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   BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97   

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BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97 (https://dejure.org/1998,1422)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 2 C 2.97 (https://dejure.org/1998,1422)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 2 C 2.97 (https://dejure.org/1998,1422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anerkennung von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Lehrbefähigung eines Diplom-Lehrers - Bewährungsfeststellung nach Bewährung auf einem Dienstposten - Laufbahnbefähigung

  • Judicialis

    GG a.F. Art. 23; ; EV Art. 20; ; EV Art. 37; ; Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 2, 3; ; LABG NW § 19 Abs. 4; ; Richtlinie des Rates 89/48/EWG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag; Beamtenrecht - Anerkennung einer Lehrbefähigung eines Diplom-Lehrers der ehemaligen DDR als Lehrbefähigung eines alten Landes; Bewährungsfeststellung nach Bewährung auf einem Dienstposten als Ersatz der Laufbahnbefähigung in den neuen Ländern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 253
  • NJ 1998, 659
  • DVBl 1998, 1071
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
    37 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages enthält die umfassende materiellrechtliche Grundnorm für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus der ehemaligen DDR (wie BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - ).

    Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV enthält die den Anwendungsbereich von Art. 37 EV insgesamt umfassende materiellrechtliche Grundnorm für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - ).

    Zudem mußte der Bundesgesetzgeber nach Art. 23 Abs. 2 GG a.F. die Voraussetzungen für den Beitritt der ehemaligen DDR mit der Folge schaffen (vgl. BVerfGE 82, 316 ), daß er für die damit zwangsläufig verbundenen unaufschiebbaren gesetzgeberischen Aufgaben zugleich eine entsprechende aus der Natur der Sache folgende Gesetzgebungskompetenz hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - BVerfGE 84, 133 ).

    Der Begriff der Gleichwertigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Nachprüfung ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - sowie Beschluß vom 9. Juli 1994 - BVerwG 6 B 80.96 - ).

    Insoweit genügt hier die Feststellung einer "Niveaugleichheit" des fraglichen Abschlusses, wie z.B. bei Fachschulabschlüssen der ehemaligen DDR, nicht, die in erster Linie die formelle und funktionelle Gleichheit der Ausbildung und inhaltlich eine fachliche Annäherung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 -).

    Die Vertragschließenden des Einigungsvertrages bezweckten jedoch - und ihrem Willen kommt vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte ein besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 -) mit der in Art. 37 EV getroffenen Regelung zur gegenseitigen Anerkennung und Gleichstellung von Abschlüssen und Befähigungsnachweisen, Freizügigkeit und Durchlässigkeit zwischen Bildungssystemen und Bildungsgängen zu ermöglichen, Mobilität in jeder Richtung zu fördern und die Gleichheit der Lebensverhältnisse auf längere Sicht zu garantieren (vgl. Denkschrift zum Einigungsvertrag, BTDrucks 11/7760, S. 374).

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
    Für die Anerkennung von Lehramtsprüfungen als Laufbahnprüfungen bei verschiedenen Dienstherren besitzt der Bund die Rahmenkompetenz (vgl. BVerwGE 64, 142 ; 68, 109 ).

    Grundsätzlich gilt nämlich für die Anerkennung von Lehramtsprüfungen als Laufbahnbefähigungen durch einen anderen Dienstherrn - also insbesondere im Verhältnis der alten Länder zueinander - der strengere Maßstab des § 122 Abs. 2 BRRG, der im Interesse der Mobilität des öffentlichen Dienstes im Beamtenverhältnis ein Mindestmaß an bund- und länderübergreifender Einheitlichkeit des Beamtenrechts schaffen soll (vgl. BVerwGE 68, 109 ).

    Einander entsprechende Laufbahnen sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die sich im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß sie bei verschiedenen Dienstherren bestehen, derselben Laufbahngruppe und derselben Fachrichtung angehören und inhaltlich eine im wesentlichen gleiche Vorbildung, Ausbildung und Prüfung erfordern (vgl. BVerwGE 68, 109 ; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 15.87 - m.w.N.).

  • BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96

    Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen der ehemaligen DDR - Ehemalige DDR und

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
    Der Begriff der Gleichwertigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Nachprüfung ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - sowie Beschluß vom 9. Juli 1994 - BVerwG 6 B 80.96 - ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80

    Anerkennung von Lehramtsprüfungen - Vorgeschriebene Vorbildung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
    Für die Anerkennung von Lehramtsprüfungen als Laufbahnprüfungen bei verschiedenen Dienstherren besitzt der Bund die Rahmenkompetenz (vgl. BVerwGE 64, 142 ; 68, 109 ).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
    Zudem mußte der Bundesgesetzgeber nach Art. 23 Abs. 2 GG a.F. die Voraussetzungen für den Beitritt der ehemaligen DDR mit der Folge schaffen (vgl. BVerfGE 82, 316 ), daß er für die damit zwangsläufig verbundenen unaufschiebbaren gesetzgeberischen Aufgaben zugleich eine entsprechende aus der Natur der Sache folgende Gesetzgebungskompetenz hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 15.87

    Beamtenrecht - Lehrer an öffentlichen Schulen - Unterschiedliche Laufbahnen in

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
    Einander entsprechende Laufbahnen sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die sich im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß sie bei verschiedenen Dienstherren bestehen, derselben Laufbahngruppe und derselben Fachrichtung angehören und inhaltlich eine im wesentlichen gleiche Vorbildung, Ausbildung und Prüfung erfordern (vgl. BVerwGE 68, 109 ; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 15.87 - m.w.N.).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
    Zudem mußte der Bundesgesetzgeber nach Art. 23 Abs. 2 GG a.F. die Voraussetzungen für den Beitritt der ehemaligen DDR mit der Folge schaffen (vgl. BVerfGE 82, 316 ), daß er für die damit zwangsläufig verbundenen unaufschiebbaren gesetzgeberischen Aufgaben zugleich eine entsprechende aus der Natur der Sache folgende Gesetzgebungskompetenz hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - BVerfGE 84, 133 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2015 - 4 S 1652/15

    Anerkennung einer in der DDR absolvierten Lehrerausbildung

    Die Beschlüsse haben aber auch in solchen Fällen keine Gesetzeskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.1997, a.a.O.; VG Meinungen, Beschluss vom 14.01.1998, a.a.O.).

    Er verleiht jedoch auch diesen Vereinbarungen keine Rechtsnormqualität (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998, a.a.O.).

    Entsprechend beinhalten auch die in solchen Beschlüssen abgegebenen Wertungen keine normativen Regelungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998, a.a.O.).

    Mit Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV haben die Vertragsparteien eine den Anwendungsbereich von Art. 37 EV insgesamt und damit auch Lehramtsprüfungen umfassende materiell-rechtliche Grundnorm für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen geschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998, a.a.O., und vom 10.12.1997 - 6 C 10.97 -, BVerwGE 106, 24).

    Ob diese Norm - wie jedenfalls ursprünglich (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998, a.a.O., und vom 10.12.1997, a.a.O.) - als bundesrechtliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung einer in der ehemaligen DDR erworbenen Lehrbefähigung nach wie vor anwendbar ist, nachdem die Länder im Zuge der Föderalismusreform I die alleinige Gesetzgebungskompetenz u.a. für das Laufbahn- und Besoldungsrecht der Landesbeamten erlangt und - wie Baden-Württemberg - davon u.a. durch eigene Anerkennungsregelungen (vgl. § 3 LVO-KM) erschöpfend Gebrauch gemacht haben, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zur weiterhin möglichen Heranziehung von Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV für die Anerkennung von Fachschulabschlüssen jenseits des Laufbahnrechts Sächsisches OVG, Urteil vom 11.01.2011 - 2 A 278/09 -, DÖV 2011, 168; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.03.2014 - 3 L 79/13 -, Juris).

    Der Begriff der Gleichwertigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Nachprüfung ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (vgl. BVerwG, Urteile vom Urteile vom 19.03.1998, a.a.O., und vom 10.12.1997, a.a.O.; Beschluss vom 09.07.1997 - 6 B 80.96 -, Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 2).

