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   BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95   

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BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95 (https://dejure.org/1996,797)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 7 C 55.95 (https://dejure.org/1996,797)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 7 C 55.95 (https://dejure.org/1996,797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensrecht - Enteignung - Ost-Berlin - SMAD-Befehl

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Nacherfassung; Zweigwerk; Unternehmensvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 lit. a
    Offene Vermögensfragen: Enteignung des Zweigwerks eines Unternehmens mit Sitz im sowjetischen Sektor von Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 201
  • NJ 1996, 492
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95
    Die auf den Magistratsbeschluß Nr. 486 vom 17. August 1950 zurückgehenden Enteignungen im Ostteil Berlins ("Nacherfassung") können nur dann noch auf besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) beruhen, wenn ein die Gründung der DDR überdauernder Auftrag der sowjetischen Besatzungsmacht zur Enteignung des betroffenen Vermögenswerts festgestellt werden kann (im Anschluß an BVerwGE 98, 1 [4 ff.]).«.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 98, 1 [4 ff.]) muß freilich die Verantwortung der Besatzungsmacht für die von ihr veranlaßten und ermöglichten Enteignungen nicht in jedem Fall mit der Gründung der DDR geendet haben.

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95
    Enteignungsaktionen von der Art, wie sie in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone in bezug auf das Vermögen der "Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" bereits stattgefunden hatten, konnten daher im sowjetischen Sektor von Berlin erst mit der politischen und administrativen Spaltung der Stadt Ende 1948/Anfang 1949 auf einer besonderen besatzungshoheitlichen Grundlage durchgeführt werden (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 [15 ff.]).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Die Enteignungsgesetzgebung in Berlin konnten und sollten sie nicht erfassen, weil diese damals noch ausstand; zudem war es zu Beginn des Jahres 1948 noch nicht zur Herauslösung des sowjetischen Sektors von Berlin aus der gemeinsamen Verantwortung der vier Besatzungsmächte gekommen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - VIZ 1996, 451 ).

    Dieses Ergebnis stimmt mit der Entscheidung des Senats vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - (a.a.O.) zu dem umgekehrten Fall der Erstreckung der Enteignungen in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone auf den sowjetischen Sektor von Berlin überein; hiernach hat diese Erstreckung ebenfalls nicht vor der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 stattgefunden.

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - a.a.O. und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - VIZ 1996, 577 ) unterfallen Enteignungen, die nach der Gründung der DDR durch deutsche Stellen vorgenommen wurden, grundsätzlich nicht dem Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.

    Allein der Umstand, daß die Enteignung auf eine besatzungshoheitliche Grundlage gestützt wurde, begründet die fortdauernde Vollzugsverantwortung der Sowjetunion nicht (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf

    Das wurde in der Präambel des Befehls ausdrücklich erwähnt und fand seinen Grund darin, dass die entsprechenden Enteignungen im sowjetischen Sektor von Berlin wegen des Vier-Mächte-Status der Stadt erst nach der politischen und administrativen Spaltung Berlins Ende 1948/Anfang 1949 in Angriff genommen werden konnten (vgl. im Einzelnen Urteile vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 59.93 - VIZ 1994, 411, vom 13. Februar 1995 a.a.O. und vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77; Frantzen, VIZ 1993, 9 ).
  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04

    Kein Rückerstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach

    Dies ist bei den hier in Rede stehenden Darlehensrückzahlungsansprüchen, die sich auf ein in Brandenburg und damit in einem Land der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) gelegenes Anwesen bezogen, zweifelhaft (vgl. BVerwG aaO S. 255 f. mit ausführlicher Begründung; auch BVerwGE 101, 201, 203 f.).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR,

    Entscheidend ist mithin, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender konkreter Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 238 sowie Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - nicht veröffentlicht - und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).

    War der Vermögenswert - wie hier - vor Gründung der DDR nicht beschlagnahmt worden, bedarf es besonderer Umstände, um die Voraussetzungen eines fortdauernden Auftrags der Besatzungsmacht zu bejahen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 ).

    Es ist nämlich nicht entscheidend, auf welcher Grundlage die DDR-Behörden handeln wollten, sondern es kommt allein darauf an, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender Auftrag zu entnehmen ist (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 ).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Die Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG auf Enteignungen nach dem 7. Oktober 1949 hängt mithin davon ab, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 101, 201 ; 273 m.w.N.).

