Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94   

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BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94 (https://dejure.org/1994,1928)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1994 - 1 D 18.94 (https://dejure.org/1994,1928)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1994 - 1 D 18.94 (https://dejure.org/1994,1928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei krankhafter Alkoholabhängigkeit - Annahme freiwilliger Offenbarung der Tat - Anerkennung eines Milderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 164
  • NVwZ 1995, 603
  • DVBl 1995, 616
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Dieses Verhalten erfüllt das im Rahmen des Nilderungsgrundes festzustellende Merkmal der Freiwilligkeit (vgl. Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - <BVerwGE 86, 283 = BVerwG Dok.Ber. B 1990, 221 = BayVBl 1990, 540 = DÖV 1990, 931 = NVwZ 1990, 1082 = DÖD 1991, 63> und Urteil vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 29.89 - ).

    Diese Anforderungen an die Anerkennung des Milderungsgrundes werden den Erwägungen gerecht, die der im Urteil des Senats vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 a.a.O. - vorgenommenen Ausdehnung des Milderungsgrundes der Wiedergutmachung der Tat vor ihrer Entdeckung auf die freiwillige Offenbarung zugrunde liegen: "Auch derjenige Beamte, der den Zugriff auf ihm amtlich anvertrautes oder zugängliches Gut oder Geld vor ihm bekannter Entdeckung der Tat vollständig und vorbehaltlos seinem Dienstherrn offenbart, zeigt Persönlichkeitselemente, die auch in ihrem ethisch-moralischen Gewicht in einem solchen Ausmaß einer günstigeren Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalls oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis nach § 2 Abs. 1 BBG innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen." Mit diesen Erwägungen wäre es nicht vereinbar, einem Beamten, der sich freiwillig offenbart, nur deshalb den Milderungsgrund zu versagen, weil er zum Ausgleich des Schadens nicht sofort in der Lage ist, sondern hierfür einen längeren Zeitraum benötigt.

    Der Senat läßt sich hierbei auch von der im Interesse des zu schützenden Rechtsgutes wünschenswerten Tatsache leiten, daß dem schuldhaft pflichtwidrig handelnden Beamten so der Entschluß zur Abkehr von der Tat erleichtert und das Vertrauen in seine persönliche Integrität als dem Disziplinarrecht primär zugrundeliegenden Rechtsgut dann wenigstens in Resten erhalten bleibt und allmählich voll wiederhergestellt werden kann (vgl. Urteil vom 9. Mai 1990 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 16.93

    Verfälschen von Postanweisungen und Auszahlung des Unterschiedsbetrags an sich

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Es müssen demnach erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 - m.w.N.).

    Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Auch in der Entscheidung vom 8. März 1988 (BVerwG 1 D 69.87 <BVerwGE 86, 1 = BVerwG Dok.Ber. B 1988, 135 = DÖD 1988, 215>) wird als ausreichend angesehen, wenn ein von Anfang an vorhandener oder doch später gefaßter Wiedergutmachungswille vor Entdeckung der Tat verwirklicht wird.
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Die Feststellungen in dem Strafurteil zur subjektiven Tatseite entsprechen im übrigen auch den Rechtsprechungsgrundsätzen des erkennenden Senats, wonach Alkohol- oder Spielsucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldunfähigkeit des Betroffenen bezüglich der in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte zur Folge haben und selbst mittelbare Beschaffungskriminalität eines Suchtkranken dessen Verantwortlichkeit in der Regel unberührt läßt (vgl. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - , Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Auch der Umstand, daß der Beamte sein pflichtwidriges Verhalten nicht unmittelbar gegenüber seinem Dienstherrn offenbart hat, schließt den Milderungsgrund nicht aus, da der Beamte davon ausgehen konnte und mußte, daß seine Aussage vor der Polizei die sofortige Unterrichtung seiner Dienststelle zur Folge haben würde (vgl. hierzu Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - NVwZ-RR 1994, 218>, Urteil vom 22. November 1993 - BVerwG 1 D 57.92 - ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93

    Rechtsfolgen einer vorübergehenden Verwendung eingezahlter Postspareinlagen für

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, daß der Beamte im Zusammenhang mit seinen Zugriffshandlungen zusätzliche Pflichtverletzungen mit erheblichem Eigengewicht begangen hat (vgl. dazu Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 - ).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Auch der Umstand, daß der Beamte sein pflichtwidriges Verhalten nicht unmittelbar gegenüber seinem Dienstherrn offenbart hat, schließt den Milderungsgrund nicht aus, da der Beamte davon ausgehen konnte und mußte, daß seine Aussage vor der Polizei die sofortige Unterrichtung seiner Dienststelle zur Folge haben würde (vgl. hierzu Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - NVwZ-RR 1994, 218>, Urteil vom 22. November 1993 - BVerwG 1 D 57.92 - ).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Die Feststellungen in dem Strafurteil zur subjektiven Tatseite entsprechen im übrigen auch den Rechtsprechungsgrundsätzen des erkennenden Senats, wonach Alkohol- oder Spielsucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldunfähigkeit des Betroffenen bezüglich der in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte zur Folge haben und selbst mittelbare Beschaffungskriminalität eines Suchtkranken dessen Verantwortlichkeit in der Regel unberührt läßt (vgl. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - , Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Die Feststellungen in dem Strafurteil zur subjektiven Tatseite entsprechen im übrigen auch den Rechtsprechungsgrundsätzen des erkennenden Senats, wonach Alkohol- oder Spielsucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldunfähigkeit des Betroffenen bezüglich der in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte zur Folge haben und selbst mittelbare Beschaffungskriminalität eines Suchtkranken dessen Verantwortlichkeit in der Regel unberührt läßt (vgl. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - , Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 D 29.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
    Dieses Verhalten erfüllt das im Rahmen des Nilderungsgrundes festzustellende Merkmal der Freiwilligkeit (vgl. Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - <BVerwGE 86, 283 = BVerwG Dok.Ber. B 1990, 221 = BayVBl 1990, 540 = DÖV 1990, 931 = NVwZ 1990, 1082 = DÖD 1991, 63> und Urteil vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 29.89 - ).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 D 43.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Entfernung eines

  • BVerwG, 28.06.1988 - 1 D 99.87

    Restlose Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamtem

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Nach der Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu (Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - <BVerwGE 86, 283 ff.>, Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - unter teilweiser Aufgabe bisheriger Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes).

    Da ein Offenbaren vor Entdeckung der Tat nicht vorliegt, kann dahinstehen, ob eine der weiteren Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes, nämlich die Fähigkeit des Beamten zu alsbaldigem Schadensausgleich (vgl. hierzu jetzt Urteil vom 6. September 1994, a.a.O.), gegeben ist.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch

    Die Voraussetzung der Fähigkeit zu alsbaldigem Ausgleich des Schadens hat der Senat im Urteil vom 6. September 1994 (BVerwG 1 D 18.94 -) ausdrücklich aufgegeben.
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    11 Der "anerkannte Milderungsgrund" der Wiedergutmachung des Schadens setzt voraus, dass der Beamte den durch seine innerdienstlichen Zugriffshandlungen herbeigeführten Schaden in voller Höhe freiwillig und ohne Furcht vor konkreter Entdeckungsgefahr ausgleicht (stRspr; vgl. Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - BVerwGE 103, 164 ).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 - Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 -, BVerwG DokBer B 1994, 189 = BVerwGE 103, 93 = NVwZ 1996, 184 DÖD 1994, 231 m.w.N.; Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 -, DVBl 1995, 616 = BVerwGE 103, 164 = BVerwG DokBer B 1995, 35 = ZBR 1995, 73 = DÖV 1995, 286 = NVwZ 1995, 603 = DÖD 1995, 164).

    Hierbei ist es für die Anerkennung des Milderungsgrundes unerheblich, ob der Entschluß zur Wiedergutmachung bereits zum Tatzeitpunkt bestanden hatte oder erst später gefaßt worden ist (vgl. Urteil vom 6. September 1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 18/02

    Milderungsgrund der "abgeschlossenen negativen Lebensphase" - Spielsucht eines

    Der Beamte war zur Tatzeit - unstreitig - krankhaft spielsüchtig (zur Spielleidenschaft als Abhängigkeitserkrankung vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1993 - 1 D 68/91 - vom 4.7.1990 - 1 D 28/89 - vom 7.11.1989 - 1 D 65/88 - vgl. auch BVerwGE 103, 164, 165; Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 258. Aufl., S. 1484).

