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   BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05   

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BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05 (https://dejure.org/2006,1706)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05 (https://dejure.org/2006,1706)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 (https://dejure.org/2006,1706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 7 Abs. 2 StVollzG; § 159 StVollzG
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug (Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe); Vollzugsplan (Inhalte; zukünftige Behandlungsansätze); Vollzugskonferenz (Unzulässigkeit eines schriftlichen Verfahrens; Aktenkundigkeit der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Grundrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung eines Strafgefangenen im Hinblick auf den in GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 verankerten Resozialisierungsanspruch des Strafgefangenen sowie die Rechtschutzgarantie aus GG Art 19 Abs 4

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die Vollzugsplanung für einen Strafgefangenen; Resozialisierungsziel als zentrales Element eines ausgerichteten Vollzuges; Chance zur Wiedererlangung auch hinsichtlich des zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Verfahren zur Aufstellung des Vollzugsplans und an dessen Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Vollzugsplanung eines Strafgefangenen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.10.2006)

    Resozialisierung // Vollzugsplan muss Perspektiven für Strafgefangene aufzeigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 231
  • NStZ-RR 2008, 60
  • JR 2007, 468
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    Dies setzt eine gewisse Planung voraus (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ).

    Der Vollzugsplan, zu dessen Aufstellung und kontinuierlicher Fortschreibung § 7 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StVollzG die Vollzugsbehörde verpflichtet, ist daher zentrales Element eines am Resozialisierungsziel ausgerichteten Vollzuges (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, a.a.O., S. 94, und vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, NStZ 2003, S. 620).

    Eine Vollzugsplanung, die die diesbezüglichen Mindestanforderungen nicht erfüllt, genügt auch den grundrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 -, StV 2004, S. 555 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage 2005, § 7 Rn. 1).

    Dies gilt angesichts der Verpflichtung, auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Chance zur Wiedererlangung seiner Freiheit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ), auch in den Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ).

    Wegen seiner zentralen Bedeutung für die Realisierung des Vollzugsziels muss der Vollzugsplan nicht nur für den Gefangenen verständlich sein und ihm als Leitlinie für die Ausrichtung seines künftigen Verhaltens dienen können, sondern es muss auch eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich sein, ob die Rechtsvorschriften für das Aufstellungsverfahren beachtet wurden und das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, a.a.O., S. 94, und vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, a.a.O., S. 620; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004, - 1 WS 165/03 -, a.a.O., S. 556).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    a) Der Vollzug von Freiheitsstrafen ist nicht nur kraft einfachen Gesetzesrechts (§ 2 Satz 1 StVollzG), sondern von Verfassungs wegen auf das Ziel der Resozialisierung verpflichtet (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 74, 102 ; 98, 169 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, Umdruck, S. 25).

    Dies gilt angesichts der Verpflichtung, auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Chance zur Wiedererlangung seiner Freiheit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ), auch in den Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ).

    In diesen Fällen muss jedenfalls bei schon länger andauerndem Vollzug unabhängig davon, ob ein Entlassungszeitpunkt sich bereits konkret abzeichnet, die Vollzugsplanung besonders auch auf die Vermeidung schädigender Auswirkungen lang dauernden Freiheitsentzuges als ein wesentliches Teilelement des Resozialisierungsauftrages (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 98, 169 ) ausgerichtet sein.

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    Eine Vollzugsplanung, die die diesbezüglichen Mindestanforderungen nicht erfüllt, genügt auch den grundrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 -, StV 2004, S. 555 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage 2005, § 7 Rn. 1).

    Wegen seiner zentralen Bedeutung für die Realisierung des Vollzugsziels muss der Vollzugsplan nicht nur für den Gefangenen verständlich sein und ihm als Leitlinie für die Ausrichtung seines künftigen Verhaltens dienen können, sondern es muss auch eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich sein, ob die Rechtsvorschriften für das Aufstellungsverfahren beachtet wurden und das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, a.a.O., S. 94, und vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, a.a.O., S. 620; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004, - 1 WS 165/03 -, a.a.O., S. 556).

    Hierzu sind wenigstens in groben Zügen die tragenden Gründe darzustellen, welche die Anstalt zur Befürwortung oder zur Verwerfung bestimmter Maßnahmen veranlasst haben (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03 -, a.a.O.; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 7 Rn. 3; Feest/Joester, a.a.O., § 7 Rn. 9; zurückhaltender Arloth/Lückemann, a.a.O., § 7 Rn. 7).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    a) Der Vollzug von Freiheitsstrafen ist nicht nur kraft einfachen Gesetzesrechts (§ 2 Satz 1 StVollzG), sondern von Verfassungs wegen auf das Ziel der Resozialisierung verpflichtet (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 74, 102 ; 98, 169 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, Umdruck, S. 25).