    Der bloße Umstand, daß die Enteignungen von den deutschen Stellen auf eine besatzungshoheitliche Grundlage gestützt wurden, reicht zur Anwendung dieser Vorschrift nicht aus (vgl. BVerwGE 101, 201 ).

  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Enteignungen nach dem 7. Oktober 1949 durch deutsche Stellen sind dann auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen, wenn ein entsprechender, die Gründung der DDR überdauernder Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht festgestellt werden kann (Bestätigung von BVerwGE 98, 1 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94] "Liste 3" sowie derUrteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - VIZ 1996, 451 "Nacherfassung" undvom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - VIZ 1996, 577 "Sportverein").

    Der erkennende Senat hat in drei neueren Urteilenvom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - (VIZ 1996, 451) "Nacherfassung" undvom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - (VIZ 1996, 577) "Sportverein" sowie - BVerwG 7 C 3.96 - (ZOV 1996, 382) zu den beiden für das vorliegende Verfahren bedeutsamen Rechtsfragen Stellung genommen und dabei seine bisherige Rechtsprechung zusammengefaßt und in Einzelpunkten weitergeführt.

  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

    Ein die Besatzungszeit überdauernder Zurechnungszusammenhang setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß der betreffende Enteignungsakt unter der Oberhoheit der Besatzungsmacht und mit ihrer Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden war, die die Verantwortung der Besatzungsmacht für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 ; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 ).

    Der bloße Umstand, daß die Enteignungen von den deutschen Stellen auf eine besatzungshoheitliche Grundlage gestützt wurden, reicht zur Anwendung dieser Vorschrift nicht aus (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 ).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Vielmehr weist es gerade darauf hin, daß die Richtlinien Nr. 1 ebenso wie der ihnen zugrundeliegende SMAD-Befehl Nr. 64 nicht in Berlin (Ost), sondern nur in der sowjetischen Besatzungszone gegolten hätten (ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 101, 201 ), so daß es auf die in diesen Richtlinien angeordnete Erstreckungswirkung nicht ankomme.
  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Erst nach dem 7. Oktober 1949 vollendete Enteignungen können ausnahmsweise noch von der Verantwortung der Besatzungsmacht gedeckt sein und deshalb auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhen, wenn sich aus Verlautbarungen oder Handlungen der Besatzungsmacht ein das Ende der Besatzungszeit überdauernder Auftrag der Besatzungsmacht zur Durchführung von Enteignungen ergibt, die von ihr selbst eingeleitet und sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformt waren (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 - Liste 3; vgl. auch Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 - Zweigwerk; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 - Sportvereine; Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 - Pachtgrundstück; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Die auf den Beschluss Nr. 486 vom 17. August 1950 des Magistrats von Groß-Berlin zurückgehenden Enteignungen im Ostteil Berlins können nur dann noch auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhen, wenn ein die Gründung der DDR überdauernder Auftrag der sowjetischen Besatzungsmacht zur Enteignung des betroffenen Vermögenswertes festgestellt werden kann (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95

    Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück

  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04

    Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag;

  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem

  • BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98

    Wirksamkeit von Grundpfandrechten, die für ausländische Gläubiger im Grundbuch

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98

    Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform;

  • BVerwG, 24.01.2012 - 8 B 55.11

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Restitutionsausschluss; Einziehung von

  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96

    Voraussetzungen für die Schädigung eines Unternehmens im Sinne des

  • BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in

  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
  • VG Greifswald, 17.10.2007 - 2 A 1330/07

    Restitutionsausschluss gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a; Enteignung von Unternehmen mit

  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 916/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • BVerwG, 05.02.1997 - 7 B 4.97

    Rückübertragung von Vermögenswerten - Enteignungen von Vermögenswerten auf

  • VG Potsdam, 21.03.2007 - 6 K 59/01

    Rückübertragung von Grundstücken eines Ruderclubs; sowjetische Besatzungszone;

  • VG Berlin, 06.11.1997 - 29 A 498.93

    Rückübertragung von Grundvermögen und einem Unternehmen ; Antrag auf Restitution

  • VG Potsdam, 14.03.2007 - 6 K 119/01

    Verwaltungsgericht Potsdam lehnt Rückübertragung eines Rudervereinsgrundstücks ab

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