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   BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94   

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BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94 (https://dejure.org/1994,4947)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 2 WDB 1.94 (https://dejure.org/1994,4947)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 2 WDB 1.94 (https://dejure.org/1994,4947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrecht - Dienstbezüge - Nachzahlung - Verzinsung - Soldat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 111
  • NVwZ 1995, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.02.1985 - 1 DB 14.85
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Der Senat tritt insoweit der Kommentierung von Dau (WDO, 2. Aufl., § 120 RdNr. 35 a.E.) und der Rechtsprechung des Beamtendisziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts zu den §§ 95 und 122 BDO (Beschluß vom 18. Februar 1985 - BVerwG 1 DB 14.85 - <BVerwGE 76, 333 [f.]>) bei, die sich wiederum weitgehend mit der einschlägigen Literatur deckt (vgl. Behnke, BDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 25; Claussen/Janzen, BDO, 7. Aufl., § 95 RdNr. 6a; Weiß in Fürst, GKÖD, II K § 95 RdNr. 36).

    Da hier die Einbehaltungsanordnung der Einleitungsbehörde vom 3. Juli 1987 in Verfahren nach § 120 Abs. 6 Satz 3 WDO mit Beschlüssen der 7. Kammer des Truppendienstgerichts Mitte vom 16. Dezember 1987 und 31. Januar 1929 zunächst teilweise sowie mit dem Beschluß des Senats vom 18. April 1989 endgültig jeweils mit Rückwirkung aufgehoben worden ist, endigte jeweils im Rahmen der Aufhebung die auflösende Bedingung, und dem Soldaten erwuchs ein sofort fälliger Anspruch auf Nachzahlung der jeweils einbehaltenen Bezüge, und zwar für den gesamten Zeitraum, von dem an die Aufhebung zu seinen Gunsten wirkte (vgl. Dau, aaO, § 120 RdNrn. 35 und 40; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 DB 14.85 - <BVerwGE 76, 333 [335]>; Behnke, aaO, § 95 RdNr. 25; Claussen/Janzen, aaO, § 95 RdNr. 6a; Köhler/Ratz, aaO, § 95 RdNr. 14; Weiß, aaO. K § 95 RdNr. 46).

  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 30.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Da der Soldat infolge der vorläufigen Dienstenthebung für den Dienstherrn nichts leistet, fehlt die Voraussetzung für die Gewährung der vollen Alimentation, so daß es dem Dienstherrn billigerweise nicht zuzumuten ist, die Dienstbezüge in vollem Umfang an diesen Soldaten weiterzuzahlen (vgl. BVerfGE 37, 167 [179]; BVerwGE 40, 33 [40]; Dau, aaO, § 120 RdNr. 13; Behnke, aaO, § 92 RdNr. 2; Köhler/Ratz, BDO, § 92 RdNr. 1; Weiß, aaO, K § 92 RdNrn. 3 und 4).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Der Anspruch des Soldaten auf Dienstbezüge ist in seinem Kernbestand zwar ebenso geschützt wie der des Beamten durch Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 44, 249 [281] m.w.N. und Beschluß vom 18. April 1991 - BVerwG 2 WDB 3, 91 - <BVerwGE 93, 69 [73]>).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Denn die Dienstbezüge sind - neben der Versorgung - die vom Staat festzusetzende Gegenleistung des Dienstherrn dafür, daß sich ihm der Soldat mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 21, 329 [345]).
  • BVerwG, 12.04.1988 - 2 WDB 22.87

    Anfechtbarkeit der Einstellungsverfügung - Disziplinargerichtliches Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Die weitergehende Beschwerde wies der Senat mit Beschluß vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WDB 22.87 - als unbegründet zurück.
  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Da der Soldat infolge der vorläufigen Dienstenthebung für den Dienstherrn nichts leistet, fehlt die Voraussetzung für die Gewährung der vollen Alimentation, so daß es dem Dienstherrn billigerweise nicht zuzumuten ist, die Dienstbezüge in vollem Umfang an diesen Soldaten weiterzuzahlen (vgl. BVerfGE 37, 167 [179]; BVerwGE 40, 33 [40]; Dau, aaO, § 120 RdNr. 13; Behnke, aaO, § 92 RdNr. 2; Köhler/Ratz, BDO, § 92 RdNr. 1; Weiß, aaO, K § 92 RdNrn. 3 und 4).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Diese Anordnung ist keine Disziplinarmaßnahme, sondern gehört in die Reihe jener vorläufigen Maßnahmen, die in zahlreichen Verfahrensgesetzen vorgesehen sind, um einen Zustand vorübergehend zu ordnen, der endgültig erst auf Grund eines einen längeren Zeitraum beanspruchenden förmlichen Verfahrens geregelt wird, um dadurch Nachteile und Gefahren - insbesondere für das gemeine Wohl - abzuwehren oder zu verhindern, daß vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die Endentscheidung im förmlichen Verfahren ergangen ist (vgl. BVerfGE 46, 17 [27]).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Der Anspruch des Soldaten auf Dienstbezüge ist in seinem Kernbestand zwar ebenso geschützt wie der des Beamten durch Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 44, 249 [281] m.w.N. und Beschluß vom 18. April 1991 - BVerwG 2 WDB 3, 91 - <BVerwGE 93, 69 [73]>).
  • BVerwG, 08.06.1966 - VIII C 153.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94
    Wie bereits im Urteil vom 8. Juni 1966 - BVerwG 8 C 153.63 - <BVerwGE 24, 186 [191]> dargerlegt worden ist, gibt es schließlich auch keinen das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz, wonach öffentlich-rechtliche Geldforderungen zu verzinsen wären.
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DZ 12.558

    Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Nachzahlung von Dienstbezügen nach Aufhebung

    Dabei prüft der Senat nach Art. 3 BayDG i.V.m. § 173 VwGO, § 17a Abs. 5 GVG nicht, ob für (Zins-) Ansprüche auf Nachzahlung einbehaltener Dienstbezüge eine Zuständigkeit der Disziplinargerichte gemäß Art. 42 BayDG, § 187 VwGO besteht, weil es sich um Ansprüche im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren handelt (vgl. BVerwG v. 18.2.1985 - 1 DB 14.85 - BVerwGE 76, 333; v. 28.4.1994 - 2 WDB 1/94 - BVerwGE 103, 111), oder ob insoweit nicht vielmehr der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten nach § 126 BRRG, § 40 VwGO eröffnet ist, weil es sich um beamtenrechtliche Streitigkeiten um die Besoldung handelt (vgl. BVerwG v. 18.9.2002 - 1 DB 13/02 - juris; v. 18.7.2006 - 1 DB 4/06 - juris), da die Disziplinarkammer ihre Zuständigkeit für den geltend gemachten (Zins-) Anspruch ausdrücklich bejaht hat und dies von den Beteiligten auch nicht gerügt wurde.

    6 Das Verwaltungsgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf die mit Schriftsatz vom 17. Januar 2012 geforderten Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus nachgezahlten Bezügen in Höhe von 18.351,84 EUR ab dem 12. Oktober 2010 (insgesamt 1.080,83 EUR) vielmehr unter Hinweis auf den Beschluss des BVerwG vom 28. April 1994 (BVerwGE 103, 111) zu Recht abgelehnt.

    Der Ausschluss von Verzugszinsen nach § 3 Abs. 6 BBesG a.F. und Art. 4 Abs. 4 BayBesG gilt nicht nur für die verspätete regelmäßige Auszahlung von (laufenden) Dienstbezügen am ersten Tag des Monats aufgrund technischer oder personeller Engpässe oder sonstiger Verzögerungen im Geschäftsgang, sondern auch in Fällen wie der Nachzahlung von Dienstbezügen nach Aufhebung der Entlassungsverfügung (BVerwG v. v. 14.6.1966 a.a.O.), der Zwangspensionierung (BayVGH v. 26.1.1994 - 3 B 93.1983 - juris Rn. 17) oder - wie vorliegend - der vorläufigen Dienstenthebung (BVerwG v. 28.4.1994 a.a.O.; Weigert, BayDO, Art. 85 Rn. 3; Weiß, Disziplinarrecht, § 40 BDG Rn. 47).