    Dies gilt angesichts der Verpflichtung, auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Chance zur Wiedererlangung seiner Freiheit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ), auch in den Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, StV 1994, S. 93 ).

    In diesen Fällen muss jedenfalls bei schon länger andauerndem Vollzug unabhängig davon, ob ein Entlassungszeitpunkt sich bereits konkret abzeichnet, die Vollzugsplanung besonders auch auf die Vermeidung schädigender Auswirkungen lang dauernden Freiheitsentzuges als ein wesentliches Teilelement des Resozialisierungsauftrages (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 98, 169 ) ausgerichtet sein.

  • BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02

    Zum Akteneinsichtsrecht des in seinen Vollzugsplan Einblick begehrenden

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    Der Vollzugsplan, zu dessen Aufstellung und kontinuierlicher Fortschreibung § 7 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StVollzG die Vollzugsbehörde verpflichtet, ist daher zentrales Element eines am Resozialisierungsziel ausgerichteten Vollzuges (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, a.a.O., S. 94, und vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, NStZ 2003, S. 620).

    Wegen seiner zentralen Bedeutung für die Realisierung des Vollzugsziels muss der Vollzugsplan nicht nur für den Gefangenen verständlich sein und ihm als Leitlinie für die Ausrichtung seines künftigen Verhaltens dienen können, sondern es muss auch eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich sein, ob die Rechtsvorschriften für das Aufstellungsverfahren beachtet wurden und das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, a.a.O., S. 94, und vom 21. Januar 2003 - 2 BvR 406/02 -, a.a.O., S. 620; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004, - 1 WS 165/03 -, a.a.O., S. 556).

  • BVerfG, 06.06.1983 - 2 BvR 244/83

    Führung von Akten durch die Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    Dies erfordert Nachvollziehbarkeit der rechtserheblichen Abläufe und Erwägungen, die durch geeignete Dokumentation sicherzustellen ist (zu entsprechenden Vorwirkungen des Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; vgl. außerdem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 und 310/83 -, NJW 1983, S. 2135; Kopp, Verfassungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht, 1971, S. 157; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 19 Abs. 4 Rn. 255; Schulze-Fielitz, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Auflage 2004, Art. 19 Abs. 4 Rn. 88).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    Dies erfordert Nachvollziehbarkeit der rechtserheblichen Abläufe und Erwägungen, die durch geeignete Dokumentation sicherzustellen ist (zu entsprechenden Vorwirkungen des Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; vgl. außerdem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1983 - 2 BvR 244/83 und 310/83 -, NJW 1983, S. 2135; Kopp, Verfassungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht, 1971, S. 157; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 19 Abs. 4 Rn. 255; Schulze-Fielitz, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Auflage 2004, Art. 19 Abs. 4 Rn. 88).
  • KG, 20.02.1995 - 5 Ws 471/94
    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    Aus diesem Grunde kommt der in § 159 StVollzG vorgesehenen gemeinsamen Beratung aller an der Behandlung des Betroffenen maßgeblich beteiligten Personen - die nicht durch ein ausschließlich schriftliches, auf den Austausch entsprechender Aktenvermerke beschränktes Verfahren ersetzt werden darf (vgl. KG, Beschluss vom 20. Februar 1995 - 5 Ws 471/94 Vollz -, NStZ 1995, S. 360; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 159 Rn. 2; Feest/Joester, a.a.O., § 7 Rn. 2) - große Bedeutung zu.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    a) Der Vollzug von Freiheitsstrafen ist nicht nur kraft einfachen Gesetzesrechts (§ 2 Satz 1 StVollzG), sondern von Verfassungs wegen auf das Ziel der Resozialisierung verpflichtet (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 187 ; 74, 102 ; 98, 169 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, Umdruck, S. 25).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    cc) Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes (s.o. B.II.3.b)aa)) ergibt sich die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. zu grundrechtlich begründeten Dokumentationspflichten in anderen Zusammenhängen BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; BVerfGK 9, 231 ; 12, 374 ; BVerfG, Beschlüsse der  2.   Kammer des Zweiten Senats  vom19.Januar2007-2BvR1206/04-,NVwZ 2007,S.1044,undvom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2003, S. 3053 ; allg. BVerfGE 118, 168 ; zur Erforderlichkeit der Dokumentation psychiatrischer Zwangsmaßnahmen vgl. UN-Grundsätze für den Schutz von psychisch Kranken, Grundsatz 10 Abs. 2 und Grundsatz 11 Abs. 10, Abs. 11 Satz 3; Leitfaden zur Qualitätsbeurteilung in Psychiatrischen Kliniken, a.a.O., S. 58, 205; Anderl-Doliwa u.a. , a.a.O., S. 100 ; zur gebotenen Detaillierung SAMW, a.a.O., S. 18).
  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

