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   BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96   

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BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96 (https://dejure.org/1997,673)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1997 - 7 C 54.96 (https://dejure.org/1997,673)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 7 C 54.96 (https://dejure.org/1997,673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstaatlichung eines Unternehmens - Weggeschwommenes Unternehmensgrundstück - Konnexität zwischen Schädigungstatbestand und Restitution - Vorrang der Unternehmensrestitution bei Schädigung eines Unternehmens - Unternehmensresterestitution als Anwendungsfall der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unternehmensrückgabe; Unternehmensgrundstück; weggeschwommene Grundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 92
  • ZIP 1997, 607
  • NJ 1997, 327
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 5.93

    Vermögensfragen - Berechtigter - Rückgabe - Entschädigung - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96
    Als besonderer - wenn auch der Einzelrestitution angenäherter - Anwendungsfall des wegen Unmöglichkeit nicht erfüllbaren Anspruchs nach § 6 Abs. 1 VermG (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 4) hat er dieselben Tatbestandsvoraussetzungen wie dieser, und es kann mit ihm nicht mehr verlangt werden als mit dem Primäranspruch.
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93

    Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96
    Das hat zur Folge, daß sich die nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG beanspruchten Gegenstände zum Zeitpunkt der - in dieser Vorschrift vorausgesetzten - Stillegung des Unternehmens noch im Betriebsvermögen befunden haben müssen (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96
    Klargestellt hat es diesen Grundsatz der Konnexität zwischen Schädigungstatbestand und Restitution (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 [160]) in § 3 Abs. 1 Satz 3 VermG, wonach ein Berechtigter, der einen Antrag auf Rückgabe eines Unternehmens stellt oder stellen könnte, seinen Antrag nicht auf die Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände beschränken kann, die sich im Zeitpunkt der Schädigung in seinem Eigentum befanden.
  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96
    Erklärter Wille des Gesetzgebers war es seinerzeit, den Berechtigten im Falle der Unmöglichkeit der Unternehmensrückgabe nicht ausschließlich auf eine Entschädigung nach § 6 Abs. 7 VermG zu verweisen, falls noch Vermögensgegenstände des Unternehmens vorhanden sind (vgl. BTDrucks 12/103, S. 30).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Daraus folgt aber zugleich, dass sich dieser Vorrang der Unternehmensrestitution auf diejenigen Vermögensgegenstände beschränkt, die im Zeitpunkt der Schädigung zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörten (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25).

    Daran knüpft die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 2 VermG an, wonach im Zeitpunkt der Rückgabe festzustellende wesentliche Verschlechterungen oder wesentliche Verbesserungen der Vermögens- oder Ertragslage auszugleichen sind (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25).

    Daraus ergibt sich aber, dass "weggeschwommene Grundstücke" nur solche sind, die ihre Unternehmenszugehörigkeit - erst - nach der Schädigung des Unternehmens verloren haben (Urteil vom 13. Februar 1997 a.a.O. S. 93).

    Dann liegt eine auf diese Vermögensgegenstände bezogene besondere Schädigungsmaßnahme vor, der mit dem jeweils für sie geltenden rückgaberechtlichen Institut Rechnung zu tragen ist (Urteile vom 13. Februar 1997 a.a.O. S. 97 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 50 f.), regelmäßig mit der Einzelrestitution, gegebenenfalls aber - wenn die doppelte Entziehung sich als Spaltung des Unternehmens in zwei oder mehrere selbstständige Teilunternehmen darstellt - auch mit der Unternehmensrestitution.

  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Demgemäß können Vermögenswerte, die nach der verfolgungsbedingten Schädigung aus dem Unternehmensverbund ausgeschieden sind (sogenannte "weggeschwommene" Vermögenswerte) auch nicht im Wege einer zusätzlichen Einzelrestitution zurückverlangt werden (vgl. BVerwGE 104, 92 ; Wasmuth, in: RVI, B 100 VermG, § 3 Rn. 131, Stand: Dezember 2008; Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, § 3 Rn. 97a, Stand: Juli 2008).

