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   BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94   

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BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94 (https://dejure.org/1994,2161)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1994 - 2 WD 24.94 (https://dejure.org/1994,2161)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 (https://dejure.org/1994,2161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 148
  • NJW 1995, 2240
  • NVwZ 1995, 1109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Als typische Auswirkungen eines längeren intensiven Haschischkonsums hat der Sachverständige vor allem bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange geschildert, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen können (vgl. hierzu bereits Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>; BVerwG 93, 3 [5] jeweils m.w.N.).

    Nach der gefestigten Auffassung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (BVerwGE 93, 3 [6 ff.]).

    Dies galt um so mehr, weil bei Haschischkonsum nach einem symptomfreien Intervall von Stunden oder Tagen ein "Echorausch" nicht auszuschließen war, der nach Intensität und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch vergleichbar ist (vgl. BVerwGE 93, 3 [5] m.w.N.).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen ist daher als teils fahrlässiges, teils vorsätzliches Versagen des Soldaten zu würdigen, durch das er die Bundeswehr in der Erfüllung ihres verfassungsmäßig festgelegten Auftrages geschwächt hat (vgl. BVerwGE 93, 3 [6]).

    Denn die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung hätte vorausgesetzt, daß der Befehl, den der Soldat im einzelnen verletzt haben soll, in der Anschuldigungsschrift konkret bezeichnet worden wäre; eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 93, 3 [7] m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Als typische Auswirkungen eines längeren intensiven Haschischkonsums hat der Sachverständige vor allem bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange geschildert, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen können (vgl. hierzu bereits Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>; BVerwG 93, 3 [5] jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Es liegt auf der Hand, daß diese latente Gefahr der Rauschdroge Haschisch die psychische und physische Einsatzbereitschaft eines Soldaten nachhaltig beeinflussen und insbesondere im technischen Dienst, beispielsweise im Kraftfahrwesen der Streitkräfte, zu Gefährdungen von Menschen und Wehrmaterial führen und ebenso wie die Fahrtüchtigkeit des einzelnen (BVerfG NJW 1994, 1577 m.w.N.) so auch die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beeinträchtigen kann.

    Mit Beschluß vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 [ff.]) hat das Bundesverfassungsgericht die Strafvorschriften gegen das Handeltreiben mit sowie die Einfuhr, die Abgabe, den Erwerb, den Besitz und die Durchfuhr von Cannabisprodukten (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 5, Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und lediglich für die Fälle des Erwerbs, des Besitzes, der Einfuhr und der Durchfuhr geringer Mengen von Cannabisprodukten zum gelegentlichen Eigenverbrauch die Strafverfolgungsorgane wegen des verfassungsrechtlichen Verbots übermäßigen Strafens grundsätzlich für verpflichtet erachtet, von den gesetzlichen Ermächtigungen Gebrauch zu machen, die ein Absehen von Strafverfolgung gestatten.

  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Im übrigen kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> m.w.N.) dabei nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Eine Einzelnormierung ist hier - anders als im allgemeinen Strafrecht - in der Regel auch nicht nötig; denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im allgemeinen leicht erkennbar sind (BVerfGE 26, 186 [203 f.] m.w.N. und Urteil vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - <NZWehrr 1993, 72>).
  • BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Deshalb muß die Frage der Pflichtwidrigkeit des damit gezeigten Verhaltens allein nach der strengeren, für das Verhalten im Dienst und/oder in militärischen Unterkünften und Anlagen geltenden Bestimmung des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG bewertet werden, weil die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [197 f.]> m.w.N.) dahin zu verstehen ist, daß nur an ein ausschließlich dem nichtdienstlichen Bereich zuzurechnendes Verhalten weniger strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92

    Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94
    Eine Einzelnormierung ist hier - anders als im allgemeinen Strafrecht - in der Regel auch nicht nötig; denn es handelt sich um Normen, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im allgemeinen leicht erkennbar sind (BVerfGE 26, 186 [203 f.] m.w.N. und Urteil vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - <NZWehrr 1993, 72>).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Der Konsum von Betäubungsmitteln in der Kaserne stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstpflichtverletzung dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3, vom 24. September 1992 a.a.O. und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Der Konsum von Cannabisprodukten selbst in geringsten Mengen stellt eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N.).

