Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Ausweisung bzw. Abschiebung eines Asylberechtigten, Ausübung des Ermessens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, Asylberechtigter, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft, Ergänzung von Ermessenserwägungen, Ermessensentscheidung, Duldungsgründe, Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland, schwerwiegende Gründe.

Verfahrensgang

  • VG München, 17.07.1996 - M 7 K 94.2957
  • VGH Bayern, 09.04.1997 - 10 B 96.2986
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 106, 351
  • DVBl 1998, 1023
  • DÖV 1999, 126
  • NVwZ 1999, 425



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (202)  

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98  

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    An dieser verfassungsrechtlichen Beurteilung hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auch für § 51 Abs. 3 (bis 1992 Abs. 4) AuslG 1990 festgehalten (Urteil vom 5. Mai 1998 BVerwG 1 C 17.97 Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 13 = DVBl 1998, 1023).

    Zur Auslegung dieser Bestimmung schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (zuletzt Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O.).

    Unter Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Bestimmung ist nicht der weitere Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne des allgemeinen Polizeirechts zu verstehen, sondern die innere und äußere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O.).

    Auch Gewaltanschläge und Gewaltandrohungen ausländischer Terrororganisationen im Bundesgebiet richten sich gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O. und Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 zu § 46 AuslG 1990).

    Eine Gefahr für die innere Sicherheit kann der Ausländer dadurch bedeuten, daß er selbst beispielsweise Straftaten im Sinne der §§ 80 ff. StGB oder andere Straftaten von entsprechendem Gewicht und ähnlicher Zielsetzung begeht (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01  

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

    Die Ausweisung eines Ausländers, bei dem ein Abschiebeverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG vorliegt, kann ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden, wenn die Ausländerbehörde das Verbot der Abschiebung entsprechend seiner rechtlichen Bedeutung als Duldungsgrund in ihre Ermessenserwägungen eingestellt hat (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 351 = NVwZ 1999, 425 = InfAuslR 1998, 383).

    Die Behörde hat demnach über die Ausweisung nach Ermessen aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Ausweisung sprechenden Umstände des Falles unter Berücksichtigung der in § 45 Abs. 2 AuslG gesetzlich normierten Umstände und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 351 = NVwZ 1999, 425 = InfAuslR 1998, 383 [st. Rspr.]).

    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).

    Soweit das Verwaltungsgericht die Auffassung vertritt, bei Vorliegen derartiger Umstände sei eine Ausweisung im Ermessenswege ausgeschlossen, und sich hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1998 (a.a.O.) beruft, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).

    Wie sich bereits aus der gesetzlichen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AuslG ergibt, ist die Ausweisung eines Ausländers, wenn dieser als Asylberechtigter anerkannt ist oder bei ihm ein Abschiebeverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG vorliegt, nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil sie gegebenenfalls nicht in eine tatsächliche Abschiebung in sein Heimatland mündet (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.).

    Das Ausländergesetz unterscheidet klar zwischen Ausweisung und Abschiebung (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.).

    Deshalb kann die Ausweisung auch bei fehlender Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung der Gefahr erneuter Straftaten entgegenwirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.08.1995, a.a.O.; Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; Beschl. v. 23.04.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07  

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich für eine Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen im Verwaltungsprozess, nicht aber für die erstmalige Ausübung des Ermessens (Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht