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   BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97   

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https://dejure.org/1999,2536
BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97 (https://dejure.org/1999,2536)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1999 - 1 D 49.97 (https://dejure.org/1999,2536)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - 1 D 49.97 (https://dejure.org/1999,2536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen Beamten - Beginn der ungenehmigten Gewerbeausübung kurze Zeit nach Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit - Gesteigerte Gesunderhaltungspflicht für junge Beamte - Versagung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 337
  • NJW 2000, 1585
  • NVwZ 2000, 687 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1440
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes - Verstoß gegen die Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Nebentätigkeit generell geeignet ist, die alsbaldige und nachhaltige Genesung zu beeinträchtigen (Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 - Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - ).

    Fühlt er sich bereits imstande, Dienstleistungen auch nur im beschränkten Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlaß der Krankheit soziale Vorteile gewährt (Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - a.a.O., m.w.N.; auch Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -).

    Gerade durch die Alimentierung auch während der Dienstunfähigkeit wird sichergestellt, daß sich ein Beamter schonen kann, um seine Genesung bestmöglich zu fördern, und nicht gezwungen ist, eine anderweitige Tätigkeit aufzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern (vgl. Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -).

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Nebentätigkeit generell geeignet ist, die alsbaldige und nachhaltige Genesung zu beeinträchtigen (Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 - Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - ).

    Fühlt er sich bereits imstande, Dienstleistungen auch nur im beschränkten Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlaß der Krankheit soziale Vorteile gewährt (Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - a.a.O., m.w.N.; auch Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97
    Dieser hat keinen rechtlich geschützten Anspruch darauf, daß vom Berufungsgericht auch die nicht mehr entscheidungserheblichen Anschuldigungspunkte überprüft werden (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97
    Wer sich von seinem Dienstherrn in dieser Weise lossage und andere Arbeitsverhältnisse eingehe, könne nicht erwarten, nachträglich noch vom Dienstherrn unterstützt zu werden (z.B. Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

    Er ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, die nach den konkreten Umständen der Genesung und damit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dienen, und alles zu unterlassen, was diese Wiederherstellung verzögern oder beeinträchtigen könnte (Urteile vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 und vom 14. November 2001 - BVerwG 1 D 60.00 - juris Rn. 19 f.; Beschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 1 DB 33.01 - Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 21 Rn. 9 ).

    Diese Annahme liegt umso näher, je zeitlich aufwändiger oder körperlich anstrengender das beanstandete Verhalten des Beamten ist (Urteil vom 1. Juni 1999 a.a.O. und vom 14. November 2001 a.a.O. Rn. 21 f.).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann bei Verletzung der Gesunderhaltungspflicht durch Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten während Dienstunfähigkeit wegen Krankheit nach den Umständen des Einzelfalles die Entfernung aus dem Dienst bzw. nach Eintritt in den Ruhestand die Aberkennung des Ruhegehalts geboten sein (vgl. BVerwGE 113, 337; Urteil vom 12. Februar 1992 - 1 D 2/91 -, JURIS; Urteil vom 14. November 2001 - 1 D 60/00 -, JURIS).
  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der

    Fühlt er sich bereits imstande, Dienstleistungen auch nur im beschränkten Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlass der Krankheit soziale Vorteile gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1999 - 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 ).
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