    bb) Insofern sich aus der Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG für den Dienstherrn auch die Notwendigkeit ergibt, die maßgeblichen Gründe für den Abbruch eines Berufungsverfahrens zu dokumentieren (vgl. zur grundrechtlich begründeten Dokumentationspflicht bei einer Auswahlentscheidung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178 ; vgl. zu grundrechtlich begründeten Dokumentationspflichten im Übrigen: BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; BVerfGK 9, 231 ; 12, 374 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04 -, NVwZ 2007, S.1044 und vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, juris Rn. 67; allg. BVerfGE 118, 168 ), hat das Oberverwaltungsgericht nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2011 - 2 Ws 151/11

    Maßregelvollzug: Anspruch auf Erstellung und Fortschreibung eines Vollzugsplans

    Kernstück eines behandlungsorientierten Vollzugs ist nach ständiger verfassungsrichterlicher Rechtsprechung aber der Vollzugsplan (BVerfG NStZ 2003, 620f.; StraFo 2006, 429f.; StraFo 2006, 512f.; StV 2011, 488ff.; Volckart-Grünewald, Maßregelvollzug, Rn 439, 443).

    Die auf die Resozialisierung gerichteten Maßnahmen müssen von Beginn des Aufenthaltes in der Anstalt aufeinander abgestimmt und geänderten Verhältnissen immer wieder angepasst werden, was eine Planung voraussetzt (BVerfG NStZ 1993, 301f.; StraFo 2006, 512f.).

    Der Vollzugsplan dient somit der Konkretisierung des Vollzugsziels im Blick auf den Einzelnen und bildet - unabhängig davon, ob sich ein Entlassungszeitpunkt bereits konkret abzeichnet - mit richtungsweisenden Grundentscheidungen zum Vollzugs- und Behandlungsverlauf einen Orientierungsrahmen für den Betroffenen wie für die Bediensteten der Einrichtung (BVerfG StraFo 2006, 512f.; StV 2011, 488ff.; vgl. auch KG, B.v.8.10.1998, bei JURIS; Kammeier-Wagner, Maßregelvollzug, D 76).

    Denn hier wie dort setzt die Mitwirkung des Betroffenen am Vollzugsziel eine Kenntnis von der Vollzugs- und Behandlungsplanung voraus, die ihm als Leitlinie für die Ausrichtung seines künftigen Verhaltens dienen kann (BVerfG NStZ 2003, 620f.; vgl. auch StraFo 2006, 512f.).

    Denn diese erfordert die Nachvollziehbarkeit der rechtserheblichen Abläufe und Erwägungen, die durch geeignete Dokumentation sicherzustellen ist (BVerfG StraFo 2006, 512f.).

    Eine regelmäßige Vollzugsplanung unter Beteiligung aller mit der Behandlung des Betroffenen maßgeblich Befassten kann deshalb auch nicht durch ein auf Aktenvermerke beschränktes Verfahren ersetzt werden (BVerfG StraFo 2006, 512f.).

    Wenigstens in groben Zügen muss auch dargestellt werden, welche Gründe die Anstalt zur Befürwortung oder Verwerfung bestimmter Maßnahmen veranlasst haben (BVerfG StraFo 2006, 512f.).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Der Vollzugsplan, zu dessen Aufstellung und kontinuierlicher Fortschreibung § 7 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StVollzG die Vollzugsbehörde verpflichtet, ist zentrales Element eines am Resozialisierungsziel ausgerichteten Vollzuges (vgl. BVerfGK 1, 3 ; 9, 231 ).

    Dies setzt voraus, dass der Plan auf die Entwicklung des Gefangenen und die in Betracht kommenden Behandlungsansätze in zureichender, Orientierung ermöglichender Weise eingeht (BVerfGK 9, 231 m.w.N.).

