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   BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96   

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BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96 (https://dejure.org/1996,579)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1996 - 3 C 29.96 (https://dejure.org/1996,579)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 (https://dejure.org/1996,579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; MGV § 7 Abs. 1
    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluß einer bestimmten Personengruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Gleichheitsgebotes - Rechtsverordnung - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 113
  • NJW 1997, 956
  • NVwZ 1997, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Die gerichtliche Kontrolle der Exekutive, auch soweit sie rechtsetzend tätig wird, ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte (BVerfGE 68, 319, 325 f.; BVerwGE 80, 355, 358).

    Diese Entscheidungsfreiheit ist eine Ausprägung des auch für Rechtsetzungsakte der Exekutive typischerweise geltenden normativen Ermessens (BVerwGE 80, 355, 370).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Diese Regelung sei allerdings verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG ; zur Begründung hat das Berufungsgericht auf sein Urteil vom 6. Februar 1992 in der Parallelsache (s. BVerwG 3 C 12.92 und 3 C 28.96) Bezug genommen.

    Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 7. Dezember 1995 (BVerwG 3 C 29.93 i.V.m. 3 C 12.92) ausführlich dargelegt.

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96

    Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Diese Regelung sei allerdings verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG ; zur Begründung hat das Berufungsgericht auf sein Urteil vom 6. Februar 1992 in der Parallelsache (s. BVerwG 3 C 12.92 und 3 C 28.96) Bezug genommen.
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 27, 375, 385; 30, 392, 401).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 29.93

    Zuteilung einer besonderen Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 7. Dezember 1995 (BVerwG 3 C 29.93 i.V.m. 3 C 12.92) ausführlich dargelegt.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 27, 375, 385; 30, 392, 401).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ebenso verfährt das Bundesarbeitsgericht: In ständiger Rechtsprechung gewährt es den durch gleichheitswidrige tarifvertragliche Regelungen ausgeklammerten Personen einen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann (vgl. Urteile vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 -, BAGE 50, 137, 145 f. und vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -).
  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Die ihm vorgelegten Fragen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Januar 1992 - Rs C-177/90 - wie folgt beantwortet:.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 27, 375, 385; 30, 392, 401).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ebenso verfährt das Bundesarbeitsgericht: In ständiger Rechtsprechung gewährt es den durch gleichheitswidrige tarifvertragliche Regelungen ausgeklammerten Personen einen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann (vgl. Urteile vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 -, BAGE 50, 137, 145 f. und vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

  • BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92

    Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Recht der Landwirtschaft: Teilverfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 MGV

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts weist darauf hin, dass er sich in seinem Urteil vom 11. Oktober 1996 (BVerwGE 102, 113) zu der Frage geäußert habe, ob und gegebenenfalls nach welchen Maßstäben ein Anspruchsteller die Verpflichtung der Behörde zur Gewährung einer Beihilfe verlangen könne, wenn sich der Anspruch aus der einschlägigen Rechtsverordnung nicht begründen lasse, die Rechtsverordnung insofern aber wegen einer gleichheitssatzwidrigen Benachteiligung des Anspruchstellers verfassungswidrig sei.

    Nichts anderes gilt für die Fachgerichte, soweit sie im Rahmen der ihnen zustehenden Kontroll- und Verwerfungskompetenz über untergesetzliche Normen einen Gleichheitsverstoß feststellen (vgl. BVerwGE 102, 113 ).

  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    Im Jahre 1996 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht in zwei vergleichbaren Verfahren, in denen das OVG zuvor ebenfalls gegen die jeweiligen Kläger entschieden hatte, die Landesstelle, den Übergang der Referenzmenge zu bescheinigen (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 = BVerwGE 102, 113; Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 28.96, BayVBl. 1997, 475).

    Vor Erlaß der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 1996 aaO lag es zumindest nahe, daß das Klageverfahren des Klägers eine derartige Rechtsfrage betraf, die sich auch nicht auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation beantworten ließ (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 556).

    Diese Frage war zum damaligen Zeitpunkt höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. BVerwGE 102, 113).

    Aus der zwischenzeitlich ergangenen und in dem Begleitschreiben vom 29. September 1994 auch zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 10. Januar 1992 - Rs C-177/90; referiert von BVerwGE 102, 113, 116) ergibt sich nichts anderes, weil mit ihr nur entschieden worden ist, daß Personen in der Situation des Klägers unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf eine Referenzmenge nicht herleiten können (siehe hierzu BVerwGE 102, 113, 116).

    Hiervon ging auch das Bundesverwaltungsgericht in den Parallelfällen als selbstverständlich aus (vgl. BVerwGE 102, 113, 118 f; siehe ferner BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1993 - 3 B 116.92).

    bb) Danach hätte das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde im Streitfall ebenso stattgeben müssen wie in dem Verfahren, welches letztlich zu der Entscheidung BVerwGE 102, 113 geführt hat.

    Dieser entspricht aber dem Begehren des Klägers im vorliegenden Fall, ihm den Übergang der Milch-Referenzmenge zu bescheinigen (vgl. BVerwGE 102, 113, 115).

    (1) In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1994 war die maßgebende Grundsatzfrage auch noch nicht geklärt, weil das Bundesverwaltungsgericht über sie erst im Jahre 1996 entschieden hat (BVerwGE 102, 113; BVerwG BayVBl. 1997, 475).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Im Ergebnis kann bei einer solchen "Selbstbindung wider Willen" nichts anderes gelten als bei einem durch eine Rechtsverordnung bewirkten Gleichheitsverstoß, den der Verordnungsgeber für die Vergangenheit nur noch dadurch heilen kann, dass er die betreffende Leistung auch den zu Unrecht Ausgeschlossenen gewährt (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113).
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