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   BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97   

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BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97 (https://dejure.org/1998,140)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1998 - 2 C 29.97 (https://dejure.org/1998,140)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 2 C 29.97 (https://dejure.org/1998,140)
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Entgangene Beförderung

Art. 33 Abs. 2 GG, beamtenrechtlicher Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Auswahlkriterien, § 839 Abs. 3 BGB analog, Obliegenheit der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz;

§ 13 Abs. 4 Satz 2 GKG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beförderung - Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene und Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen - Beförderungsdienstposten - Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen rechtswidriger Nichtauswahl für Beförderungsdienstposten und entgangene Beförderung - Rechtsbehelf ...

  • Judicialis

    BBG § 8 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 23; ; BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 8 Abs. 1 S. 2 § 23; BGB § 839 Abs. 3
    Beamtenrecht; Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene und Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen; Beförderungsdienstposten, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen rechtswidriger Nichtauswahl für - und entgangene Beförderung; Rechtsbehelfe, kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensersatz bei Nichtbeförderung: Ableitung und Ausschluß des Anspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 29
  • NJW 1998, 3288
  • NVwZ 1998, 1304 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1083
  • DÖV 1998, 884
 
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Wird zitiert von ... (169)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Als zulässiger Rechtsbehelf gegen die von der Klägerin für rechtswidrig gehaltene, ihr rechtzeitig mitgeteilte Auswahlentscheidung standen ihr Widerspruch und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung mit dem Ziel ihrer Auswahl oder jedenfalls einer neuen Auswahlentscheidung zur Verfügung (vgl. etwa BVerwGE 19, 252 ; 80, 127; Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ).

    Der bloße Umstand der - auch wiederholten - Inanspruchnahme von Rechtsschutz kommt als gegen den Beamten sprechender sachlicher Gesichtspunkt bei künftigen Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen nicht in Betracht (Urteil des Senats vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Der insoweit in § 839 Abs. 3 BGB auch niedergelegte grundsätzliche Vorrang des primären Rechtsschutzes (vgl. BGHZ 113, 17 im Anschluß an BGHZ 98, 85) beansprucht auch und gerade für Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis wie den hier streitigen Geltung.

    Unter den festgestellten Umständen ist das Berufungsgericht ohne revisiblen Rechtsfehler davon ausgegangen, daß für den Nichtgebrauch der zulässigen Rechtsbehelfe kein hinreichender Grund bestand, er somit der Klägerin als vorsätzlich oder fahrlässig - hier zu verstehen im Sinne eines zurechenbaren Verstoßes gegen ihr eigenes Interesse (vgl. zur Amtshaftung BGHZ 113, 17: "Verschulden gegen sich selbst") - zuzurechnen ist.

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Nichts anderes ergibt sich aus den einerseits im angefochtenen Urteil, andererseits von der Revision angeführten Belegen aus Rechtsprechung und Schrifttum, so z.B. auch aus dem von der Revision angeführten Beschluß des 1. Wehrdienstsenats vom 20. Februar 1985 (BVerwGE 76, 336 m.w.N.) zum Streit über die Verwendung von Soldaten.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Der Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Auslesekriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bei der Auswahl für einen Beförderungsdienstposten und dadurch entgangener Beförderung stützt sich auf das Beamtenverhältnis, ohne daß es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf (Bestätigung von BVerwGE 80, 123).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96

    Nichtbeförderung - Schadensersatzanspruch - Streitwert

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Hierbei hat der Senat den Streitwert des Schadenersatzverlangens wegen unterbliebener Beförderung in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG berechnet (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - 12 A 1506/93

    Beamter; Dienstherr; Schadensersatz; Nichtbeförderng; Schadensverursachende

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    BVerwG 2 c 29.97 OVG 12 A 1506/93.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Als zulässiger Rechtsbehelf gegen die von der Klägerin für rechtswidrig gehaltene, ihr rechtzeitig mitgeteilte Auswahlentscheidung standen ihr Widerspruch und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung mit dem Ziel ihrer Auswahl oder jedenfalls einer neuen Auswahlentscheidung zur Verfügung (vgl. etwa BVerwGE 19, 252 ; 80, 127; Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ).
  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 241/84

    Rechtsstellung des Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Der insoweit in § 839 Abs. 3 BGB auch niedergelegte grundsätzliche Vorrang des primären Rechtsschutzes (vgl. BGHZ 113, 17 im Anschluß an BGHZ 98, 85) beansprucht auch und gerade für Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis wie den hier streitigen Geltung.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Als zulässiger Rechtsbehelf gegen die von der Klägerin für rechtswidrig gehaltene, ihr rechtzeitig mitgeteilte Auswahlentscheidung standen ihr Widerspruch und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung mit dem Ziel ihrer Auswahl oder jedenfalls einer neuen Auswahlentscheidung zur Verfügung (vgl. etwa BVerwGE 19, 252 ; 80, 127; Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.79 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82

    Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
    Dies hat der Senat im Hinblick auf Schadenersatzansprüche aus Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wiederholt ausgesprochen (vgl. u.a. BVerwGE 29, 309 f.; Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 12.82 - ).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 24.67

    Rechtmäßigkeit einer Einstellung der Zahlung von Fahrkostenersatz und

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 811/09 - BayVBI 2010, 303; BVerwG, Urteile vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - BVerwGE 80, 123 = Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 5 S. 2 f.; vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 = Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 40 S. 3; vom 1. April 2004 - BVerwG 2 C 26.03 - Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1; vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 28 f. und vom 31. März 2010 - BVerwG 2 A 2.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 48 Rn. 15; zum Schadensersatzanspruch von Einstellungsbewerbern: Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwG 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auch mit dem Anspruch eines Beamten auf Schadensersatz wegen entgangener Beförderung, für den eine entsprechende Schadensminderungspflicht angenommen wird (Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29), ist der vorliegende Entschädigungsanspruch nicht vergleichbar.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Selbst beim Amtshaftungsanspruch, bei dem der grundsätzliche Vorrang des primären gerichtlichen Rechtsschutzes in deutlicher Form in § 839 Abs. 3 BGB niedergelegt ist, wird die Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz nur verlangt, wenn durch diese eine rechtzeitige Abhilfe überhaupt erwartet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - III ZR 71/93 - BGHZ 128, 346 ; s. auch BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 = Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 40 S. 3).
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