    Dieses Verhalten bestätigt nicht nur die Überzeugung des Senats, dass es dem Beamten ausschließlich um die Befriedigung seiner Spielsucht ging und dass er keine darüber hinausreichenden Bereicherungsabsichten hatte (zur fehlenden Bereicherungsabsicht als maßgeblichem Gesichtspunkt des Milderungsgrundes "Wiedergutmachung vor Tatentdeckung" vgl. BVerwGE 103, 164, 169; Urteil vom 28.5.1997, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 12); vielmehr hat der Beamte dadurch vor allem gezeigt, dass er sich bereits damals nicht nur von seiner Sucht hat leiten lassen, sondern bereit und in der Lage war, die Belange des Dienstherrn zu beachten, soweit es seine Abhängigkeitserkrankung zuließ.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 12d A 2517/01

    Diszziplinarrechtliche Versetzung eines Beamten in das Amt eines

    vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 6. September 1994 - 1 D 18.94 -, DÖD 1995, 164.

    Die Frage, ob in diesem Zusammenhang zwingend eine Offenbarung gegenüber dem Dienstherrn bzw. der für diesen handelnden Dienststelle zu fordern ist oder ob es auch ausreichen mag, wenn der betroffene Beamte sein Fehlverhalten sonstigen amtlichen Stellen wie etwa Polizei oder Staatsanwaltschaft in der Erwartung zur Kenntnis gibt, dass diese Stellen die zuständige Dienststelle unverzüglich unterrichten, vgl. hierzu - für den allgemeinen Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung bejahend - BVerwG, Urteil vom 6. September 1994 - 1 D 18.94 -, a.a.O., stellt sich im vorliegenden Fall nicht und bedarf daher keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von

    Diese Bewertung entspricht auch den Rechtsprechungsgrundsätzen des Senats, wonach Alkohol- und/oder Tablettensucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldfähigkeit des Betroffenen für die in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte in Frage stellt (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O., Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - ).

    Auch dies schließt den genannten Milderungsgrund im vorliegenden Fall aus (vgl. Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 15d A 2517/01

    Versetzung eines Beamten wegen eines Dienstvergehens ; Einstellung als

    vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 6. September 1994 - 1 D 18.94 -, DÖD 1995, 164.

    Die Frage, ob in diesem Zusammenhang zwingend eine Offenbarung gegenüber dem Dienstherrn bzw. der für diesen handelnden Dienststelle zu fordern ist oder ob es auch ausreichen mag, wenn der betroffene Beamte sein Fehlverhalten sonstigen amtlichen Stellen wie etwa Polizei oder Staatsanwaltschaft in der Erwartung zur Kenntnis gibt, dass diese Stellen die zuständige Dienststelle unverzüglich unterrichten, vgl. hierzu - für den allgemeinen Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung bejahend - BVerwG, Urteil vom 6. September 1994 - 1 D 18.94 -, a.a.O., stellt sich im vorliegenden Fall nicht und bedarf daher keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94

    Dienstvergehen eines Postbeamten - Fortgesetzte Verletzung des Post- und

    Eine Lösung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO kommt demzufolge nur dann in Betracht, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder jeder Lebenserfahrung stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig sind (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - ).

    Die Feststellungen im Strafurteil zur subjektiven Tatseite entsprechen im übrigen auch den Rechtsprechungsmaßstäben des Senats, wonach Alkohol- oder Spielsucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldunfähigkeit des Betroffenen bezüglich der in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte zur Folge haben und selbst mittelbare Beschaffungskriminalität eines Suchtkranken dessen Verantwortlichkeit in der Regel unberührt läßt (vgl. Urteil vom 6. September 1994, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

    13 Eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - (NVwZ 1995, 603), vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 - (NVwZ 1996, 184) und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - (NVwZ-RR 1998, 506) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 15.07.2009 - 2 B 58.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94

    Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 17/02

    Begründete Berufung gegen Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2000 - 12d A 4145/99

    Verwendung von in einem Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren gewonnenen

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

  • BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96

    Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung

  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 70.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugtem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld

  • BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 57.95

    Unterschlagung eines Postanweisungsbetrages durch einen Postzustellbeamten -

  • BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 12d A 4813/99

    Förmliches Disziplinarverfahren gegen einen Beamten; Durchbrechung des

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