    Eine in der ehemaligen DDR erworbene Lehrbefähigung mit - wie hier - anschließender mehrjähriger entsprechender Unterrichtstätigkeit ist mit einer in den alten Ländern geregelten Laufbahnbefähigung im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV gleichwertig, wenn sie nach Struktur, Zielsetzung und Inhalt der zugrundeliegenden Vor- und Ausbildung unter Einschluss der sich anschließenden fachbezogenen Berufstätigkeit den Bewerber befähigt, sich auf einem Dienstposten dieser Laufbahn dauerhaft zu bewähren (s. näher dazu BVerwG, Urteil vom 19.03.1998, a.a.O.).

    Darüber hinaus handelte es sich bei der Vorbereitungszeit der Lehrer in der ehemaligen DDR nicht um einen Vorbereitungsdienst im Sinne des Landeslaufbahnrechts, sondern um eine Bewährungszeit, in der die Absolventen zeigen sollten, dass sie aufgrund ihrer Ausbildung über die für ihre Tätigkeit erforderliche Qualifikation verfügten, die aber nicht mehr der Vermittlung der Fähigkeit zur selbständigen Lehrertätigkeit diente (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998, a.a.O.; VG Regensburg, Urteile vom 20.03.2002, jeweils a.a.O.).

    Denn die Bewährungsfeststellung war ein Akt wertender Erkenntnis des Dienstherrn, dem hierfür eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsermächtigung eingeräumt war (vgl. bereits zur Rechtslage im Jahr 1998 BVerwG, Urteil vom 19.03.1998, a.a.O.).

  • VG Köln, 14.03.2011 - 4 K 255/10

    Diplomlehrerin aus der ehemaligen DDR mit den Fächern Fächern Deutsch und

    BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253 = juris, Rn. 15.

    BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253 = juris, Rn. 15.

    BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253 = juris, Rn. 18.

    BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253 = juris, Rn. 23.

    BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253 = juris, Rn. 26.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253 = juris, Rn. 27; VG Köln, Urteil vom 14.3.2008 - 4 K 3102/06 -, juris, Rn. 40.

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Ihm ist hierfür eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsermächtigung eingeräumt (vgl. auch Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253 ).
  • VG Berlin, 28.09.2018 - 3 K 635.16

    Anerkennung eines Bildungsabschlusses in der ehemaligen DDR als gleichwertig;

    Entsprechend beinhalteten die in solchen Beschlüssen abgegebenen Wertungen keine normativen Regelungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2/97 -, juris Rn. 15).

    Das Merkmal der Gleichwertigkeit in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV unterliegt folglich als unbestimmter Rechtsbegriff uneingeschränkt und ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz der Länder (i.F. KMK) der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997, a.a.O., Rn. 23, 24; Urteil vom 19. März 1998, a.a.O., Rn. 18).

    Dementsprechend sind bei der Prüfung der Gleichwertigkeit eines in der DDR erworbenen Abschlusses mit einer in den so genannten alten Bundesländern geregelten Laufbahnbefähigung - wie hier als Lehrerin an Sonderschulen - die in Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 lit. b) getroffenen Regelungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998, a.a.O., Rn. 14, 18).

    Diese Regelungen sollten in Umsetzung von Art. 20 Abs. 1 EV i. V. mit Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 Buchstabe b) EV den Qualifikationsanforderungen des Berufsbeamtentums Rechnung tragen und zugleich die besonderen Gegebenheiten in der ehemaligen DDR berücksichtigen (vgl. zu entsprechenden Regelungen Sachsen-Anhalts BVerwG, Urteil vom 19. März 1998, a.a.O., Rn. 23 ff.).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 25.07

    Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Ausbildung, praktische Tätigkeit,

    Er kann die Konkretisierung dem Gesetzesvollzug und der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte überlassen (vgl. zu solchen Konstellationen etwa Urteile vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253 = Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 5 S. 25, vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - BVerwGE 106, 24 = Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 4 S. 15 und vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 12.92 - BVerwGE 92, 340 = Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 23 S. 33 f.).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 43.16

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Ausgleich systembedingter Nachteile;

    Bei der in Art. 37 Abs. 1 EV geregelten Gleichstellung in der DDR erworbener schulischer, beruflicher oder akademischer Abschlüsse geht es nicht - wie im Rahmen des Art. 37 Abs. 6 EV - um eine umfassende Bewertung, ob die für eine konkrete wissenschaftliche Weiterqualifizierung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, sondern lediglich um die Feststellung der "Niveaugleichheit" der fraglichen Abschlüsse, die in erster Linie die formelle und funktionelle Gleichheit der Ausbildung und inhaltlich eine fachliche Annäherung voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1997 - 6 C 10.97 - BVerwGE 106, 24 und vom 19. März 1998 - 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 2731/01

    Gleichwertigkeitsfeststellung

    30 ff. und S. 37 f., und vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, BVerwGE 106, 253 (257 f.).

