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   BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93   

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BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93 (https://dejure.org/1994,7281)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1994 - 2 WDB 7.93 (https://dejure.org/1994,7281)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1994 - 2 WDB 7.93 (https://dejure.org/1994,7281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Entlassung des Soldaten unter Berücksichtigung einer disziplinaren Vorbelastung - Verstoß gegen das Übermaßverbot durch gleichzeitige Verhängung von Disziplinararrest und fristloser Entlassung gegen einen Soldaten - Störung der militärischen Ordnung innerhalb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinarrecht - Disziplinararrest - Übermaßverbot

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 60
  • NVwZ 1994, 900 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar mehrfach die Zulässigkeit des Zusammentreffens von einfacher Disziplinarmaßnahme und sachgleicher Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG bejaht (vgl. Urteile vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - <BVerwGE 59, 361 [363]> und vom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 17.91 - <BVerwGE 91, 62 [64]>), sich aber nicht - explizit - mit der hier vorgelegten Rechtsfrage auseinandergesetzt.

    Andererseits ist die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre, in denen seine Rechtsstellung noch nicht so gefestigt ist, daß er nur im Wege eines disziplinargerichtlichen Verfahrens aus dem Dienstverhältnis entfernt werden könnte, keine disziplinare Ahndung, sondern eine personalrechtliche Maßnahme, die allein dem Schutz der Streitkräfte vor künftigem Schaden dient (vgl. BVerwGE 91, 62 [64] m.w.N. und Scherer/Alff, SG, 6. Aufl., § 55 RdNr. 18).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar mehrfach die Zulässigkeit des Zusammentreffens von einfacher Disziplinarmaßnahme und sachgleicher Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG bejaht (vgl. Urteile vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - <BVerwGE 59, 361 [363]> und vom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 17.91 - <BVerwGE 91, 62 [64]>), sich aber nicht - explizit - mit der hier vorgelegten Rechtsfrage auseinandergesetzt.

    Einfache Disziplinarmaßnahmen und fristlose Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG sind rechtlich nebeneinander bestehende Möglichkeiten einer Reaktion auf Dienstpflichtverletzungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielen (BVerwGE 59, 361 [363 f.]).

  • BVerwG, 28.03.1968 - I WDB 20.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Diese Fragen bewegten sich jedoch außerhalb des Vorlagebegehrens, weshalb sich ein näheres Eingehen hierauf erübrige (Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG 1 WDB 20.67 - <BVerwGE 33, 139 [142]>).

    Der weitergehende Gesichtspunkt, daß im Einzelfall beim Hinzutreten außergewöhnlicher Umstände der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder das Willkürverbot einem Nebeneinander von Disziplinararrest und fristloser Entlassung in gleicher Sache entgegenstehen können, bedarf hier keiner näheren Erörterung (vgl. dazu Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG 1 WDB 20.67 - <BVerwGE 33, 139 [142] >).

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Er muß ferner erforderlich sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen; d.h. von mehreren gleich geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, welche den Betroffenen am wenigsten belastet (BVerfGE 30, 336 [347 ff.]; 57, 250 [270]), sie darf nicht außerhalb jeden Verhältnisses zum Wert des verfolgten Zwecks stehen (BVerfGE 41, 251 [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73] [264]), und die Beeinträchtigungen des Betroffenen dürfen den Nutzen der Allgemeinheit nicht übersteigen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Er muß ferner erforderlich sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen; d.h. von mehreren gleich geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, welche den Betroffenen am wenigsten belastet (BVerfGE 30, 336 [347 ff.]; 57, 250 [270]), sie darf nicht außerhalb jeden Verhältnisses zum Wert des verfolgten Zwecks stehen (BVerfGE 41, 251 [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73] [264]), und die Beeinträchtigungen des Betroffenen dürfen den Nutzen der Allgemeinheit nicht übersteigen.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Er muß ferner erforderlich sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen; d.h. von mehreren gleich geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, welche den Betroffenen am wenigsten belastet (BVerfGE 30, 336 [347 ff.]; 57, 250 [270]), sie darf nicht außerhalb jeden Verhältnisses zum Wert des verfolgten Zwecks stehen (BVerfGE 41, 251 [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73] [264]), und die Beeinträchtigungen des Betroffenen dürfen den Nutzen der Allgemeinheit nicht übersteigen.
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Ein hoheitlicher Eingriff in die Rechtssphäre des Bürgers zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks muß danach zumindest geeignet sein, diesen Zweck zu erreichen oder doch zu fördern (BVerfGE 19, 119 [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65] [126 f.]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Das Übermaßverbot ergibt sich - ebenso wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - aus dem Rechtsstaatsprinzip, im übrigen bereits aus dem Wesen der Grundrechte; es ist Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers, von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten jeweils nur soweit beschränkt zu werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (BVerfGE 25, 269 [292]; so auch Beschluß vom 18. April 1991 - BVerwG 2 WDB 3, 91 -<BVerwGE 93, 69 [77]> m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.1969 - I WB 82.69

