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   BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56   

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BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56 (https://dejure.org/1960,90)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1960 - II C 51.56 (https://dejure.org/1960,90)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1960 - II C 51.56 (https://dejure.org/1960,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    DBG § 3 Abs. 2, § 61; GG Art. 21 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 213
  • DVBl 1960, 892
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.05.1958 - VI C 242.56
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Es handelt sich dabei vielmehr um die - aus den mitgeteilten Gründen nach Art. 33 Abs. 5 GG zulässige - Übernahme einer mit dem Wesen des öffentlichen Dienstes hergebrachtermaßen und notwendigerweise verbundenen zusätzlichen Pflicht, die in der öffentlichen Sonderstellung der Beamten als möglicher Träger hoheitsrechtlicher Befugnisse (Art. 33 Abs. 4 GG) ihre sachliche Rechtfertigung findet und schon aus diesem Grunde eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nicht enthält (BVerwGE 7, 45 [47] mit Hinweis auf BVerfGE 3, 136).
  • BVerwG, 30.04.1957 - VI B 79.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Daß diese politischen Pflichten, soweit sie - wie etwa in der Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtengesetzes in der Fassung vom 28. Oktober 1950 (BGBl. I S. 733) "zu § 3" Nr. 1 oder jetzt § 53 BBG - die Beamten in der politischen Betätigung beschränken, nicht grundgesetzwidrig sind, insbesondere weder den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) verletzen, ist in den vorbezeichneten und in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 98.54 und BVerwG II C 109.54 - Beschluß vom 30. April 1957 - BVerwG VI B 79.56 -) und bedarf hier auch aus folgendem Grunde nicht der Erörterung.
  • BGH, 01.02.1954 - III ZR 233/52

    Grenzen der freien Meinungsäußerung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Der erkennende Senat kann deshalb unerörtert lassen, ob die Auffassung der Revision zutrifft, die Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG dürften nur von dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Entscheidung nach Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG festgestellt werden und vor einer solchen Feststellung dürfe sich im Rechtsleben niemand auf die Verfassungswidrigkeit einer Partei berufen (so das Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in OVGE 7, 360 [363]), oder ob nicht vielmehr die Bedeutung einer Feststellung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sich in der Eröffnung der Möglichkeit erschöpft, gegen eine als verfassungswidrig erkannte Partei in der durch § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) vorgesehenen Weise einzuschreiten (vgl. BGHZ 12, 197; BGHSt 6, 336; SAGE 2, 266).
  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 98.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Daß diese politischen Pflichten, soweit sie - wie etwa in der Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtengesetzes in der Fassung vom 28. Oktober 1950 (BGBl. I S. 733) "zu § 3" Nr. 1 oder jetzt § 53 BBG - die Beamten in der politischen Betätigung beschränken, nicht grundgesetzwidrig sind, insbesondere weder den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) verletzen, ist in den vorbezeichneten und in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 98.54 und BVerwG II C 109.54 - Beschluß vom 30. April 1957 - BVerwG VI B 79.56 -) und bedarf hier auch aus folgendem Grunde nicht der Erörterung.
  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Zu diesen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehören - wie der erkennende Senat bereits früher entschieden hat (BVerwGE 1, 57 [59]; ebenso BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 69.53 -) - die aus dem Wesen und der Rechtsnatur des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses (Art. 33 Abs. 4 GG) der Beamten sich ergebenden besonderen politischen Pflichten.
  • BVerwG, 11.12.1953 - II B 62.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Fürdie Proklamationen des Kontrollrates und der Militärregierung kann nichts anderes gelten, abgesehen davon, daß diese Proklamationen, soweit sie verfassungsrechtlichen Inhalts sind, mit dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 zu dem Grundgesetz gegenstandslos geworden sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 11. Dezember 1953 - BVerwG II B 62.53 -).
  • BGH, 06.05.1954 - StE 207/52
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Der erkennende Senat kann deshalb unerörtert lassen, ob die Auffassung der Revision zutrifft, die Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG dürften nur von dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Entscheidung nach Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG festgestellt werden und vor einer solchen Feststellung dürfe sich im Rechtsleben niemand auf die Verfassungswidrigkeit einer Partei berufen (so das Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in OVGE 7, 360 [363]), oder ob nicht vielmehr die Bedeutung einer Feststellung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sich in der Eröffnung der Möglichkeit erschöpft, gegen eine als verfassungswidrig erkannte Partei in der durch § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) vorgesehenen Weise einzuschreiten (vgl. BGHZ 12, 197; BGHSt 6, 336; SAGE 2, 266).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Der in dieser Konvention gewährte Schutz der Menschenrechte geht indessen, wie bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 9, 36 [39]) entschieden hat, nicht über die Grundrechtsgewährleistungen, des deutschen Rechts hinaus.
  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 109.54
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Daß diese politischen Pflichten, soweit sie - wie etwa in der Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtengesetzes in der Fassung vom 28. Oktober 1950 (BGBl. I S. 733) "zu § 3" Nr. 1 oder jetzt § 53 BBG - die Beamten in der politischen Betätigung beschränken, nicht grundgesetzwidrig sind, insbesondere weder den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) verletzen, ist in den vorbezeichneten und in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 98.54 und BVerwG II C 109.54 - Beschluß vom 30. April 1957 - BVerwG VI B 79.56 -) und bedarf hier auch aus folgendem Grunde nicht der Erörterung.
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 119.56

