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   BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes höherwertiges Amt, Schadensersatz des rechtswidrig übergangenen Beamten

Verfahrensgang

  • VG Schleswig, 15.08.1994 - 11 A 231/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1995 - 3 L 745/94
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 102, 33
  • NJW 1997, 1321
  • DVBl 1997, 363
  • DÖV 1997, 168
  • NVwZ 1997, 685 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (67)  

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99  

    Beamtenrecht

    Die vierjährige Verjährungsfrist beginnt für solche Schadenersatzansprüche ebenso wie für die Besoldungsansprüche selbst jeweils mit deren Fälligkeit (wie Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2 S. 4 f.).

    Ansprüche auf rückständige Dienstbezüge verjähren gemäß § 197 BGB in vier Jahren (vgl. Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256 und vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2 S. 4 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Nach §§ 197, 198 BGB verjähren nicht nur die Ansprüche auf beamtenrechtliche Dienstbezüge in vier Jahren jeweils zum Jahresende, sondern auch Schadenersatzansprüche, die aufgrund ein und desselben schädigenden Ereignisses an die Stelle solcher Erfüllungsansprüche treten (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2 S. 4 f.).

    Die vierjährige Verjährungsfrist beginnt für solche Schadenersatzansprüche ebenso wie für die Besoldungsansprüche selbst jeweils mit deren Fälligkeit (vgl. Urteil vom 29. August 1996, a.a.O. S. 5 f.).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04  

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Hierfür muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (Urteile vom 25. August 1988, a.a.O. und vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00  

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Ein materielles Recht ist - auch gegenüber einer Behörde - verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, die Behörde infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, die Behörde hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in ihren Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die sie nicht ergriffen hätte oder die sie nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 ; Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ; Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102 = NVwZ 1991, 1182 ; Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 ).
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