    BVerwG, Urteile vom 10.12.1997 - 6 C 10.97 -, a.a.O., S. 25 (Leitsatz 3) und S. 38, und vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, a.a.O., S. 257 f.

    Während Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV eine den Anwendungsbereich von Art. 37 EV insgesamt umfassende materiellrechtliche Grundnorm für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen enthält, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 2.97 -, a.a.O., S. 256, stellt Art. 37 Abs. 6 Satz 1 EV eine Spezialvorschrift dar, welche die durch die Abschlusszeugnisse der Ingenieur- und Fachschulen der DDR vermittelten Hochschulzugangsberechtigungen betrifft und in ihrem Anwendungsbereich die allgemeine Anerkennungsvorschrift verdrängt.

  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00418

    Anerkennung einer Diplomlehrerausbildung in der DDR

    Aus den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz können Bürger damit unmittelbar keinen Anspruch, etwa auf Anerkennung von Bildungsabschlüssen, herleiten (vgl. hierzu BVerwG, U.v.19.03.1998, 2 C 2/97 - juris), sondern nur, wenn die Kultusministerkonferenzbeschlüsse im betroffenen Bundesland für maßgeblich bzw. bindend erklärt wurden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v.19.03.1998, 2 C 2/97, U. v. 10.12.1997, 6 C 10.97, B. v. 9.7.1994, 6 B 80.96 - jeweils juris) unterliegt der dafür maßgebliche Begriff der Gleichwertigkeit als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung, ohne dass der Verwaltungsbehörde eine Beurteilungsspielraum zukäme.

    Aufgrund dieses grundsätzlichen Unterschiedes lehnte die Rechtsprechung wiederholt die Gleichwertigkeit des in der DDR erworbenen Abschlusses zum Unterstufenlehrer mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen in den alten Bundesländern ab (BVerwG, U.v.19.03.1998, 2 C 2/97, VGH Baden-Württemberg, B.v.11.12.2015, 4 S 1652/15, BayVGH, U.v. 29.04.2004, 7 BV 03.1263, VG Regensburg, U.v. 18.03.2002, RN 1 K 01.1798/1800 - juris).

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 7 ZB 16.666

    Keine Anerkennung eines in der DDR erworbenen Abschlusses als Diplomlehrer in

    Diese Vorschrift verdrängt Art. 37 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EV nicht (BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253).

    Die Anerkennung von in der ehemaligen DDR erworbenen Abschlüssen richtet sich demgegenüber nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV (BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253).

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97

    Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung

    Diese nach Art. 45 Abs. 2 EV als Bundesrecht geltende Bestimmung enthält eine eigenständige, abschließende und nicht auf die Ergänzung oder Ausführung durch den Landesgesetzgeber angelegte Regelung der Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen und Befähigungsnachweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1997 BVerwG 6 C 10.97 und vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2.97 - , beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18

    Beamtenrechtliche Versorgung; Berücksichtigung von Zeiten eines Urlaubs ohne

  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 92.01

    Rückübertragung eines Mehrfamilienhaus-Grundstücks an eine Erbengemeinschaft nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 91/05

    Sportwette, Glücksspiel, Oddset: Wette

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 1 L 89/12

    Zum Verhältnis von Gleichwertigkeitsfeststellungen nach Art. 37 EinigVtr und

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 107.00

    Prozessrechtliche Ausgestaltung der Verbindung zweier wehrrechtlicher Verfahren -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2014 - 5 Sa 1/14

    Antrag auf Neuentscheidung und Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren bei einer

  • BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 1 L 188/03

    DDR-Sportwetten-Erlaubnis nicht ausreichend

  • VG Köln, 14.03.2008 - 4 K 3102/06

    Anerkennung einer in der DDR abgelegten Abschlussprüfung als Lehrbefähigung für

  • VG Halle, 14.06.2017 - 6 A 129/14

    Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für einen Lehrer mit Abschluss einer

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