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   BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06   

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BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06 (https://dejure.org/2006,10385)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06 (https://dejure.org/2006,10385)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 (https://dejure.org/2006,10385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen Versammlungsverbot - NPD-Demonstration in Gelsenkirchen während Fussball-WM 2006

  • Wolters Kluwer

    Verbotsverfügung bezüglich einer Versammlung während eines sportlichen Großereignisses; Voraussetzungen eines rechtmäßigen Verbots einer Versammlung; Ansehen der Bundesrepublik im Ausland als eigenständiges Schutzgut im Sinne von § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 195
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 [152 f.]).

    Das Verwaltungsgericht berücksichtigt bei seinen Erwägungen, dass die verfassungsrechtlich maßgebenden Grenzen der Inhalte einer auf einer Versammlung geäußerten Meinung sich nicht nach Art. 8 Abs. 2 GG, sondern nach Art. 5 Abs. 2 GG richten (vgl. BVerfGE 90, 241 [246]; - 111, 147 [154 f.]; BVerfGK 2, 1 [5]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, NVwZ 2006, S. 585 [586]).

    Werden entsprechende Strafgesetze durch Meinungsäußerungen missachtet, so liegt darin zugleich eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit; diese kann durch die Ordnungsbehörden abgewehrt werden, und zwar auch mit Auswirkungen auf Versammlungen (vgl. BVerfGE 111, 147 [156]).

  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 [3054]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 [1407]; stRspr).

    Diese Erwägungen des Verwaltungsgerichts tragen dem verfassungsrechtlichen Erfordernis Rechnung, dass die behördlichen Maßnahmen bei drohenden Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen primär gegen den Störer zu richten sind und eine Heranziehung der Figur des Zweckveranlassers als Begründung für die Störereigenschaft eines Veranstalters wenn überhaupt, dann allenfalls bei Vorliegen besonderer, über die inhaltliche Ausrichtung der Veranstaltung hinausgehender provokativer Begleitumstände in Betracht kommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 [1407]).

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    a) In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 34, 211 [216]; - 36, 37 [40]; BVerfGK 3, 97 [99]).

    Anderes gilt jedoch, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die angestellte Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGK 3, 97 [99]).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    Das Verwaltungsgericht berücksichtigt bei seinen Erwägungen, dass die verfassungsrechtlich maßgebenden Grenzen der Inhalte einer auf einer Versammlung geäußerten Meinung sich nicht nach Art. 8 Abs. 2 GG, sondern nach Art. 5 Abs. 2 GG richten (vgl. BVerfGE 90, 241 [246]; - 111, 147 [154 f.]; BVerfGK 2, 1 [5]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, NVwZ 2006, S. 585 [586]).

    Seine Argumentation trägt den verfassungsrechtlich gebotenen strengen Anforderungen an die Annahme einer allein aus Ort und Zeitpunkt einer Versammlung abgeleiteten Provokationswirkung Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, NVwZ 2006, S. 585 [586]).

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    Eine Obliegenheit des Veranstalters, sich von gegen ihn ohne zureichende Konkretisierung erhobenen Vorwürfen zu entlasten, wäre mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvR 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 [2070]).

    Das Verwaltungsgericht hat offen gelassen, wie bisher auch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Prüfung einer Verletzung der öffentlichen Ordnung (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001, NJW 2001, S. 2069 [2071]), ob das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland ein eigenständiges Schutzgut im Sinne des § 15 Abs. 1 VersG darstellt.

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 [3054]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 [1407]; stRspr).

    bb) Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 [3055] sowie vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    Das Verwaltungsgericht berücksichtigt bei seinen Erwägungen, dass die verfassungsrechtlich maßgebenden Grenzen der Inhalte einer auf einer Versammlung geäußerten Meinung sich nicht nach Art. 8 Abs. 2 GG, sondern nach Art. 5 Abs. 2 GG richten (vgl. BVerfGE 90, 241 [246]; - 111, 147 [154 f.]; BVerfGK 2, 1 [5]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, NVwZ 2006, S. 585 [586]).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    a) In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 34, 211 [216]; - 36, 37 [40]; BVerfGK 3, 97 [99]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 5 B 839/06

    Keine NPD-Demonstration bei der WM in Gelsenkirchen

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), vertreten durch ihren stellvertretenden Landesvorsitzenden - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Gisa Pahl, Dahlengrund 55 e, 21077 Hamburg - gegen a) die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen vom 24. Mai 2006 - VL 1.3 - 57.02.01 - 20/06 - und die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehbarkeit vom 30. Mai 2006 b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2006 - 5 B 839/06 - hier: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2006 gegen die Verbotsverfügung des Antragsgegners vom 24. Mai 2006 - VL 1.3 - 57.02.01 - 20/06 - betreffend die Versammlung des Antragstellers vom 10. Juni 2006 in Gelsenkirchen hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, und die Richter Hoffmann-Riem Gaier gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Juni 2006 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
    Das Verwaltungsgericht berücksichtigt bei seinen Erwägungen, dass die verfassungsrechtlich maßgebenden Grenzen der Inhalte einer auf einer Versammlung geäußerten Meinung sich nicht nach Art. 8 Abs. 2 GG, sondern nach Art. 5 Abs. 2 GG richten (vgl. BVerfGE 90, 241 [246]; - 111, 147 [154 f.]; BVerfGK 2, 1 [5]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, NVwZ 2006, S. 585 [586]).
  • BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02

    Unter Berücksichtigung des Schutzgehalts von GG Art 8 für Versammlungsverbot

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, ist die Verfassungsmäßigkeit ihrer Beschränkung an Art. 5 GG und nicht an Art. 8 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. April 1994 a.a.O. S. 246 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 - BVerfGE 111, 147 ; Kammerbeschlüsse vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 - BVerfGK 2, 1 und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - BVerfGK 8, 195 ).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Im Übrigen könnte allenfalls die in § 15 Abs. 1 VersG genannte öffentliche Ordnung als Schutzgut betroffen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13

    Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff

    Hierfür müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte und nicht nur bloße Vermutungen und Verdachtsmomente vorliegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 - juris Rn. 14, vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 28, vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 - juris Rn. 11 und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - juris Rn. 14).