    Aufnahme in ein Gymnasium - Natürliches Recht der Eltern auf Kindererziehung und

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
    Die vorbezeichnete Konvention ist zwar gültiges innerdeutsches Recht (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 - [DVBl. 1957 S. 57] und vom 29. Juni 1957 - BVerwG II C 119.56 -).
  • BVerwG, 25.10.1956 - I C 58.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 69.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.07.1954 - I A 23.53

    Freie Deutsche Jugend (FDJ)

  • BGH, 18.09.1959 - III ZR 68/58

    Auflösung der KPD

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Die Berufung eines Bewerbers in das Beamten- oder Richterverhältnis hängt mithin davon ab, ob er bereit ist, die verfassungsmäßige Ordnung in ihrer Gesamtheit zu bejahen, sein Amt in ihrem Geiste auszuüben und sich aktiv für die Erhaltung der im Grundgesetz niedergelegten unabdingbaren Grundprinzipien einzusetzen (vgl. BVerwGE 10, 213 [215, 216]; BVerwG, EuGRZ 1975, S. 250 [257] und S. 270 [273]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Diese Pflicht beschränkt sich nicht auf ein nur gesinnungsmäßiges Bekenntnis; sie umschließt auch die Verpflichtung des Beamten, sich durch Wort und sonstiges Verhalten, also in äußerlich erkennbarer Weise aktiv , für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen (ebenso schon BVerwGE 10, 213 [215, 216]).

    Da die beamtenrechtliche Verfassungstreue dagegen ein Bekenntnis und ein aktives Eintreten für diese Grundordnung fordert, sind dem Dienstherrn bei der Beurteilung der Verfassungstreue des Beamtenbewerbers in sachlicher Hinsicht viel engere Grenzen gesetzt als den für die Einleitung des Parteiverbotsverfahrens zuständigen Stellen bei der Entscheidung über den an das Bundesverfassungsgericht zu richtenden Antrag auf Verbot einer politischen Partei (vgl. hierzu BVerwGE 10, 213 [216]).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Jene mangelnde Gewähr reicht aber aus, die begehrte Einstellung eines Beamtenbewerbers abzulehnen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [350, 352]; BVerwGE 10, 213 [215]).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 57 [BVerwG 18.12.1953 - II C 21/53]; 10, 213 ) wie auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]), daß es sich hierbei um eine dem Grunde nach zulässige Beschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG handelt.
  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