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 a.a.O. S. 150).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Auch Regelungen wie § 4 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 VorgV unterstreichen, dass Unteroffizieren eine Befehlsbefugnis gegenüber Soldaten außer Dienst nur innerhalb geschlossener militärischer Anlagen zusteht (vgl. BDH, Beschluss vom 22. April 1958 - WB 6.58 - NZWehrr 1959, 109 ff.; BVerwG, Urteile vom 9. April 1987 - 2 WD 57.86 - BVerwGE 83, 295 und vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 -, BVerwGE 103, 148 ff.; zu Offizieren: BVerwG, Urteil vom 6. März 1987 - 2 WDB 11.86 - BVerwGE 83, 285 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht bereits deshalb ausgeschieden wäre, weil der Soldat der Geschädigten gegenüber gleichberechtigt aufgetreten ist (BVerwG, Urteile vom 17. März 1987 - 2 WD 33.86 - BVerwGE 83, 291 und vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ; ablehnend: Eichen/Mezger/Sohm, SG, 4. Aufl. 2021, § 10 Rn. 37; Scherer/Alff/Poretschkin/Lucks, SG, 10. Aufl. 2018, § 10 Rn. 16).

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [6 ff.] = NZWehrr 1991, 118 = DVBl 1991, 639> und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 = NJW 1995, 2240>).

    Der Senat hat unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung, der Haschisch erwirbt und konsumiert, in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - , vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - , vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

    b) Nach den den Senat bindenden Feststellungen des Truppendienstgerichts hat der Soldat vorsätzlich soldatische Kernpflichten verletzt (vgl. etwa Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von

    Der Umstand, daß es sich im vorliegenden Fall nur um geringe Mengen unerlaubt erworbener Betäubungsmittel handelt, steht deshalb der Bewertung als außerdienstliches Dienstvergehen nicht entgegen (zur Relevanz von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Rahmen des Wehrdisziplinarrechts vgl. auch Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit

    Während der Alkoholrausch in Auswirkung und Dauer ungefähr abschätzbar sei, seien die Wirkungen des Haschischkonsums nicht voraussehbar und damit nicht berechenbar (Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25/90 -, BVerwGE 93, 3 ; Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 -, BVerwG DokBer B 1995, 49).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auch wenn die Aufforderung vom Soldaten eher kameradschaftlich gemeint gewesen sein mag, erfolgte sie nicht in einem geselligen Umfeld, in dem die Vorgesetzteneigenschaft des Soldaten hätte zurücktreten können (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Dabei stellt bereits der einmalige Genuss des Rauschmittels und dies unabhängig von konkreten gesundheitlichen Auswirkungen eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42 sowie vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

    Der frühere Soldat hat somit gegen § 17 Abs. 4 Satz 2 SG teilweise vorsätzlich, teilweise grob fahrlässig verstoßen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92).

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).
  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 6 CS 22.2380

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen fristlose Entlassung eines Soldaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

  • BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 4/22

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Kokainkonsums

  • BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97

    Soldat - Betäubungsmittel - Dienstvergehen - Generalprävention -

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Besitzes von Betäubungsmitteln, hier:

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger

  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen

  • BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01

    Aneignung von Ausrüstungsgegenständen durch einen Soldaten - Schwerwiegender

  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 4 P 1/98

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigung - BPersVG § 9 Abs. 4 - bei

  • VG Berlin, 13.02.2006 - 80 A 27.05

    Beamtenrecht: Schwerwiegender Pflichtenverstoß bei BtM-Konsum

  • OVG Hamburg, 31.07.1996 - Bs VI (VII) 176/95

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Göttingen, 30.06.2023 - 3 A 144/22

    Betäubungsmittelkonsum; Entlassung; Kokain; Soldat auf Zeit; Trunkenheitsfahrt;

  • VG Greifswald, 04.04.2005 - 6 B 722/05

    Möglichkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus dem Dienst

  • VG Minden, 07.09.2021 - 12 K 2863/18
  • VG München, 16.10.2017 - M 21 K 15.2902

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Konsums eines LSD-ähnlichen "Legal

  • VG Köln, 14.04.2021 - 23 L 274/21
  • LG Lübeck, 25.11.1996 - 713 Js 22715/96

    Strafbarkeit wegen erlaubnisloser Einfuhr von und Handeltreibens mit

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