Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2104
BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06 (https://dejure.org/2006,2104)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 2 BvR 30/06 (https://dejure.org/2006,2104)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 (https://dejure.org/2006,2104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 120 StVollzG; § 33a StPO
    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (zureichende Sachverhaltsaufklärung; keine Auswechslung der Gründe durch das Gericht); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (offensichtlich aussichtslose ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsfeststellung bei der gerichtlichen Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Bedeutung der verlässlichen Feststellung von Tatsachen bei der gerichtlichen Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen; Disziplinarmaßnahmen als strafähnliche Sanktionen; Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde bei abgeschlossenen Maßnahmen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Sachverhaltsfeststellung bei der gerichtlichen Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Sachverhaltsfeststellung bei der gerichtlichen Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde ergibt sich insoweit bereits daraus, dass die Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme bei zukünftigen Prognoseentscheidungen und bei der Festsetzung eventueller künftiger derartiger Maßnahmen von Bedeutung sein kann (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1750/93 -, StV 1994, S. 437 ).

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263).

    Sollte dem Beschluss des Landgerichts die Auffassung zu entnehmen sein, auf eine Prüfung der Vereinbarkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen komme es nicht an, weil jede mit konkret vereinbarten Gegenleistungen verbundene Hilfstätigkeit für Mitgefangene grundsätzlich schon im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr subkultureller Abhängigkeiten einen disziplinarisch zu ahndenden Pflichtverstoß darstelle, so könnte diese Annahme - unabhängig von der Frage, inwieweit sie inhaltlich tragfähig ist - die getroffene Entscheidung schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Gericht nur die von der Anstalt tatsächlich verhängte Disziplinarmaßnahme einschließlich der dazugehörigen Ermessensausübung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ), nicht dagegen eigene Disziplinargewalt auszuüben hatte.

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer als Voraussetzung der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 79, 1 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Er rügt somit eine eilverfahrensspezifische Grundrechtsverletzung, der im Hauptsacheverfahren nicht mehr abgeholfen werden konnte und gegen die er folglich vor Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerde hätte erheben können (vgl. BVerfGE 104, 65 ).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Da die Verfassungsbeschwerde im Wesentlichen Erfolg hatte, hat der Freistaat Bayern gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters strafend oder strafähnlich zu ahnden (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer als Voraussetzung der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 79, 1 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 -, EuGRZ 2004, S. 656 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters strafend oder strafähnlich zu ahnden (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93

    Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Sollte dem Beschluss des Landgerichts die Auffassung zu entnehmen sein, auf eine Prüfung der Vereinbarkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen komme es nicht an, weil jede mit konkret vereinbarten Gegenleistungen verbundene Hilfstätigkeit für Mitgefangene grundsätzlich schon im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr subkultureller Abhängigkeiten einen disziplinarisch zu ahndenden Pflichtverstoß darstelle, so könnte diese Annahme - unabhängig von der Frage, inwieweit sie inhaltlich tragfähig ist - die getroffene Entscheidung schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Gericht nur die von der Anstalt tatsächlich verhängte Disziplinarmaßnahme einschließlich der dazugehörigen Ermessensausübung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ), nicht dagegen eigene Disziplinargewalt auszuüben hatte.
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
    Da die Verfassungsbeschwerde im Wesentlichen Erfolg hatte, hat der Freistaat Bayern gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1750/93

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Gefangenenbriefen und Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Soweit die gerichtliche Überprüfung nur auf der Grundlage ärztlichen Sachverstandes möglich ist, gehört es zur aus den Grundrechten des Betroffenen folgenden Sachverhaltsaufklärungspflicht der Gerichte (vgl. allg. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ), sich solchen Sachverstandes zu bedienen (vgl. für den Fall der Entscheidung über eine freiheitsentziehende Unterbringung BVerfGE 58, 208 ).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 17, 429 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14).

    Die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Haftvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris, Rn. 24 und vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 38).

  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht