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   BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96   

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BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96 (https://dejure.org/1997,927)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 2 C 28.96 (https://dejure.org/1997,927)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 (https://dejure.org/1997,927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Gleichstellung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft bei Sonderurlaub für Niederkunft der Lebensgefährtin

  • Wolters Kluwer

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei Niederkunft der Lebensgefährtin - Niederkunft der Lebensgefährtin - Anspruch auf Sonderurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG §§ 79, 89 Abs. 2; SUrlV (F. 1992) § 12 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 94
  • NJW 1997, 3184
  • NVwZ 1998, 81 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 1206 (Ls.)
  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
  • DÖV 1997, 919
  • DÖV 1997, 920
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Die Feststellungsklage ist, nachdem das Begehren des Klägers auf Sonderurlaub sich durch Zeitablauf bereits vor Klageerhebung erledigt hatte, in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zulässig (vgl. dazu etwa BVerwGE 81, 226 f.; stRspr).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92

    Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Er gebietet nicht, Beamte als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in jeder dienstrechtlichen Hinsicht verheirateten Beamten gleichzustellen (vgl. zum Besoldungsrecht BVerwGE 94, 253 [256] m.w.N.; zum Umzugskostenrecht BVerwGE 97, 255).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 2 B 147.91

    Beamtenversorgung - Versorgungsrechtliche Ungleichbehandlung - Hinterbliebene -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Hierbei ist der Dienstherr zwar angesichts der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und rechtlichen Vorschriften nicht aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet, auf die ins einzelne gehenden Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages zurückzugreifen (vgl. dazu etwa BVerwGE 59, 176 [183]; Urteil des Senats vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - [Buchholz 235 § 48 Nr. 6 = ZBR 1985, 342]; Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - [Buchholz 239.1 § 86 Nr. 2 = ZBR 1992, 155]).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerfGE 40, 296 [321 f.]; BVerwGE 72, 289 f.).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerfGE 40, 296 [321 f.]; BVerwGE 72, 289 f.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Er gebietet nicht, Beamte als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in jeder dienstrechtlichen Hinsicht verheirateten Beamten gleichzustellen (vgl. zum Besoldungsrecht BVerwGE 94, 253 [256] m.w.N.; zum Umzugskostenrecht BVerwGE 97, 255).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Vielmehr rechtfertigen die genannten Unterschiede der Fallgestaltungen im Lichte des Art. 33 Abs. 5 GG zugleich ihre unterschiedliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. insoweit auch BAG vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - [BAGE 54, 210 = NJW 1987, 2458] zu § 52 BAT).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 96.78
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Hierbei ist der Dienstherr zwar angesichts der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und rechtlichen Vorschriften nicht aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet, auf die ins einzelne gehenden Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages zurückzugreifen (vgl. dazu etwa BVerwGE 59, 176 [183]; Urteil des Senats vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - [Buchholz 235 § 48 Nr. 6 = ZBR 1985, 342]; Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - [Buchholz 239.1 § 86 Nr. 2 = ZBR 1992, 155]).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Hierbei ist der Dienstherr zwar angesichts der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und rechtlichen Vorschriften nicht aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet, auf die ins einzelne gehenden Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages zurückzugreifen (vgl. dazu etwa BVerwGE 59, 176 [183]; Urteil des Senats vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - [Buchholz 235 § 48 Nr. 6 = ZBR 1985, 342]; Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - [Buchholz 239.1 § 86 Nr. 2 = ZBR 1992, 155]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1996 - 4 S 384/95

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Beamten - Orientierung an der Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, ggf. auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19. April 1996 - 4 S 3384/95 - IÖD 1997, 14, 16) oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung (§ 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV).
  • VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12

    Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete möglich

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, ggf. auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (vgl. zur Vorgängerregelung BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 -, juris, Rn. 16).

    Soweit der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch die Lebensgemeinschaft der in nichtehelicher Gemeinschaft lebenden Eltern mit ihrem Kind umfasst, wird er aufgrund der anderweitigen Möglichkeiten zur Anwesenheit jedenfalls durch die auf sachlichen Gründen beruhende Nichtgewährung von bezahltem Sonderurlaub nicht wesentlich berührt, ebenso wenig der Schutz der Mutter nach Art. 6 Abs. 4 und der unehelichen Kinder nach Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. zur Vorgängerregelung BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Vielmehr rechtfertigen Unterschiede der Fallgestaltungen im Lichte des Art. 33 Abs. 5 GG zugleich ihre unterschiedliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG (so auch zur Vorgängerregelung BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Der relevante Unterschied besteht aufgrund der rechtlichen Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB; so auch zur Vorgängerregelung des § 12 Abs. 3 SUrlV: BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20) und Lebenspartnerschaft (§ 2 Lebenspartnerschaftsgesetz).

    Darüber hinaus findet sich ein weiterer Rechtfertigungsgrund nicht nur in der Pflichtenstellung der Partner, sondern auch in der in aller Regel zweifelsfreien Feststellbarkeit und der rechtlichen Abgrenzung des Vorliegens einer Ehe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Soweit er vorbringt, dass durch die Geburt des Kindes gerade Verpflichtungen geschaffen würden und es sich somit um eine der Ehe vergleichbar verpflichtende Beziehung handele, verkennt er, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 SUrlV und damit auch die Ungleichbehandlung gerade an den rechtlichen Status der Paarbeziehung anknüpft und daher auch durch das Differenzierungskriterium der gesetzlichen Beistandspflicht gegenüber der Partnerin gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 19f.).

