvolles Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis für Wettvermittlungstätigkeiten geschaffen.
  • BVerfG, 05.09.2005 - 1 BvR 1781/05

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Einfuhr von Textilien aus China bleibt

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    Hinsichtlich des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, das hier allein durch eine Nichtvorlage an den Europäischen Gerichtshof verletzt sein könnte, mangelt es bereits an der erforderlichen Möglichkeit einer Rechtsverletzung, da eine Vorlagepflicht im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nicht besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2005 - 1 BvR 1781/05 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2005 - 1 M 436/04
    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
    gegen a) die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. März und 7. April 2005 - 1 M 436/04 -,.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Hinzu kommt, dass ein auf präventive Kontrolle gerichtetes Genehmigungsverfahren im Rahmen der Regelung des staatlichen Wettmonopols auch im Saarland - anders als neuerdings etwa in Sachsen-Anhalt (vgl. dazu BVerfG - Kammer - Beschluss vom 27. September 2005 - 1 BvR 789/05 Rdn. (nach Juris) 16 ff.) - von vornherein nicht vorgesehen war, die dortige Regelung die private Vermittlung von Sportwetten vielmehr auch bei Unbedenklichkeit ohne die Möglichkeit einer Erlaubniserteilung unter Androhung von Kriminalstrafe verbot (zu diesem Gesichtspunkt OVG des Saarlandes aaO Rdn. 83 ff).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Dieses hat in seinen beiden Entscheidungen vom 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verbotsverfügung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO bzw. die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gem. § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine Verbotsverfügung nicht beanstandet.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports

    Eine beim Bundesverfassungsgericht dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 27.09.2005 - 1 BvR 789/05 -).

    Vielmehr sei die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols grundsätzlich ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel zur präventiven Kontrolle der Wettvermittler und ihrer Vermittlungstätigkeit zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht (BVerfG, Beschl. v. 27.09.2005 - 1 BvR 789/05 -).

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die beschriebene Weise über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat, bedarf es eines Eingehens auf seine einschlägigen früheren Entscheidungen in Eilverfahren vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) und 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) nicht mehr.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

    Denn einerseits ist der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 12, 17 Nr. 5 GlüStV für die Vertriebsform einer Lotterie trotz der zum Teil restriktiven Voraussetzungen wesentlich durch präventive Elemente geprägt (vgl. hierzu BVerfG, 1 BvR 789/05, juris, Rn. 17), die es rechtfertigen, die Beachtung der gesetzlichen Voraussetzung einer Erlaubnis durch im Ermessen der zuständigen Behörde stehende Nebenbestimmungen zu sichern.
  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die beschriebene Weise über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat, bedarf es eines Eingehens auf seine einschlägigen früheren Entscheidungen in Eilverfahren vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) und 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) nicht mehr.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 18.8.2008 - 9 B 42.08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde"; in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42, und Sachsen - Anh. OVG, Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34, vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht").
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch grundsätzliche Verneinung des

    Insofern gebietet Verfassungsrecht keine andere Handhabung des Zugangs zum fachgerichtlichen Rechtsschutz als für das Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. insoweit BVerfGK 6, 276 ).
  • BVerfG, 10.11.2008 - 1 BvR 2783/06

    Vermittlung von Sportwetten

    Denn weder das Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel, noch der durch dieses Gesetz für Rheinland-Pfalz zur Geltung gebrachte Lotteriestaatsvertrag enthalten Regelungen, die - jedenfalls auch - als präventiver Erlaubnisvorbehalt oder auch nur als eigenständiges landesstrafrechtliches Vermittlungsverbot zu verstehen wären (zu einem - auch präventiven - Erlaubnisvorbehalt vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2005 - 1 BvR 789/05 -, BVerfGK 6, 276; zu einem landesstrafrechtlichen Vermittlungsverbot vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2007 - 1 BvR 1896/99 -, NVwZ 2007, S. 1297).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit bzw. im vorliegenden Fall zur Gesamtunanwendbarkeit der Norm oder nur zur Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften der Norm führt, hängt demnach davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Unanwendbarkeit eine sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt, die mit höherrangigem Recht vereinbar ist, und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 9 B 42/08 -, juris, m. w. N., sowie BVerfG, Beschl. v. 7.9.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris, Rn. 159: "mit dem Ausspruch der Teilnichtigkeit werden die Regelungsabsichten des Gesetzgebers, soweit wie möglich, respektiert, ohne dass ein von seinem Willen nicht gedeckter Regelungstorso entstünde"; in der Sache bezogen auf die vorliegende Fallkonstellation auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 S 154/10 -, juris, Rn. 6 f.; Bay. VGH, Beschl. v. 12.3.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris, Rn. 42; und OVG Sachsen-Anh., Urt. v. 17.2.2010 - 3 L 6/08 -, juris, Rn. 34; vgl. ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 27.9.2005 - 1 BvR 789/05 -, juris, Rn. 19, wonach "auch für den Fall der Notwendigkeit einer ... gemeinschaftskonformen Auslegung einzelner Erlaubnisvoraussetzungen ... die Norm hinsichtlich der davon unabhängigen und selbständigen weiteren Voraussetzungen das Einholen einer präventiven Kontrollerlaubnis notwendig macht").
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05

    Vermittlung von Sportwetten

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 871/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07

    Verfassungsmäßigkeit der sofortigen Vollziehung der Untersagung der Vermittlung

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 781/05

    Umfang einer Auslagenerstattung bei nachträglicher Subsidiarität einer

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04

    Wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen des unlauteren Angebots von Casinospielen

  • VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09

    "Lotto per SMS" nicht erlaubnisfähig

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht

  • VG München, 11.05.2006 - M 22 S 06.1473

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

  • LSG Bayern, 05.01.2015 - L 15 VK 8/14

    Keine Regelungsanordnung ohne vorherigen Antrag bei dem Träger der Verwaltung

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.03.2006 - LVG 2/06

    Keine vorläufige Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates

  • VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.3782

    Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros

  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05

    Wettbewerbswidirge Veranstaltung von ODDSET Sportwetten und Glücksspiele im

  • VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.263

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.5177

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung mit Hilfe eines

  • VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06

    Untersagung einer Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, für nicht in

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.5903

    Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros

  • VG München, 10.05.2006 - M 22 S 06.1513
  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 578/02

    Vereinbarkeit der Werbung eines Sportwettenanbieters mit dem Slogan "Deutschlands

  • VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08

    Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen;

  • VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06

    Berufsfreiheit; Bewerbung; DDR; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnis;

  • VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
  • VG Leipzig, 04.08.2011 - 5 L 305/11

    Verbot der Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten im Freistaat Sachsen mittels

  • VG München, 27.07.2009 - M 22 S 09.1735

    Untersagung der Sportwettvermittlung an in Bayern nicht zugelassenen Veranstalter

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.102

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.99

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.101

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.790

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.2386

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
  • VG München, 02.07.2008 - M 22 K 06.4901

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.5936

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer

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