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   BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06   

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https://dejure.org/2006,1353
BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06 (https://dejure.org/2006,1353)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.2006 - 2 BvR 876/06 (https://dejure.org/2006,1353)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 2006 - 2 BvR 876/06 (https://dejure.org/2006,1353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 S. 1 StPO
    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche Genehmigung: Gefahr im Verzug in einer Großstadt; Einsatz eines Drogenspürhundes bei Suche nach einer Waffe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und Abs 2 durch Wohnungsdurchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ohne vorherige richterliche Genehmigung und unter Einsatz eines Drogenspürhundes ohne sachlichen Grund

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung mit einem Drogenspürhund ohne vorheriger richterlicher Genehmigung; Pflicht der Strafverfolgungsbehörden zur Erlangung einer Anordnung des instanziell und funktionell zuständigen Richters

  • RA Kotz

    Wohnungsdurchsuchung bei Tage darf grundsätzlich nicht ohne richterliche Anordnung erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Wohnungsdurchsuchung, Gefahr im Verzug mangels Erlangung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, Suche nach einer Tatwaffe mit Hilfe eines Drogenspürhundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungswidrigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Tage ohne richterliche Anordnung und unter Einsatz eines Drogenspürhundes

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Wohnungsdurchsuchung bei Tage und ohne richterliche Anordnung

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Hausdurchsuchung - Richtervorbehalt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.10.2006)

    Wachsende Zahl unnötiger Durchsuchungen // Anwaltskanzlei wegen banaler Knöllchen durchsucht

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bedeutung des Richtervorbehalts bei Grundrechtseingriffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 287
  • NJW 2007, 1444
  • StV 2006, 676
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
    Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; vgl. für den richterlichen Haftdienst: BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
    Dem korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06
    Gleichzeitig müssen dem Richter die notwendigen Hilfsmittel für eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; vgl. für den richterlichen Haftdienst: BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ; 9, 287 ), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

    Dem Eilrichter müssen die notwendigen Hilfsmittel für eine effektive Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).

    Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der nichtrichterliche Dienst für den Eilrichter erreichbar ist und gegebenenfalls zur Verfügung steht (vgl. BVerfGK 9, 287 ).

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der Eilrichter auf die Unterstützung durch den nichtrichterlichen Dienst zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).

    Ein plausibler Erfahrungswert kann der Umstand sein, dass in Großstädten zur Abend- und Nachtzeit signifikant mehr eilbedürftige Anträge auf Erlass von Durchsuchungsanordnungen anfallen als in ländlichen Gerichtsbezirken (vgl. einerseits BVerfGK 9, 287 zur Großstadt München und andererseits BVerfGK 2, 176 zum Land Brandenburg).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Der bloße abstrakte Hinweis, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zu erlangen, kann Gefahr im Verzug nicht begründen, weil dem korrespondierend die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte besteht, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (BVerfG aaO S. 156; BVerfG - Kammer - StV 2006, 676).

    Selbst zum Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungsanordnung - eine Stunde vor Beginn der Nachtzeit im Sinn des § 104 Abs. 3 StPO - war es nicht von vornherein aussichtslos, zumindest noch eine fernmündliche Genehmigung eines Ermittlungsrichters (vgl. BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5) zu erreichen (vgl. BVerfG - Kammer - StV 2006, 676; AG Tiergarten in Berlin StraFo 2007, 73, 74; Meyer-Goßner aaO § 105 Rdn. 2).

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