    In diesen Fällen muss jedenfalls bei schon länger andauerndem Vollzug unabhängig davon, ob ein Entlassungszeitpunkt sich bereits konkret abzeichnet, die Vollzugsplanung besonders auch auf die Vermeidung schädigender Auswirkungen lang dauernden Freiheitsentzuges als ein wesentliches Teilelement des Resozialisierungsauftrages (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 98, 169 ) ausgerichtet sein (BVerfGK 9, 231 ).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ).
  • OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans

    aa) Der Vollzugsplan kann insgesamt mit der Behauptung angefochten werden, das Aufstellungsverfahren sei fehlerhaft durchgeführt worden bzw. der Vollzugsplan genüge nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, weil in diesem Fall der Anspruch des Gefangenen auf Aufstellung eines gesetzmäßigen Vollzugsplans nicht erfüllt ist (BVerfG, NStZ 1993, 301; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.09.06 - 2 BvR 2132/05, Abs. 19 - juris m.w.N.; siehe auch Callies/Müller-Dietz, 10. Aufl. 2005, Rdz. 2 zu § 7 StVollzG; Feest/Joster in AKStVollzG, 5. Aufl. 2006, Rdz. 33 zu § 7 StVollzG; Mey/Wischka in Schwind/Böhm/Jehle, 4. Aufl 2005, Rdz. 5 zu § 7 StVollzG).

    Die Teilnehmer an der Konferenz sind allerdings nicht aktenkundig gemacht worden, wie dies das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 25.09.06 (a.a.O. Abs. 19) beiläufig fordert.

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 17.04.2019 - 1 Ws 266/18

    Strafvollzugssache: Anforderungen an die Darstellungen in den Fortschreibungen

    Dies setzt voraus, dass der Plan auf die Entwicklung des Gefangenen und die in Betracht kommenden Behandlungsansätze in zureichender, Orientierung ermöglichender Weise eingeht (BVerfG, Beschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 1 Ws 165/03, juris Rn. 14; OLG Koblenz, a.a.O. Rn. 19).

    Ferner muss er Aufschluss geben über die zur Verwirklichung des Resozialisierungsziels für erforderlich gehaltenen Entwicklungsschritte und es muss die Erarbeitung eines Behandlungskonzepts deutlich werden (BVerfG, Beschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05, juris Rn. 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz) - juris Rn. 24; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2016 - 2 Ws 869/13 (Vollz) - beck-online Rn. 21).

    Der Vollzugsplan und seine Fortschreibungen müssen dabei durch eine nachvollziehbare Darlegung der rechtserheblichen Abläufe und Erwägungen so ausgestaltet sein, dass eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich ist, ob das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (BVerfG Beschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05. juris Rn. 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2016 - 2 Ws 869/13 (Vollz) - beck-online Rn. 20 und Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz) - juris Rn. 23).

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und

  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07

    Verletzung des Anspruchs eines Häftlings auf am Resozialisierungsziel

  • BVerfG, 19.01.2016 - 2 BvR 3030/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (Erhaltung der Lebenstüchtigkeit

  • BVerfG, 25.09.2013 - 2 BvR 1582/13

    Strafvollzug (Resozialisierung; Lockerungen; Beschleunigungsgrundsatz;

  • BayObLG, 26.03.2021 - 203 StObWs 12/21

    Vollzugsplan - vollzugsöffnende Maßnahmen

  • KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11

    Planung des Strafvollzugs: Erstellung eines neuen Vollzugsplans durch die frühere

  • OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15

    Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

  • OLG Celle, 14.04.2010 - 1 Ws 143/10

    Vollzugsplankonferenz: Anfechtbarkeit der Versagung der Teilnahme eines

  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 281/16

    Maßregelvollzug, Therapie- und Eingliederungsplan, Behandlungsplan

  • OLG Schleswig, 23.02.2023 - 2 Ws 145/22

    Vollzugsplanerstellung bei kürzeren Freiheitsstrafen

  • OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16

    Strafvollstreckung: Vollzugslockerungen bei langjähriger Inhaftierung; Aufhebung

  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10

    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung

  • OLG Koblenz, 21.07.2016 - 2 Ws 79/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13

    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung

  • OLG Celle, 14.02.2019 - 3 Ws 10/19

    Fortschreibung des Vollzugsplans erst mit letzter Unterschrift der

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 5/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Strafvollzug; kein Antrag

  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19

    Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer PTB und Voraussetzungen

  • OLG Zweibrücken, 20.07.2021 - 1 Ws 154/21

    Voraussetzungen für Unterbringung im offenen Vollzug

  • OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18

    Maßregelvollzug: Lockerungen; Versagung einer Ausführung; Anforderungen an die

  • KG, 13.08.2007 - 2 Ws 401/07
  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 40/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Strafvollzug; kein Antrag

  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

  • BayObLG, 05.01.2022 - 203 StObWs 558/21

    Anfechtbarkeit des Vollzugsplans

  • KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21

    Aufhebung eines Behandlungs- und Eingliederungsplans wegen Versagung sämtlicher

  • LG Berlin, 16.10.2018 - 593 StVK 21/17

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung zu einer Maßnahme im

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