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   BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58   

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BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58 (https://dejure.org/1960,88)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1960 - I C 240.58 (https://dejure.org/1960,88)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1960 - I C 240.58 (https://dejure.org/1960,88)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten - Regelung der Berufsausübung durch polizeiliche Ordnungsverfügungen - Generalklauseln als gesetzliche Regelung der Berufsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Polizeigesetzliche Generalklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 164
  • NJW 1960, 1407
  • MDR 1960, 602
  • MDR 1960, 605
  • MDR 1960, 637
  • DVBl 1960, 482
  • BB 1960, 878
  • DÖV 1960, 426
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1959 - 1 StR 562/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 1959 (BGHSt 13 S. 16) soll das Feilhalten von Gummischutzmitteln in Außenautomaten unter diese Strafbestimmung fallen, nämlich Sitte und Anstand schlechthin verletzen, gleichviel ob andere anstößige Umstände noch hinzutreten oder fehlen.
  • BVerwG, 04.06.1958 - V C 141.56
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58
    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1958 (DÖV 1959 S. 185) hinzuweisen; darin ist der Verkauf von Wein aus Straßenautomaten, weil nicht ausdrücklich im Gesetz verboten, für zulässig erklärt worden, obwohl es gewiß unerwünscht erscheinen muß, wenn Jugendliche Wein unkontrollierbar erlangen können.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Eine solche Bewertung obliegt dem Gesetzgeber; diesem ist indes beim Aufkommen neuer beruflicher Betätigungen ein angemessener Zeitraum zum Sammeln von Erfahrungen zuzubilligen (im Anschluss an BVerwGE 10, 164).

    Dem Sinn des Gesetzesvorbehaltes in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG widerstreitet es aber, eine so weit gespannte Generalklausel wie die polizeiliche schlechthin als stets ausreichende Grundlage des Eingriffs der Exekutive in die Berufsausübung zu verwenden (Urteil vom 23. Februar 1960 - BVerwG I C 240.58 - BVerwGE 10, 164 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2016 - 20 A 488/15

    Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar

    Nichts anderes ergibt sich aus den der Anwendbarkeit der allgemeinen ordnungsbehördlichen Generalklausel gezogenen Grenzen, die zu beachten sind im Fall einer verwickelten, in das Gebiet der Weltanschauungen hineinreichenden, abwägenden Wertung einer Mehrzahl verschiedener Schutzinteressen vor allem bei neu aufgekommenen Sachverhalten - vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, und Urteil vom 23. Februar 1960 - I C 240.58 -, BVerwGE 10, 164 - oder bei der Durchführung in der ordnungsbehördlichen Praxis häufig vorkommender Maßnahmen eines einheitlichen neuen Typs.
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Zwar hat der Senat in Bezug auf den Gesetzesvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG entschieden, dass die Generalklausel nicht dauerhaft als ausreichende Grundlage für den Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung verwendet werden könne, wenn die Entscheidung darüber, ob durch die betreffende Berufstätigkeit die öffentliche Ordnung verletzt werde, "von einer verwickelten, in das Gebiet der Weltanschauungen hineinreichenden, abwägenden Wertung einer Mehrzahl verschiedener Schutzinteressen" abhänge (Beschluss vom 24. Oktober 2001 a.a.O. S. 194 bzw. S. 14 unter Hinweis auf das Urteil vom 23. Februar 1960 - BVerwG 1 C 240.58 - BVerwGE 10, 164 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2016 - 20 A 530/15

    Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar

    Nichts anderes ergibt sich aus den der Anwendbarkeit der allgemeinen ordnungsbehördlichen Generalklausel gezogenen Grenzen, die zu beachten sind im Fall einer verwickelten, in das Gebiet der Weltanschauungen hineinreichenden, abwägenden Wertung einer Mehrzahl verschiedener Schutzinteressen vor allem bei neu aufgekommenen Sachverhalten - vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, und Urteil vom 23. Februar 1960 - I C 240.58 -, BVerwGE 10, 164 - oder bei der Durchführung in der ordnungsbehördlichen Praxis häufig vorkommender Maßnahmen eines einheitlichen neuen Typs.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines

    Er hat allerdings unter Hinweis auf das Urteil vom 23. Februar 1960 BVerwG 1 C 240.58 (BVerwGE 10, 164 ) hinzugefügt, dass der Gesetzesvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nach Möglichkeit entsprechend den Belangen der jeweils berührten Lebensgebiete durch fachlich orientierte Gesetze auszufüllen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1970 - 1 C 11.69 -, DVBl 1970, 504, 505f.; s.a. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1960 - 1 C 240.58 -, BVerwGE 10, 164.
  • VG Dresden, 28.01.2003 - 14 K 2777/02

    Untersagung der Nutzung der Räumlichkeiten für sogenannte Paintball-Spiele durch

    Zwar ist grundsätzlich für eine behördliche Berufsausübungsregelung eine spezielle Ermächtigungsgrundlage erforderlich (grundlegend BVerwGE 10, 164 = NJW 1960, 1407; ebenso BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598).

