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   BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94   

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https://dejure.org/1995,623
BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94 (https://dejure.org/1995,623)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1995 - 8 C 11.94 (https://dejure.org/1995,623)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - 8 C 11.94 (https://dejure.org/1995,623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung und Anschlußberufung - Selbständiger Kinderspielplatz - Grünanlage - Abgrenzung - Erschließungsrechtliche Rechtmäßigkeit - Grundstücksbezogener Artzuschlag - Wirksamkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 4, § 131 Abs. 3; VwGO § 127

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 104
  • NVwZ 1996, 803
  • DÖV 1996, 744
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Für die Abgrenzung zwischen einer erschließungsbeitragsfähigen Grünanlage mit einem unselbständigen Kinderspielplatz als ihrem Bestandteil und einem nicht erschließungsbeitragsfähigen selbständigen Kinderspielplatz in Gestalt einer Grünanlage ist abzustellen auf die tatsächliche Beschaffenheit und Funktion der jeweiligen Anlage (im Anschluß an Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - BVerwGE 97, 185 [189 f.]).

    Der Gesetzgeber des Baugesetzbuchs hat neben der letzteren Art von selbständigen (nicht hinreichend begrünten) Kinderspielplätzen auch die selbständigen Kinderspielplätze in Gestalt von Grünanlagen, nicht aber die unselbständigen Kinderspielplätze als Bestandteile von selbständigen Grünanlagen aus dem Kreis der beitragsfähigen Erschließungsanlagen ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - BVerwGE 97, 185 [189 f.]).

    Kann und muß ein solcher Beobachter aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse den Eindruck einer selbständigen Grünanlage mit einem unselbständigen Kinderspielplatz als deren Bestandteil gewinnen, etwa weil die überwiegenden Flächen begrünt oder mit für Grünanlagen typischen Wegen, Sitzbänken oder sonstigen insoweit üblichen Einrichtungen bedeckt sind, handelt es sich um eine von § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB erfaßte Erschließungsanlage (Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - aaO., S. 190 f.).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Das ist nur insoweit richtig, als dieser Meinung zugrunde liegt, auch Gewerbegrundstücke seien durch Grünanlagen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 6.93 - BVerwGE 97, 195 [198]), verstößt im übrigen aber gegen § 131 Abs. 3 BauGB.

    Zwar hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer - anders als hier - nicht auf die tatsächliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke u.a. in allgemeinen Wohngebieten, sondern auf die Lage der erschlossenen Grundstücke in Gewerbegebieten abstellenden Artabschlagsregelung im Anschluß an die dieser Regelung zugrunde liegenden tatsächlichen Erkenntnisse im Urteil vom 9. Dezember 1994 (BVerwG 8 C 6.93 - aaO., S. 200) ausgeführt, "der Umfang der Inanspruchnahme einer Grünanlage von Grundstücken in Gewerbegebieten aus sei erfahrungsgemäß geringer als der Umfang der Inanspruchnahme, der durch Grundstücke in einem Wohngebiet ausgelöst werde".

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 51.69

    Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Zu ihnen zählen auch die räumlich von der begrünten Fläche erfaßten Fußwege (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 [12]).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 [185]) stellt der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab; maßgebend ist danach das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild, nicht aber eine nur "auf dem Papier" stehende planerische Festsetzung.
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Zwar ist der Begriff "Parkanlage" ausgerichtet auf eine mehr weiträumig, häufig landschaftsgemäß oder gärtnerisch gestaltete, lediglich begrünte Fläche (vgl. etwa Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - BVerwGE 42, 5 [7]).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    b) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 [64 f.]) nimmt das Berufungsgericht an, das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB) setze eine nach Maßgabe des § 125 BauGB erschließungsrechtlich rechtmäßige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage voraus.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Mit der durch § 127 VwGO eröffneten Anschließung soll demjenigen, der eine (Haupt-)Berufung nicht einlegen will oder kann, die Möglichkeit gegeben werden, der (Haupt-)Berufung mit einem Antrag entgegenzutreten, "der deren Antrag gewissermaßen aufbricht" (Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35 S. 6 [8] zur Anschlußrevision).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Ihr kommt keine überlokale Funktion zu (vgl. dazu Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 [45 f.]).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91

    Erschließungsbeitragsrecht; Notwendigkeit einer Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Ohne Belang sind in diesem Zusammenhang die 1 526 qm große und im Bebauungsplan als WA-Gebiet ausgewiesene Grünfläche auf dem Flurstück Nr. 189/2 sowie die Kleingartenanlage auf den Flurstücken 173, 183 und 184 (vgl. dazu Urteil vom 13. August 1993 - BVerwG 8 C 47.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 68 S. 96 [98]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
    Ob dieser Mangel zu einer bundesrechtlich beachtlichen Unvollständigkeit der Verteilungsregelung in der Erschließungsbeitragssatzung der Klägerin führt, deshalb bisher keine sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die "Grünanlage Waldaustraße" entstanden sind (vgl. dazu, daß das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten das Vorhandensein namentlich einer wirksamen Verteilungsregelung voraussetzt, u.a. Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 [29 f.]) und aus diesem Grunde die Anschlußberufungen - ebenso wie nunmehr die Revision - im Ergebnis erfolglos bleiben müssen, läßt sich auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht abschließend sagen.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

  • BVerwG, 08.01.1971 - IV C 43.69

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für eine Grünanlage - Erhebung eines

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Angesichts dessen ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn eine Verteilungsregelung erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der baulichen oder sonstigen Nutzung in typischen Fallgruppen angemessen vorteilsgerecht und zugleich in der Weise erfasst, dass das Heranziehungsverfahren praktikabel und überschaubar bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1977 - 4 C 84.74 u.a. - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 22, vom 10. Juni 1981 - 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 , vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 , vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104 und vom 23. Januar 1998 - 8 C 12.96 - BVerwGE 106, 147 ; Beschluss vom 4. Februar 2000 - 11 B 39.99 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 110 S. 2).

    Die in allgemeinen und besonderen Wohngebieten zulässige gewerbliche Nutzung unterscheidet sich daher regelmäßig in mehrfacher Hinsicht von einer gewerblichen Nutzung in Gewerbegebieten (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104 ).

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Aus dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 11.94 - (BVerwGE 100, 104 ff.) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Zum anderen soll die Anschließung einen möglichen Rechtsmittelführer vor der leichtfertigen Einlegung von Rechtsmitteln warnen, weil er jederzeit mit der Anschließung des Gegners und damit mit der Verschlechterung seiner Position durch das Urteil im nachfolgenden Rechtszug rechnen muss (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104 ).
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