    Wählbarkeit eines Soldaten zum Vertrauensmann bei Stellen eines Antrags auf

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Die vorgelegte Rechtsfrage hat nach der insoweit maßgeblichen und zutreffenden Auffassung des vorlegenden Gerichts grundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschlüsse vom 12. August 1969 - BVerwG 1 WB 82.69 - und vom 26. November 1974 - BVerwG 1 WB 34.72 - ).
  • BVerwG, 26.11.1974 - I WB 34.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1994 - 2 WDB 7.93
    Die vorgelegte Rechtsfrage hat nach der insoweit maßgeblichen und zutreffenden Auffassung des vorlegenden Gerichts grundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschlüsse vom 12. August 1969 - BVerwG 1 WB 82.69 - und vom 26. November 1974 - BVerwG 1 WB 34.72 - ).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen -

  • BVerwG, 22.06.1988 - 2 WDB 7.88

    Zuchtmittel - Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 14.05.1975 - II WDB 23.74

    Disziplinararrest - Anrechnung einer Freiheitsstrafe -

  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 1 S 21.2420

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit, Kameradschaftspflichtverletzung,

    Eine bereits verhängte einfache Disziplinarmaßnahme schließt somit eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1994 - 2 WDB 7/93 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 30.8.2012 - 6 ZB 12.272, BeckRS 2012, 58033 Rn. 11; BVerwG, U.v. 31.1.1980 - 2 C 16.78, BeckRS 1980, 30429645; Sohm in Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2021, § 55 Rn. 87).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - 1 L 29/09

    Zur fristlosen Entlassung aus der Bundeswehr gemäß § 55 Abs. 5 SG

    Der Zweck der fristlosen Entlassung besteht darin, eine drohende Gefahr abzuwenden, mithin einem künftigen Schaden vorzubeugen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1971 - Az.: VIII C 180.67 -, BVerwGE 38, 178; Urteil vom 31. Januar 1980 - Az.: 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361; Urteil vom 24. September 1992 - Az.: 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62; Beschluss vom 13. Januar 1994 - Az.: 2 WDB 7, 93 -, BVerwGE 103, 60).
  • VG München, 22.03.2013 - M 21 K 11.1439

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst unter Manipulation des Schichtplans

    Dies ist für den Fall, dass im Beschwerdeverfahren noch über einen Disziplinararrest zu befinden ist, während inzwischen die fristlose Entlassung des Soldaten gemäß § 55 Abs. 5 SG wegen des sachgleichen Fehlverhaltens verfügt worden ist, höchstrichterlich ausdrücklich so geklärt (vgl. BVerwG vom 13.01.1994 - 2 WDB 7, 93 - BVerwGE 103, 60 = NZWehrr 1994, 114 = DokBer B 1994, 184 = NVwZ-RR 1994, 404) und gilt daher auch für den hier vorliegenden umgekehrten Fall.
  • VG Köln, 09.12.2020 - 23 L 1987/20
    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 2 WDB 7/93 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
  • VG Oldenburg, 01.07.2003 - 6 B 2087/03

    Entlassung gem. § 55 Abs. 5 SG

    Hieraus folgt, dass die fristlose Entlassung neben einer einfachen Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann, da beide Entscheidungen Maßnahmen mit unterschiedlicher Zielsetzung sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1994, BVerwGE 103, 60).
  • VG Oldenburg, 12.05.2003 - 6 A 2253/01

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit während der ersten vier

    Hieraus folgt, dass die fristlose Entlassung neben einer einfachen Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann, da beide Entscheidungen Maßnahmen mit unterschiedlicher Zielsetzung sind (vgl. BVerwG , Beschluss vom 13. Januar 1994 - BVerwGE 103, 60).
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