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   BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 24.96   

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https://dejure.org/1997,2870
BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 24.96 (https://dejure.org/1997,2870)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 3 C 24.96 (https://dejure.org/1997,2870)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 3 C 24.96 (https://dejure.org/1997,2870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhausfinanzierung - Erstmalige Festlegung eines Punktewertes für Fallpauschalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Punktwerte - Fallpauschalen - Sonderentgelte - Basiswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 97
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.06.1995 - 3 C 34.93

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 24.96
    Das bedeutet, daß die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 1995 - BVerwG 3 C 34.93 -).
  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04

    Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren;

    Dementsprechend hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten; innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Urteile vom 22. Juni 1995 - BVerwG 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5 und vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97, ).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 7.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Für diese Ersetzung sieht § 18 Abs. 4 KHG den Schiedsspruch vor; der Schiedsstelle stehen die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten zu (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 ; Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3; Beschluss vom 6. November 2006 - BVerwG 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 ).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 8.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Für diese Ersetzung sieht § 18 Abs. 4 KHG den Schiedsspruch vor; der Schiedsstelle stehen die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten zu (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 ; Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3; Beschluss vom 6. November 2006 - BVerwG 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 ).
  • VG Schwerin, 25.01.2000 - 6 A 2999/96

    Anfechtungsklage des Krankenhausträgers gegen die Genehmigung der von einer

    Das bedeutet, daß die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarung gelten (BVerwG, Urt. v. 19. Juni 1997 - 3 C 24.96, BVerwGE 105, 97, 100 m.w.N.).

    Innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwGE 105, 97, 100) [BVerwG 19.06.1997 - 2 C 28/96].

  • BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06

    Pflegesatzfestsetzung; Veränderungsrate; Kostensteigerungen; Deckelung;

    Auszugehen ist insoweit von der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten; innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 S. 3 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3 S. 3).
  • VG Schwerin, 25.01.2000 - 6 A 2552/98

    Anfechtungsklage des Krankenhausträgers gegen die Genehmigung der von einer

    Das bedeutet, daß die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarung gelten (BVerwG, Urt. v. 19. Juni 1997 - 3 C 24.96, BVerwGE 105, 97, 100 m.w.N.).

    Innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwGE 105, 97, 100) [BVerwG 19.06.1997 - 2 C 28/96].

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 9 S 1383/04

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen

    Hieraus folge, dass die Schiedsstelle (zwar) dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten habe, welche auch für die Pflegesatzparteien selbst im Fall der Regelung durch Vereinbarung gelten; innerhalb dieser Grenze habe die Schiedsstelle (aber auch) die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (so bereits BVerwG, Urteil vom 22.06.1995, a.a.O.; vom 19.06.1997 - 3 C 24.96 -, BVerwGE 105, 97).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2001 - 11 LB 1943/01

    Bettenhaus; Bettenhausneubau; Folgekosten; Gesamtbetrag; Kapazitätsausweitung;

    Das bedeutet, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für den Krankenhausträger und die Sozialleistungsträger im Falle der Regelung durch Vereinbarung gelten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.6.1997 - 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97, 105).
  • OVG Thüringen, 14.10.1997 - 2 KO 36/97

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze; Berechtigung;

    Entsprechend der Erhöhung der Budgetobergrenze fortschreiben läßt sich aber nur ein Budget, wenn die Steigerungsrate durch den Normgeber verbindlich festgelegt wird und keiner Abwägung der Beteiligten unterliegen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1996 - 3 C 24/96 -).
  • VG Frankfurt/Main, 26.09.2002 - 5 E 4084/99

    Zur Genehmigung einer Pflegesatzvereinbarung

    Darüber hinaus hat die Genehmigungsbehörde zu beachten, dass der Schiedsstelle bei ihrer Entscheidung im Rahmen der Vorgaben des § 19 Abs. 1 Satz 2 BPfV, wonach sie bei ihrer Entscheidung an die für die Vertragsparteien geltenden Rechtsvorschriften gebunden ist, ein eigener Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum zusteht, der sie ermächtigt, im Rahmen der aufgezeigten rechtlichen Grenzen das festzusetzen, was sie im konkreten Einzelfall für angemessen oder richtig hält (vgl. Tuschen/ Quaas, BPflV, 4. Auflage, 1998, § 19 BPflV, S. 372 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 22.06.1995 - 3 C 94/93 und Urteil vom 19.06.1997 - 3 C 24/96).
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