Rechtsprechung
BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; § 84 Abs. 3 StVollzG; § 84 Abs. 2 StVollzG; § 20 Abs. 1 Satz 1 StVollzG
Empfang von Besuch im Strafvollzug (vorheriges Entkleiden hinter Schamvorhang; Anlegen von Anstaltskleidung; körperliche Durchsuchung durch Abtasten und Einsatz elektronischer Sonden); Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (allgemeine Anordnung der Anstaltsleitung); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen allgemein angeordnete Verpflichtung von Strafgefangenen zur Umkleide mit nachfolgender körperlicher Durchsuchung vor dem Empfang von Besuch in der Haftanstalt - Zur Auslegung von § 84 StVollzG
- Wolters Kluwer
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Anordnung von mit einer Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchungen; Rechtsgrundlage für die Umkleidungsanordnung
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StVollzG § 84 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.09.2005 - 7 StVK 357/05
- OLG Koblenz, 03.01.2006 - 2 Ws 762/05
- BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 363
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Überdies missachteten die fachgerichtlichen Entscheidungen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 -, mit dem über das Entkleidungsprozedere im Strafvollzug abschließend entschieden worden sei.Der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 - (BVerfGK 2, 102) steht dem nicht entgegen.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil sie nach den für die verfassungsrechtliche Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil sie nach den für die verfassungsrechtliche Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil sie nach den für die verfassungsrechtliche Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; Mitteilung der Einlassung
Auszug aus BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06
Für nähere Einzelheiten verwies das Gericht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 7. März 2005 - 2 Ws 37/05 -, mit dem die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers in einem früheren die Bedingungen der Besuchszuführung betreffenden Verfahren verworfen worden war.
- BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13
Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines …
Dafür spricht insbesondere § 84 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der die Durchführung der mit einer Entkleidung verbundenen Durchsuchung ausschließlich in Gegenwart von Bediensteten des gleichen Geschlechts gestattet (vgl. BVerfGK 8, 363 ). - LG Regensburg, 25.02.2022 - SR StVK 193/20
Fesselung des Strafgefangenen bei Ausgang wegen erhöhter Fluchtgefahr
Dafür spricht insbesondere § 84 I 2 StVollzG, der die Durchführung einer Durchsuchung ausschließlich in Gegenwart von Bediensteten des gleichen Geschlechts gestattet (vgl. BVerfGK 8, 363 [367] = BeckRS 2015, 20014). - OLG Jena, 19.06.2015 - 1 Ws 204/14
Strafvollzug in Thüringen: Zulässigkeit der allgemeinen Anordnung von mit …
Dafür spricht insbesondere § 84 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der die Durchführung der mit einer Entkleidung verbundenen Durchsuchung ausschließlich in Gegenwart von Bediensteten des gleichen Geschlechts gestattet (vgl. BVerfGK 8, 363 ).