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   BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 4.95   

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https://dejure.org/1995,2988
BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 4.95 (https://dejure.org/1995,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1995 - 2 C 4.95 (https://dejure.org/1995,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1995 - 2 C 4.95 (https://dejure.org/1995,2988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richter der ehemaligen DDR - Berufung in das Richterverhältnis des Freistaates Sachsen - Richterwahlausschuß - Entscheidung des Richterwahlausschuß als verfahrensinterner Mitwirkungsakt für die Entscheidung des Justizministers - Beschlußfähigkeit - Grundsatz der ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 19
  • MDR 1996, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 4.95
    Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1992 - 2 BvL 27 und 31.91 - (BVerfGE 87, 68 ff.) zur Unzuständigkeit der Richterdienstgerichte ist der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Chemnitz verwiesen worden.
  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94

    Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 4.95
    Sie ist ein verfahrensinterner Mitwirkungsakt (vgl. Anlage I Kap. III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Maßgabe o) zum Einigungsvertrag vom 23. September 1990 - EV - (BGBl II S. 885 ff.) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Richtergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 5. Juli 1990 (GBl I S. 637) - DDR-RiG -, den es nur inzidenter im Rahmen des Bescheids des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 9. Juli 1991 hätte prüfen dürfen und müssen (vgl. Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 21.94 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen)).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Aus demselben Grunde kann sich der Antragsteller auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. November 1995 - 2 C 4.95 - (E 100, 19, 23) berufen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

    Dieses Ergebnis entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 19, 23, die Entscheidung des Sächs. OVG v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - insoweit lapidar bestätigend).

    Dementsprechend habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 06. November 1995 - 2 C 4/95 - (Buchholz 236.2 § 12 DRiG Nr. 4) festgestellt, dass die Anwesenheit eines Mitarbeiters des Justizministeriums in der Sitzung des Richterwahlausschusses mit dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit vereinbar sei.

    Es ist nicht erkennbar, dass die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung der gewählten Mitglieder des Richterwahlausschusses dadurch vergrößert würde, dass die Personalreferentin oder der Personalreferent aus dem Justizministerium zu Hilfsdiensten im genannten Sinne hinzugezogen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1995 - 2 C 4.95 -, E 100, 19, 23; in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht sich der diesbezüglichen Ansicht des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urt. v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - und 11.05.1994 - 2 S 37/94 -, angeschlossen; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 1993, 960, 963).

  • BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Es handelte sich einerseits um Angehörige des Justizministeriums, die die Arbeit des Richterwahlausschusses vorbereiteten bzw. unterstützten, wie den Personalreferenten des Ministeriums und einen Protokollführer (zur Zulässigkeit der Hinzuziehung dieser Personen siehe BVerwGE 100, 19, 23; so nunmehr auch § 4 der Geschäftsordnung des Richterwahlausschusses gem. § 25 ThürRiG vom 7. September 1994, ThürJMBl 1997, S. 6), andererseits um Personen, die ohnehin in die Tätigkeit des Richterwahlausschusses eingebunden waren, wie den Präsidenten eines Obergerichts, der bei der Wahl von Richtern aus seiner Gerichtsbarkeit Mitglied des Richterwahlausschusses ist.
  • BVerwG, 16.12.1996 - 2 B 26.96

    Verletzung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit - Teilnahme von Mitarbeitern

    ob durch die Teilnahme von Mitarbeitern des Justizministeriums an den Beratungen des Richterwahlausschusses der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit nach § 7 Abs. 3 ORWA verletzt sei, ist im Hinblick auf das diese Frage verneinende Urteil des beschließenden Senats vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 4.95 - (BVerwGE 100, 19 [BVerwG 06.11.1995 - 2 C 4/95]) nicht mehr klärungsbedürftig.
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