    Angesichts der sonstigen Möglichkeiten der Freistellung (Erholungsurlaub, Sonderurlaub ohne Bezüge) wird der Beamte hierdurch auch nicht in eine unzumutbare Situation gebracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O.), so dass auch aus diesem Grund eine Ermessensreduzierung ausscheidet.

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    Darin liegt keine Verletzung des Gleichheitssatzes (BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 214; BVerwG 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - BVerwGE 105, 94 zu § 12 Abs. 2 der bis April 1997 geltenden Sonderurlaubsverordnung iVm. § 52 Abs. 2 Buchst. e BAT aF).

    Denn persönliche Angelegenheiten sind grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit und nicht auf Kosten des Arbeitgebers zu erledigen (vgl. BVerwG 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - aaO).

  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15

    Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag

    Grundsätzlich obliegt es dem Beamten, Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Urlaub unter Wegfall seiner Bezüge gerecht zu werden (vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).

    Es kann dem Beamten abverlangt werden, diesen Anforderungen in seiner Freizeit gerecht zu werden und gegebenenfalls Sonderurlaub bei Wegfall der Besoldung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 1997 a. a. O.) oder Erholungsurlaub zu beantragen.

    Der relevante Unterschied besteht wegen der rechtlichen Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB, und zur Lebenspartnerschaft, § 2 Lebenspartnerschaftsgesetz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Dies lässt sich besonders durch die zweifelsfreie Feststellbarkeit und rechtliche Abgrenzung der Ehe/Lebenspartnerschaft im Gegensatz zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 2a SächsUrlMuEltVO knüpft gerade an den rechtlichen Status der Paarbeziehung an und ist daher durch das Differenzierungskriterium der gesetzlichen Beistandspflicht gegenüber der Lebensgefährtin gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 -,.

    Die hiergegen erhobene Klage des Beschwerdeführers blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. NJW 1997, S. 3184) ohne Erfolg.

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ermessensbindung auch durch eine Anlehnung an die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags vorgenommen werden (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - <BVerwGE 105, 94 [96] = Buchholz 232.4 § 12 Nr. 1>).

    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - m.w.N.).

    Der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG wird durch die Ablehnung der Sonderurlaubsgewährung ebenfalls nicht berührt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - ).

  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 C 32.09

    Sonderurlaub; Deutscher Katholikentag; Deutscher Evangelischer Kirchentag;

    Auch ein unmittelbar aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn abgeleiteter Anspruch scheidet aus, da die Sonderurlaubsverordnung die Fürsorgepflicht insoweit abschließend konkretisiert (vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94 = Buchholz 232.4 § 12 SUrlV Nr. 1, und vom 13. November 1984, a.a.O.; vgl. auch Günther, Sonderurlaub, DÖD 1980, 22 ).
  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 75/17

    Sonderurlaub; Ermessen; Tod eines nahen Angehörigen

    Grundsätzlich obliegt es dem Beamten, Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Urlaub unter Wegfall seiner Bezüge gerecht zu werden (vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2773

    Bundesbeamtenrecht; Sonderurlaub; Auswärtige ärztliche Behandlung; Notwendige

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, gegebenenfalls auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (BVerwG, U.v. 19.6.1997 - 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94; B.v. 20.5.1999 - 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313/314).

    Es ist regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, gegebenenfalls auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (BVerwG, U.v. 19.6.1997 - 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94; B.v. 20.5.1999 - 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313/314).

  • OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15

    Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst

    Grundsätzlich obliegt es dem Beamten, Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Urlaub unter Wegfall seiner Bezüge gerecht zu werden (vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris.

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur

    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - <BVerwGE 105, 94 [95] = Buchholz 232.4 § 12 Nr. 1> m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - ) ist der Dienstherr nicht gehindert, im Interesse der Gleichbehandlung auf die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags zurückzugreifen, wie er es mit der Angleichung der unterschiedlichen Sonderurlaubsregelungen 1996 getan hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 6 A 3648/20

    Gewährung von Sonderurlaub für einen im Wechselschichtdienst tätigen Beamten

  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2776

    Bundesbeamtenrecht; Physiotherapie; Kernzeit; Gleitzeit, Arbeitszeitgutschrift;

  • VG Schwerin, 25.01.2000 - 6 A 2999/96

    Anfechtungsklage des Krankenhausträgers gegen die Genehmigung der von einer

  • VG Gera, 23.04.2020 - 1 K 517/19

    Sonderurlaub für die European Police & Fire Games

  • VG Kassel, 23.10.2002 - 1 E 576/01
  • VG Schwerin, 25.01.2000 - 6 A 2552/98

    Anfechtungsklage des Krankenhausträgers gegen die Genehmigung der von einer

  • VG Wiesbaden, 22.01.1998 - 8 E 12/94

    Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung von Sonderurlaub zur Pflege

  • VG Gera, 27.05.2016 - 1 K 850/14
  • VG Hamburg, 10.05.2006 - 8 K 351/06

    Bewilligung von Sonderurlaub zum Zweck der stationären Mitaufnahme eines

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