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   BVerwG, 29.04.1977 - IV C 15.75   

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https://dejure.org/1977,58
BVerwG, 29.04.1977 - IV C 15.75 (https://dejure.org/1977,58)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1977 - IV C 15.75 (https://dejure.org/1977,58)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1977 - IV C 15.75 (https://dejure.org/1977,58)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder Straßennutzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 14 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 1
  • NJW 1977, 1789
  • DVBl 1977, 864
  • DÖV 1977, 604
 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Das Recht auf Anliegergebrauch schützt regelmäßig nicht vor solchen Erschwernissen des Zugangs, die sich aus seiner besonderen örtlichen Lage ergeben, insbesondere - wie hier - in einer Fußgängerzone im innerstädtischen Ballungsraum (BVerwGE 54, 1; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 7 = NJW 1988, 432, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG a.a.O.).

    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zusammenfassend U.v. 29.4.1977 - IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1 = juris Rn. 16 f.; U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - DVBl 1982, 1098 = juris 12 f., jeweils m.w.N.) ist das Recht auf Anliegergebrauch an öffentlichen Straßen von Verfassungs wegen durch Art. 14 Abs. 1 GG nur in seinem Kernbereich geschützt.

    Bleibt die Zugänglichkeit für Lieferungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs erhalten, so schützt das Recht auf Anliegergebrauch regelmäßig nicht vor solchen Erschwernissen des Zugangs, die sich aus einer besonderen örtlichen Lage ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 77.67 - BVerwGE 32, 222, und vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - BVerwGE 54, 1).
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