    Durch die in § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG enthaltene Gegenausnahme kehrt das Gesetz für den Fall bestimmter Unternehmensparzellierer wieder zu der Trennung und unterschiedlichen rechtlichen Behandlung beider Regelungsbereiche zurück, die das Vermögensgesetz auch im Übrigen beherrscht (vgl. BVerwGE 104, 92 ).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 11.07

    Unternehmensschädigung; Entschädigung für Grundvermögen; Entschädigung für

    b) Weder die Berechtigten (§ 2 VermG) noch die zur Rückgabeentscheidung zuständigen Behörden sind frei, aus einer Unternehmensschädigung die Rückgabe einzelner zum Vermögen gehöriger Vermögensgegenstände als Rechtsfolge abzuleiten; dies bringt § 3 Abs. 1 Satz 3 VermG unmissverständlich dadurch zum Ausdruck, dass er einem Berechtigten, der einen Antrag auf Rückgabe eines Unternehmens (gestellt hat oder) stellen könnte, verwehrt, seinen Antrag auf die Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände zu beschränken, welche sich im Zeitpunkt der Schädigung im Eigentum des Unternehmens befanden (vgl. hierzu und zum Vorstehenden im Einzelnen: Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25).

    Hierbei handelt es sich namentlich um die Fallgruppen der Unternehmensreste ("Unternehmenstrümmer") und der sogenannten weg- und zugeschwommenen Grundstücke (vgl. im Einzelnen das vorbezeichnete Urteil vom 13. Februar 1997 a.a.O.).

    Ob und inwieweit es sich dabei in vermögensrechtlicher Hinsicht um einen - lediglich der Einzelrestitution angenäherten - Anwendungsfall der Unternehmensrückgabe oder um eine "echte Einzelrestitution" (vgl. auch insoweit Urteil vom 13. Februar 1997 a.a.O.) handelt und welche Bedeutung dies für die Frage hat, nach welchen Regeln eine wegen ausgeschlossener Rückgabe zu gewährende Entschädigung zu bemessen ist, braucht aus Anlass des Streitfalls nicht entschieden zu werden.

  • BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09

    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts; Auskünfte, unvollständige;

    Diese wird nicht dadurch infrage gestellt, dass einzelne Vermögensgegenstände nach der Verstaatlichung des Unternehmens - hier im Jahr 1950 - ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 S. 47; Beschluss vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 3 B 18.09 - ZOV 2010, 96 = juris Rn. 6).

    Bei einer Unternehmensrestitution sind nachträgliche Entwicklungen des Unternehmens in positiver wie negativer Hinsicht hinzunehmen, solange die Vergleichbarkeit gewahrt ist (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VermG; Urteil vom 13. Februar 1997 a.a.O. S. 94 f. bzw. S. 48).

    Von ihm durfte erwartet werden, dass er die Vollständigkeit des Schadensausgleichs nach den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1997 (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen der Unternehmensrestitution bereits 2002 selbstständig erkennt.

  • VG Dresden, 09.12.1998 - 5 K 880/94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Zeitpunkt der Stillegung des

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  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Deshalb sollen nicht nur die zwischen dem 30. Januar 1933 und 8. Mai 1945 geschädigten Unternehmen selbst nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes zurückverlangt werden können, sondern - unter Durchbrechung des das Vermögensrecht beherrschenden Konnexitätsgrundsatzes (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - VIZ 1997, 287) - im Wege der Einzelrestitution auch die Vermögensgegenstände, die nach der Schädigung des Unternehmens aus dessen Vermögen ausgeschieden sind.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 7 B 141.99
    Die Beschwerde wendet sich mit einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Erwägungen gegen die in dem Urteil des beschließenden Senats vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 vorgenommene Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG, nach der Gegenstände des Unternehmensvermögens, die nach Entziehung des Unternehmens ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben ("weggeschwommene" Vermögensgegenstände), grundsätzlich von der vermögensrechtlichen Rückübertragung ausgeschlossen sind.

    Mit dieser Formulierung hat der Gesetzgeber für den Bereich der Restitution von Unternehmensresten die vom beschließenden Senat in seinem Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - aaO. entwickelten Grundsätze ausdrücklich festgeschrieben.

    Etwa bestehende Auslegungszweifel sind mithin beseitigt, so daß es auf die von der Beschwerde in Frage gestellten Erwägungen im Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - aaO. im einzelnen nicht mehr ankommt.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Vermögenszuordnung;

    Auch diese Reste haften den Gläubigern des Unternehmens nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG für die Unternehmensschulden, weil es sich nach wie vor um einen Fall der Unternehmensrückgabe handelt (vgl. BTDrucks 13/7275 S. 47; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 4, sowie - grundlegend - Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 2005 - V ZR 162/04 - ZOV 2005, 163).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Denn diese Vorschrift ist ebenso wie die Vorschrift des § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG über die Rückgabe eines lebenden Unternehmens Ausdruck des Vorrangs der an die Unternehmensschädigung anknüpfenden Unternehmensrestitution und schließt daher die Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG aus (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - VIZ 1997, 287 ).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 8 B 51.16

    Enteignung eines einzelnen Unternehmens mit unselbständigen Betriebsteilen

    Nach der Schädigung und vor der Stilllegung aus seinem Betriebsvermögen ausgeschiedene ("weggeschwommene") Vermögensgegenstände können - mit Ausnahme der Fälle des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG - weder nach § 6 Abs. 6a VermG noch im Wege der Einzelrestitution zurückverlangt werden (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 ; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 und juris Rn. 11 f.).

    Dies erklärt sich aus dem vermögensrechtlichen Grundsatz, dass das geschädigte Unternehmen nur in dem Zustand zurückverlangt werden kann, in dem es sich im Zeitpunkt der Rückgabe befindet ("wie es steht und liegt"; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 ).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98

    Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit; Unternehmensteil; betriebliche

  • BVerwG, 21.08.2003 - 7 C 25.02

    Rückübertragung; Unternehmensreste; Verfügungssperre; Geschäftsanteilsverkauf;

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00

    Rückübertragung eines Unternehmens nebst mehreren Flurstücken - Klagebefugnis

  • BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 18.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren gegen einen

  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11

    NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück;

  • BVerwG, 20.03.2003 - 7 C 12.02

    Staatliche Verwaltung eines Unternehmens; Veräußerung eines Grundstücks durch

  • BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98

    Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß;

  • BVerwG, 24.03.2005 - 8 B 80.04

    Anspruch des restitutionsberechtigten Unternehmensträgers auf Rückgabe eines

  • BVerwG, 14.12.2001 - 7 B 49.01

    Maßgebliche Frist für die vollständige Abfassung der Begründung des

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 14.98

    Unternehmensrückgabe; wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage;

  • BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks bei Veräußerung durch eine

  • BVerwG, 20.03.2003 - 7 C 13.02

    Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Veräußerung von Grundstücken

  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer

  • BVerwG, 08.06.2005 - 8 B 42.05

    Weggeschwommene" Vermögenswerte; Vereinbarkeit mit Art. 14 GG.

  • FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 K 1272/99

    Bilanzierung im Wege der Abtretung erworbener Ansprüche auf Rückübertragung eines

  • BVerwG, 30.11.1999 - 3 B 65.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Meiningen, 31.03.2003 - 5 K 1136/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Bruchteilseigentum; Entschädigung;

  • BVerwG, 05.11.1999 - 3 B 44.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rückgabe des

  • BVerwG, 19.10.2005 - 7 B 87.05

    Eigenschaft eines Flurstücks als weggeschwommener Vermögensgegenstand eines

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04

    Vorliegen einer eigenständigen, zielgerichteten Schädigung einzelner

  • BVerwG, 22.07.2003 - 8 B 102.03

    Unternehmensrestitution - Behandlung von einzelnen Vermögensgegenständen bei

  • BVerwG, 02.12.1997 - 7 B 411.97
  • BVerwG, 11.03.1997 - 7 B 369.96

    Vertretungserfordernis - Frist zur Revisionsbegründung

  • BVerwG, 13.08.1997 - 7 VR 3.97

    Rechtsmittel

  • VG Gera, 02.04.2009 - 3 K 604/08

    Entschädigungsrecht

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