    Für den Grundrechtsträger besteht keine Obliegenheit, sich insoweit zu entlasten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - juris Rn. 15).

  • VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen

    Die Heranziehung eines Veranstalters über die Figur des Zweckveranlassers als Störer kann allenfalls bei Vorliegen besonderer, über die inhaltliche Ausrichtung der Veranstaltung hinausgehender provokativer Begleitumstände in Betracht kommen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.6.2006, 1 BvR 1429/06, Juris Rn. 21; Beschl. v. 1.9.2000, 1 BvQ 24/00, juris Rn. 18 f. ) .
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08

    Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder

    Bloße Vermutungen reichen hierfür grundsätzlich - unabhängig von dem normativ geforderten Grad der Wahrscheinlichkeit der Gefahr - nicht aus (vgl. BVerfGK 8, 195 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, S. 713; vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Bedeutsam für die Folgenabwägung wie auch für die Prüfung der Erfolgsaussichten kann auch werden, ob die Einschätzung der Erforderlichkeit einer Maßnahme durch das sach- und ortsnahe erstinstanzliche Gericht durch das Rechtsmittelgericht bestätigt worden ist oder ob bereits die mangelnde Übereinstimmung zwischen den Gerichten bei der Gefahrenbeurteilung auf besondere Unsicherheiten der Prognose hinweist (vgl. BVerfGK 8, 195 ).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2009 - 11 ME 225/09

    Tatsächliche Anhaltspunkte für eine hohe Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts

    Anders als in der Vergangenheit könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Teilnehmer rechtsextremer Versammlungen sich insgesamt opportunistisch verhielten und bemühten, es nicht zu Gewalt und Rechtsverstößen kommen zu lassen (so allerdings noch die Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 9.6.2006 - 1 BvR 1429/06 -).

    Insofern unterscheidet sich das vorliegende Verfahren auch maßgebend von dem dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni 2006 (1 BvR 1429/06) zugrunde liegenden Verfahren, in dem das Versammlungsverbot nicht auf die Voraussetzungen des polizeilichen Notstands gestützt worden war und die Versammlungsbehörde ausdrücklich erklärt hat, dass trotz der bevorstehenden Fußball - Weltmeisterschaft die für den Schutz der beabsichtigten Versammlung vor Einwirkungen gewaltbereiter Gegendemonstranten erforderlichen Polizeikräfte verfügbar seien.

  • VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16

    Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Rechtliches Gehör; Prozesskostenhilfe;

    Der Antrag und der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind abzulehnen, da die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 104, 23, 28; 111, 147, 153; BVerfGK 8, 195, 198; zuletzt Beschl. v. 26. Februar 2016 - 2 BvR 399/16 -, Juris); die Beschlüsse des Landgerichts verletzen die Antragsteller offensichtlich nicht in ihren Grundrechten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

    Die Anforderungen an diese Prognose können nicht wegen der zurzeit stattfindenden Fußballweltmeisterschaft geändert werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06).

    Die Anforderungen an diese Prognose können nicht wegen der zurzeit stattfindenden Fußballweltmeisterschaft geändert werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06).

  • VG Hannover, 17.04.2009 - 10 B 1485/09

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen das Verbot eines

    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus, bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06 - auch bereits BVerfGE 69, 315, 353).

    Anders als in der Vergangenheit kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Teilnehmer rechtsextremer Versammlungen sich insgesamt opportunistisch verhalten und bemühen, es nicht zu Gewalt und Rechtsverstößen kommen zu lassen (so allerdings noch die Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06 -).

  • OVG Saarland, 18.06.2015 - 1 A 330/14

    Zur Zulässigkeit von Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 11 ME 506/23

    Rindertransport; Schächtung; Tierschutzwidrige Schlachtung; Verhalten;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11

    Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von

  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2009 - 14 L 746/09

    Demonstration am 5. September 2009 in Dortmund bleibt verboten

  • VG Karlsruhe, 22.02.2013 - 2 K 458/13

    Einstweiliger Rechtsschutz im Versammlungsrecht

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2012 - 14 L 564/12

    Auflage, Karikaturen, islamkritisch, Westergaard, Gefahrenprognose

  • VG Mainz, 23.04.2009 - 1 L 489/09

    Mainz: 1. Mai-Versammlung kann stattfinden

  • VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3508/10

    Versammlungsverbot einer als "Trauermarsch" unter dem Motto "Gefangen, Gefoltert,

  • VG Bayreuth, 23.04.2012 - B 1 S 12.351

    Rechtswidriges Versammlungsverbot

  • VG Schwerin, 19.01.2011 - 1 A 1260/07

    G8: Demoverbot war überzogen

  • VG Lüneburg, 04.11.2010 - 3 B 95/10

    Durchführung eines sog. "Castor-Camps" als Veranstaltung i.S.d.

  • VG Hannover, 04.06.2010 - 10 B 2575/10

    Verlegung einer Versammlung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

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