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   BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53   

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https://dejure.org/1953,39
BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53 (https://dejure.org/1953,39)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1953 - I C 51.53 (https://dejure.org/1953,39)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1953 - I C 51.53 (https://dejure.org/1953,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung von Armenrecht - Inanspruchnahme von Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG §§ 46, 61

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 12
  • MDR 1954, 208
  • DVBl 1954, 224
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Bei der gerichtlichen Entscheidung kann daher die von der Behörde getroffene Entscheidung nur dann auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden, wenn hierdurch der angegriffene Verwaltungsakt nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert wird oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen sich dadurch nicht erheblich erschwert ( vgl zum sog Nachschieben von Gründen grundlegend: Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 24.9.1953 in BVerwGE 1, 12; Bundessozialgericht Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R - FEVS 60, 546; Urteil vom 25.4.2002 - B 11 AL 69/01 R) .
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Schranke eingreift, die der Zulässigkeit eines sog. Nachschiebens von Gründen gesetzt ist (vgl. dazu Beschluß vom 24. September 1953 - BVerwG I C 51.53 - BVerwGE 1, 12 [13] und Urteile vom 28. November 1958 - BVerwG V C 32.56 - BVerwGE 8, 46 [54] und vom 15. April 1959 - BVerwG V C 162.56 - BVerwGE 8, 234 [238]), d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führte (vgl. dazu auch Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz , § 45 VwVfG RdNr. 13).
  • BVerwG, 06.07.1971 - VII CB 14.71

    Verfassungmäßigkeit der Erhebung einer Getränkesteuer bei Verzehr an Ort und

    Sie hat diese Rechtsmittel u.a. wie folgt begründet: Es handele sich um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; auch weiche das angefochtene Urteil von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 1, 12 bis 14 und 313).

    Die Beklagte trägt selbst vor, daß die von ihr als grundsätzlich bezeichnete Frage bereits durch die Entscheidungen dieses Gerichts (BVerwGE 1, 12 bis 14 und 313) geklärt sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinen genannten Entscheidungen dargelegt, daß die rechtliche Begründung für die Frage der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes nicht maßgebend sei, doch hat es hinzugefügt, es sei wesentlich, was der Verwaltungsakt bezweckt habe (BVerwGE 1, 12 [13]) oder was das gewollte Wesen des Verwaltungsaktes sei (BVerwGE 1, 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54] [313]).

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