    Die Einbehaltung eines Teils der dem Beamten an sich zustehenden Dienstbezüge während der Suspendierung rechtfertigt sich dabei dadurch, einen vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten nicht mehr in voller Höhe alimentieren zu müssen, da er während der Dauer der Dienstenthebung keine Gegenleistung für die gewährte Alimentation mehr erbringt (vgl. BVerfG v. 7.5.1974 - 2 BvR 276/71- BVerfGE 37, 167; BVerwG v. 28.4.1994 a.a.O.; BayVGH v. 3.3.2010 - 16a DA 10.146 - Rn. 19).

    Der Beamte hat bei Aufhebung einer Einbehaltungsanordnung nach Art. 39 Abs. 3 bzw. Art. 61 Abs. 2 BayDG keine weitergehenden Ansprüche als bei Beendigung einer Einbehaltungsanordnung kraft Gesetzes nach Art. 40 Abs. 5 BayDG (vgl. BVerwG v. 28.4.1994 a.a.O.).

    Doch selbst wenn man mit dem BVerwG (v. 28.4.1994 a.a.O.) bei Aufhebung der Einbehaltungsanordnung durch das Gericht bzw. die Behörde nach Art. 61 Abs. 2, Art. 39 Abs. 3 BayDG von einem sofort fälligen Nachzahlungsanspruch ausgehen wollte, würde das nichts daran ändern, dass der Beamte keinen Anspruch auf Verzinsung des an ihn zu zahlenden Betrags hat.

    Aber auch für die nach diesem Zeitpunkt verspätet gezahlten einbehaltenen Dienstbezüge schließen § 3 Abs. 6 BBesG a.F., Art. 4 Abs. 4 BayBesG einen Anspruch auf Verzugszinsen aus (BVerwG v. 28.4.1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

    In einem derartigen Fall erfolgt die Offenbarung der Tat nicht freiwillig, weil der Täter stets konkret mit seiner Überführung rechnen oder sie befürchten muss (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 111 = DÖV 1995, 288 = 1995, 194>).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    § 17a Abs. 4 GVG sieht keine eigenständige Regelung des Rechtswegbeschwerdeverfahrens vor, sondern erklärt in Satz 2 die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnung für gegeben (vgl hierzu Bundesverwaltungsgericht vom 28. April 1994 - 2 WDB 1/94 -).
  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

    Auch eine spezielle für die Verzinsung von Geldforderungen bei Verzug einschlägige Bestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1966 - 8 C 153/63 -, Juris = BVerwGE 24, 186 ff.; Beschluss vom 28. April 1994 - 2 WDB 1/94 -, Juris = BVerwGE 103, 111 ff.; BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 5 C 5/00 -DVBl. 2002, 348 f. m. w. N.; VGH München, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 B 93.1983 -, Juris = NVwZ-RR 1995, 288 f.) ist für den Bereich des Beamten- und Besoldungsrechts nicht gegeben (vgl. VGH München, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 B 93.1983 -, Juris = NVwZ-RR 1995, 288 ff.).

    Vielmehr findet im Bereich der Beamtenbesoldung auf den Anspruch auf Nachzahlung der Zuschussbeträge § 3 Abs. 6 BBesG Anwendung, wonach ein Anspruch auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Bezügen ausgeschlossen ist (vgl. zur vormaligen inhaltsgleichen Regelung der Nr. 3 der ersten Durchführungsverordnung zu § 38 DBG: BVerwG, Urteil vom 12. September 1963 - II C 26/62 -, BVerwGE 16, 346 ff., Urteil vom 8. Juni 1966 - VIII C 153/63 -BVerwGE 24, 186 ff.; zu § 3 Abs. 6 BBesG: BVerwG, Urteil vom 28. April 1994 - 2 WDB 1/94 -, BVerwGE 103, 111).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 3099/03

