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   BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94   

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https://dejure.org/1996,611
BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94 (https://dejure.org/1996,611)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 4 C 22.94 (https://dejure.org/1996,611)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 (https://dejure.org/1996,611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Fehlerheilung - Rückwirkung - Inkrafttreten - Künftiger Bebauungsplan - Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Anerkenntniserklärung - Beseitigungsanordnung - Bestandsschutz - Verbot widersprüchlichen Verhaltens - Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans; Bauordnungsrecht: Rechtsfolgen einer Anerkenntniserklärung außerhalb der Wirkung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 58
  • NJW 1996, 3023 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 892
  • DVBl 1996, 920
  • DÖV 1997, 28
  • BauR 1996, 671
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94
    Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob ein Bebauungsplan außerhalb des Anwendungsbereichs des § 215 Abs. 3 BauGB rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann (vgl. Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 51.73 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 8 = DÖV 1975, 716; Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = Buchholz 406.11 § 155 a BBauG Nr. 5).
  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94
    Auch im Urteil vom 7. März 1986 - BVerwG 8 C 103.84 - (Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 20) ist von der gesetzlich angeordneten Vorwirkung des Bebauungsplan-Entwurfs die Rede.
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94
    Bei einer Beseitigungsverfügung genügt es regelmäßig, daß die Behörde zum Ausdruck bringt, der beanstandete Zustand müsse wegen seiner Rechtswidrigkeit beseitigt werden (vgl. etwa Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 67.80 - BRS 36 Nr. 93 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 51.73

    Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94
    Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob ein Bebauungsplan außerhalb des Anwendungsbereichs des § 215 Abs. 3 BauGB rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann (vgl. Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 51.73 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 8 = DÖV 1975, 716; Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = Buchholz 406.11 § 155 a BBauG Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Das Gebot, sich so zu verhalten, wie Treu und Glauben es verlangen, gehört im Verwaltungsrecht zu den allgemeinen ungeschriebenen Grundsätzen, die sowohl im Verwaltungsrecht des Bundes als auch im Verwaltungsrecht der Länder existieren und Bürger und Verwaltung binden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58, juris Rn. 17; Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 6.95 - BVerwGE 101, 64 ; Urt. v. 25.10.1996 - 8 C 24.96 - BVerwGE 102, 194 ; Urt. v. 26.03.2003 - 6 C 24.02 - BVerwGE 118, 84 ; Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 62 Rn. 29; Pitschas, in: Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voß-kuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts, 2. Aufl., Bd. II., § 42 Rn. 94).

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann daher auch subjektiv-öffentlichen Ansprüchen des Bürgers gegen die öffentliche Hand entgegenstehen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 6.76 - BVerwGE 55, 337, juris Rn. 10, m.w.N.; Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22.94 - a.a.O.; Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162, juris Rn. 31, m.w.N.).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17

    Anerkenntnis; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Bekanntmachung Bebauungsplan;

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 m.w.N.) hat der Verwaltungsgerichtshof dem Anerkenntnis nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB deshalb eine insoweit dingliche Wirkung beigemessen, als damit eine öffentliche - nach Maßgabe des Landesrechts gegebenenfalls als Baulast eintragungsfähige (vgl. z.B. Stock, a.a.O. Rn. 63) - Last auf dem Grundstück liegt, die den baurechtlichen Status des Grundstücks in planungsrechtlicher Hinsicht festlegt.

    Die "dingliche Wirkung" des Anerkenntnisses, die der Senat in seinem Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - (BVerwGE 101, 58 ) "insoweit" bestätigt hat, "als damit eine öffentliche Last auf dem Grundstück liegt, die den baurechtlichen Status des Grundstücks in planungsrechtlicher Hinsicht festlegt", ist nicht so zu verstehen, dass diese Wirkung zeitlich unbegrenzt fortbesteht.

    Ein rechtfertigender Grund mag sich im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 m.w.N.), etwa in Gestalt der Fallgruppe der Verwirkung oder der unzulässigen Rechtsausübung.

    Hierauf und nicht etwa auf die unmittelbaren Rechtswirkungen des Anerkenntnisses nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB hat sich der Senat in seinem Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - (BVerwGE 101, 58 ) gestützt.

    Soweit der Senat dies in seinem Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - (BVerwGE 101, 58 ) anders gesehen haben sollte, ist daran nicht mehr festzuhalten.

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Sie bewirkt zunächst nur, dass sich der Pflichtige, wenn er der Pflicht zum Rückbau nicht nachkommt, nach Treu und Glauben (Verbot des widersprüchlichen Verhaltens) nicht mit Erfolg gegen eine Beseitigungsanordnung wenden kann (vgl. auch Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 ).
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