    Dies bedeutet allerdings nicht, disziplinar relevant sei eine Verletzung der Treuepflicht erst dann, wenn sie ihren Niederschlag in illegalen, also strafbaren oder allgemein dienstpflichtwidrigen Aktivitäten des Beamten aufgrund einer verfassungsfeindlichen Überzeugung finde (vgl. hierzu schon BVerwGE 10, 213 ).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Das Beamtenverhältnis ist ein Fürsorge- und Treueverhältnis besonderer Prägung, Der Fürsorgepflicht des Dienstherrn kommt in diesem Verhältnis eine weit größere Bedeutung zu als im übrigen Dienstrecht, weil der Beamte eine besonders enge Verbindung zum Staat eingeht, durch die er in einem viel weiteren Umfang Pflichten und Beschränkungen - unter Umständen sogar bei der Ausübung der Grundrechte (vgl. BVerwGE 1, 57 [59] und 10, 213 [218] sowie Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 27. Juni 1961 - BVerwG II C 75.59 -) - auf sich nimmt als andere Bedienstete.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Jene mangelnde Gewähr reicht aber aus, die begehrte Einstellung eines Beamtenbewerbers abzulehnen (BVerfGE 39, 334 [350, 352]; BVerwGE 10, 213 [215]).
  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

    Die daraus von dem Bundesdisziplinargericht in seinem Urteil vom 26. Juni 1985 - I VL 25/83 - gezogene Folgerung, disziplinar relevant sei eine Verletzung der Treuepflicht erst dann, wenn sie ihren Niederschlag in illegalen, also strafbaren oder allgemein pflichtwidrigen Aktivitäten des Beamten im Sinne einer verfassungsfeindlichen Überzeugung finde, ist allerdings unvertretbar (vgl. hierzu schon BVerwGE 10, 213 ).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    Der in der Konvention gewährte Schutz geht daher, wie bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 9, 36 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55]) entschieden hat, nicht über die Grundrechtsgewährleistung des deutschen Rechts hinaus (vgl. auch BVerwGE 10, 213 [BVerwG 10.03.1960 - II C 51/56]).
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59

    Rechtsmittel

    Denn diese politische Treuepflicht ist eine mit dem Wesen des öffentlichen Dienstes hergebrachtermaßen und notwendigerweise verbundene Pflicht, die in der öffentlichen Sonderstellung des Berufssoldaten ihre sachliche Rechtfertigung findet und schon aus diesem Grunde keine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG enthält; was insoweit für die Beamten gilt (vgl. BVerwGE 10, 213 ff.) muß - angesichts des Aufgabenbereichs der Wehrmacht - erst recht für die Berufssoldaten gelten.

    In dieser Sicht besteht für den Beklagten vor der Berufung eines Bewerbers in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten nicht nur ein Recht, sondern sogar die Pflicht zur Prüfung, ob der Bewerber Gewähr dafür bietet, daß er die politische Treuepflicht erfüllen wird, und zwar nicht nur durch ein bloß gesinnungsmäßiges Bekenntnis zur demokratischen Staatsauffassung bei politisch neutraler Verhaltensweise, sondern erforderlichenfalls durch den - aktiven - Einsatz seiner ganzen Person (vgl. auch hierzu BVerwGE 10, 213 ff.).

    Daß solche Zweifel aus Beziehungen zur KPD schon zu einer Zeit hergeleitet werden konnten, als diese Partei noch nicht von dem Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekennzeichnet war, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 1960 (BVerwGE 10, 213 ff.) anerkannt, und zwar auf Grund der Erwägung, daß diese Partei sich damals jedenfalls nicht aktiv für die demokratische Staatsauffassung eingesetzt hat und daß schon deswegen damals nicht die Besorgnis auszuschließen war, daß Personen, die zu ihr Beziehungen unterhielten, ebenfalls nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie sich künftig zu der bestehenden demokratischen Staatsauffassung in der oben umschriebenen Weise - also aktiv - bekennen werden.

  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 50.56

    Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung

  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

  • BVerwG, 14.03.1973 - I WB 26.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 60.64

    Beamtenrecht; (Entlassung eines Beamten wegen Verweigerung der Eidesleistung zur

  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des

  • BVerwG, 14.10.1965 - VI C 35.65

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Widerruf des

  • BVerwG, 19.10.1979 - 2 CB 28.79

    Voraussetzungen für eine Einstellung als Beamter - Anspruch auf Übernahme in den

  • VG München, 15.05.1973 - 46 V 73

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst an Gymnasien unter Ernennung zum Beamten auf

  • BVerwG, 11.11.1965 - VI C 87.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.04.1962 - II C 41.60

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses aufgrund einer Richtertätigkeit in der

  • BDH, 26.02.1962 - II D 76/60

    Zulassung zum Umtausch der Beträge einer Invalidenrente in Lebensmittelkarten

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