    Davon kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Beurteilung einer neuen Form der Berufstätigkeit von einer verwickelten, in den Bereich der Weltanschauungen hineinreichenden, abwägenden Wertung einer Mehrzahl verschiedener Schutzinteressen abhängt (BVerwGE 10, 164 = NJW 1960, 1407; BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2000, 598).

    Dem Gesetzgeber ist zudem vor Erlass einer fachgesetzlichen Berufsregelung ein angemessener Zeitraum zuzubilligen, in dem er die Entwicklung und die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen einer neuen Berufstätigkeit beobachten kann (BVerwGE 10, 164 = NJW 1960, 1407; BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598).

    Die so geartete Behandlung muss nach Auffassung der Kammer aktuell erfolgen; eine Verletzung der Menschenwürde kann daher nicht bereits dann angenommen werden, wenn das fragliche Verhalten als solches zwar keine entwürdigende Behandlung eines anderen Menschen darstellt, aber das Gefahrenpotenzial in sich birgt, eine ethische Haltung zu erzeugen oder zu verstärken, die den Eigenwert des Menschen leugnet; wenn also nur Anlass zur Sorge besteht, dass das derzeitige Verhalten späteren entwürdigenden Behandlungen von Menschen Vorschub leisten kann oder sich die allgemeinen Wertvorstellungen oder das Verhalten in der Gesellschaft nachteilig ändern (so aber BVerwGE 10, 164 = NJW 1960, 1407; BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598).

    Der Erlass der Ordnungsverfügung durch die Ag. beruht auf einer derartigen Gleichstellung, denn ein konkreter Wirkungszusammenhang zwischen der Ausbildung violenter Persönlichkeiten und dem Konsum von Gewaltdarstellungen bzw. der spielerischen Ausübung von Gewalt konnte bislang, soweit dem Gericht ersichtlich, durch Untersuchungen nicht belegt werden (so auch BVerwG 10, 164 = NJW 1960, 1407; BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598; vgl. Wunden: Medienwirkungen am Beispiel von Gewaltdarstellungen im Fernsehen, veröffentlicht in Medien und Ethik, hrsg.

    Durch die Simulation von Gewalt im Rahmen eines Mannschaftsspiels wird erkennbar weder der personale Eigenwert eines Mitspielers geleugnet, noch wird er zum Objekt des Handelns herabgewürdigt (so auch BVerwGE 10, 164 = NJW 1960, 1407; BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598).

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Sie beruft sich damit auf die Entscheidung des Senats BVerwGE 10, 164, nach der es dem Sinn des Gesetzesvorbehalts in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG widerstreitet, die polizeiliche Generalklausel schlechthin als stets ausreichende Grundlage eines Eingriffs der Exekutive in die Berufsausübung zu verwenden.
  • VG Arnsberg, 02.05.2016 - 8 K 116/14

    Rechtswidrigkeit der Untersagung der Tötung männlicher Küken durch eine

    vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 , juris, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39.06 - Amtliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 129, S. 142, 149; Urteil vom 23. Februar 1960- I C 240.58 -, BVerwGE 10, 164 ff. = NJW 1960, 1407 = DVBl. 1960, 482 = Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 1960, 426 = Juris; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01-, BVerwGE 115, 189 ff = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, 598 ff. = DÖV 2002, 479 ff. = Juris.
  • BGH, 05.07.1962 - 1 StR 136/62

    Strafbarkeitsregelung über das Anbieten von Mitteln zur Verhütung von

    Es war vielmehr - außer der gegenteiligen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1960 (BVerwG 10, 164), die damals noch nicht vorlag - auch sonst auf Widerspruch gestoßen.

    Sie sieht es nicht mit diesem für schlechthin strafbar an, sondern läßt die jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheiden (BVerwG 10, 164 gegen BGHSt 13, 16 und die ferneren eingangs angeführten Beschlüsse des BGH).

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • VG Münster, 17.08.2016 - 1 K 81/14

    Rechtswidrige Untersagung der Tötung männlicher und nicht zur Schlachtung

  • VG Magdeburg, 15.12.2004 - 4 A 800/02
  • BVerwG, 07.07.1965 - I C 12.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 23.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 32.62

    Ordnungsrechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit der Anbringung von

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 15.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 14.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 13.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 22.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 16.62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75

    Recht zur Erhebung von Gebühren für Flugsicherung im unteren Luftraum

  • VG Dresden, 31.01.2007 - 14 K 2097/03

    "Paintball"-Spiele verletzen nicht die Menschenwürde

  • BVerwG, 26.02.1970 - I C 11.69

    Verordnete Trauer - Ein umstrittenes Tanzverbot

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

  • LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker

  • BGH, 27.01.1961 - 1 StR 324/60

    Anbringen eines Warenautomatens an einer Hauswand - Mangelhaftigkeit eines

  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 103/69

    Anbieten von Präservativen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen

  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 148.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.08.1976 - 4 B 98.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.01.1961 - I B 171.60

    Bestimmung des Verhältnisses des geschützten Rechts auf Gewerbebetrieb und den

  • BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64

    Bundesrechtliche Ermächtigung eines Landesorgans zur Außerkraftsetzung von

  • BGH, 27.01.1961 - 1 StR 600/60

    Feilhalten von Kondomen in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen -

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