    Auslegung und rechtssystematische Betrachtung der in Art. 9 § 1 Abs. 1

    vgl. schon zur vormaligen inhaltsgleichen Regelung der Nr. 3 der ersten Durchführungsverordnung zu § 38 DBG: BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - II C 26.62 - BVerwGE 16, 346, und vom 8. Juni 1966 - VIII C 153.63 - BVerwGE 24, 186; zu § 3 Abs. 6 BBesG BVerwG, Urteil vom 28. April 1994 - 2 WDB 1, 94 - BVerwGE 103, 111.
  • BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98

    Recht der Soldaten - Neuerliche Anfechtung einer bereits für verhältnismäßig

    Die Höhe des Nachzahlungsanspruchs bestimmt sich jeweils nach der Summe der tatsächlich einbehaltenen Beträge (Beschluß vom 28. April 1994 - BVerwG 2 WDB 1, 94 - <BVerwGE 103, 111 - NZWehrr 1994, 216> m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 437/99

    Anerkenntnis; Beamter; Besoldung; Fürsorgepflicht; Fürsorgepflichtverletzung;

    Diese Fiktion kann bei der Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen Verletzung der Fürsorgepflicht schon deswegen nicht entsprechend gelten, weil die der Alimentierung dienenden Dienst- und Versorgungsbezüge im allgemeinen nicht verzinslich angelegt, sondern verbraucht werden, so daß nicht einmal ein prima-facie-Beweis für einen regelmäßig eintretenden Zinsverlust in Betracht kommen könnte, geschweige denn eine gesetzliche Fiktion eines solchen Schadens" (BVerwGE 24, 186/192 f.; vgl. ebenso BVerwGE 103, 111, 115 sowie Schinkel/Seifert in Fürst (Hrsg.), GKÖD, III K § 3 Rdn. 34 m.w.N ).
  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 16a DS 06.3292

    Beamtenrecht: Grundsatz der materiell-rechtlichen Besserstellung bei

    Denn eine solche Abwägung der dienstlichen und öffentlichen Belange gegen die Interessen des Beamten war schon nach bisherigem Recht im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung notwendig (Findeisen, a.a.O., Anm. 2.1.3 zu Art. 39 BayDG unter Hinweis auf BVerwG vom 28.4.1994 BVerwGE 103, 111/114 ff.).
  • VG Meiningen, 23.03.2009 - 1 K 288/05

    Besoldung und Versorgung; Zur Verjährung von Besoldungsansprüchen sowie

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gibt es keinen Rechtsgrundsatz, wonach öffentlich-rechtliche Geldforderungen zu verzinsen sind (BVerwG, U. v. 08.06.1966, 8 C 153/63, BVerwGE 24, 186 ff.; BVerwG. B. v. 28.04.1994, 2 WDB 1/94, Juris; VG Weimar, U. v. 13.06.2008, 4 K 2/08 We).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DC 12.565

    Disziplinarrecht; Nachzahlung einbehaltener Dienstbezüge; Streitwertfestsetzung;

    Zum Disziplinarverfahren gehört auch das gegen eine vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen gemäß Art. 39 BayDG gerichtete gerichtliche Verfahren nach Art. 61 BayDG (vgl. BVerwG v. 11.11.2009 - 2 AV 4/09 - NVwZ-RR 2010, 166); entsprechendes gilt jedoch auch für das streitgegenständliche Verfahren auf Nachzahlung der gemäß Art. 39 Abs. 2 BayDG einbehaltenen Dienstbezüge, da diese Ansprüche ebenfalls im Rahmen des Disziplinarverfahrens geltend zu machen sind (vgl. BVerwG v. 18.2.1985 - 1 DB 14.85 - BVerwGE 76, 333; v. 28.4.1994 - 2 WDB 1/94 - BVerwGE 103, 111).
  • VG München, 17.01.2012 - M 13 DB 11.1170

    Kein Anspruch auf Zinsen bei Nachzahlung von einbehaltenen Dienstbezügen

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