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   BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97   

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BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97 (https://dejure.org/1998,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 3 C 37.97 (https://dejure.org/1998,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 3 C 37.97 (https://dejure.org/1998,1144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Schadensausgleich - Aufbauhypothek - Wegnahme - Rückgabe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek; Wegnahme; Rückgabe

  • Judicialis

    LAG § 349 Abs. 1 Satz 1; ; LAG § 342 Abs. 3; ; BFG § 3; ; BFG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Rückforderung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 294
  • NJW 1999, 1494
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86

    Behörde - Klaglosstellung - Verfahrenskosten - Freistellung - Wohngrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97
    Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 1. September 1988 (BVerwG 3 C 62.86 BVerwGE 80 S. 152 ) angenommen, wenn eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks so hoch war, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich war, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr deckten.
  • BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97

    Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97
    Nach § 16 Abs. 5 VermG (vgl. hierzu Beschluß vom 21. Mai 1997 BVerwG 7 B 70.97 Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1) sind eingetragene Aufbauhypotheken zur Sicherung von Baukrediten, die durch den staatlichen Verwalter bestellt wurden, grundsätzlich vom Rückgabeberechtigten zu übernehmen.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender

    Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 -).

    Auf die Relevanz der früheren Bescheide für die Schadensfeststellung, die im Gegensatz zu der vom Verwaltungsgericht unabhängig von diesen Bescheiden geforderten Klärung steht, ob seinerzeit ein klärungsfähiger Schaden vorgelegen habe, hat der Senat bereits in den Urteilen vom 22. Oktober 1989 - BVerwG 3 C 16.98 und BVerwG 3 C 37.97 - (BVerwGE 107, 294) hingewiesen, wenn auch in diesen Entscheidungen die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Feststellungen nicht ausdrücklich Gegenstand der Erörterungen war.

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 16.98

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    War für die Gewährung von Lastenausgleichsleistungen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Grundlage der Feststellung, daß der Grundbesitz dem Eigentümer im lastenausgleichsrechtlichen Sinne weggenommen wurde, so muß dieselbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greifen, ob dieser Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung ganz oder teilweise entfallen und damit im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen worden ist (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 3 C 37.97 ).

    Jede Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand stellt eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadensfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar (wie Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 -).

  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2008 - 6 K 1639/06

    Rückforderung, Lastenausgleich, Bodenreform, Mehrwertschaden, Objektidentität,

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1998 - 3 C 37.97 -, BVerwGE 107, 294 (296), und - 3 C 16.98 -, Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6.

    Diesem Ergebnis widerspricht die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 3 C 37.97 -, NJW 1999, 1449 (Parallelentscheidung zum Urteil vom selben Tag - 3 C 16.98 -), nicht.

  • BVerwG, 09.09.2004 - 3 B 42.04

    Rückforderung der Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz;

    Der beschließende Senat hat sich bereits im Urteil vom 22. Oktober 1998 ( BVerwG 3 C 37.97 BVerwGE 107, 294 ff.) ausführlich mit der Rechtsproblematik des Schadensausgleichs auseinander gesetzt und entschieden, dass die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG darstellt.

    Die bei der Entscheidung über die Gewährung von Lastenausgleich angewandte wirtschaftliche Betrachtungsweise (Wohlwollensregelung) hat zur Folge, dass dieselbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greift, ob der Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen ist (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 3 C 37.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 28.05

    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; Wiedererlangung der

    Es ist einzuräumen, dass diese Lösung der das Lastenausgleichsrecht ansonsten prägenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294) nicht ohne weiteres entspricht.
  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 1.02

    Erbe des Ausgleichsleistungsempfängers; Rückzahlungsverpflichtete; Bestandskraft

    Der Senat hat mit Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und BVerwG 3 C 16.98) sowie vom 18. Mai 2000 (BVerwG 3 C 9.99) als maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG den durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellten Schaden angesehen.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 6.00

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 -).

    Die nach Maßgabe der Ausführungen in den Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 16.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6 und BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5) gebotene wirtschaftliche Betrachtung von "Wegnahme" und "Rückgabe" bzw. "Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis" ist selbst dann angezeigt, wenn die festgestellte Wegnahme nicht - wie bei einer Enteignung - in einem Eigentumsverlust (vgl. § 1 Abs. 1 bis 3 VermG) und auch nicht - wie bei der staatlichen Verwaltung - in einer erst durch einigungsbedingte Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 4 VermG) aufzuhebenden Einschränkung der Verfügungsbefugnis, sondern "nur" in der dem "Westeigentümer" aufgezwungenen wirtschaftlichen Auszehrung des Eigentums bestand; auch in einem solchen Fall ist die "Wegnahme" bei wirtschaftlicher Betrachtung als Folge der deutschen Einheit entfallen.

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 5.00

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Maßgebliche Grundlage für den Rückforderungsanspruch wegen Schadensausgleichs nach § 349 LAG ist der durch den früheren bestandskräftigen Feststellungsbescheid im Lastenausgleichsverfahren festgestellte Schaden (im Anschluß an Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 und - BVerwG 3 C 16.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6; wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99).

    Die nach Maßgabe der Ausführungen in den Urteilen vom 22. Oktober 1998 (BVerwG 3 C 16.98 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 6 und BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5) gebotene wirtschaftliche Betrachtung von "Wegnahme" und "Rückgabe" bzw. "Wiedererlangung der vollen Verfügungsbefugnis" ist selbst dann angezeigt, wenn die festgestellte Wegnahme nicht - wie bei einer Enteignung - in einem Eigentumsverlust (vgl. § 1 Abs. 1 bis 3 VermG) und auch nicht - wie bei der staatlichen Verwaltung - in einer erst durch einigungsbedingte Vorschriften (vgl. § 1 Abs. 4 VermG) aufzuhebenden Einschränkung der Verfügungsbefugnis, sondern "nur" in der dem "Westeigentümer" aufgezwungenen wirtschaftlichen Auszehrung des Eigentums bestand; auch in einem solchen Fall ist die "Wegnahme" bei wirtschaftlicher Betrachtung als Folge der deutschen Einheit entfallen.

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich

    Das umfasst nicht nur die gewöhnliche altersbedingte Abnutzung, sondern auch einen gewissen Verfall als Folge eines Reparaturstaus, wie er in der DDR wegen des üblichen Mangels an Baustoffen verbreitet war (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5).
  • BVerwG, 17.07.2002 - 3 B 59.02

    Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits im Urteil vom 22. Oktober 1998 (- BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 ff.) ausführlich mit der von den Klägern aufgeworfenen Rechtsproblematik auseinandergesetzt und entschieden, dass die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Vermögensgegenstand eine Rückgabe im Sinne der unwiderleglichen Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG darstellt.

    Diese angesichts der damaligen Verfügungsbeschränkungen der Berechtigten über das Grundstück gerechtfertigt erscheinende wirtschaftliche Betrachtungsweise (Wohlwollensregelung) hat zur Folge, dass die selbe Betrachtungsweise auch bei der Frage Platz greift, ob der Schaden im Gefolge der Wiedervereinigung im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG ausgeglichen ist (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 24.08

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs;

  • VG Arnsberg, 08.08.2008 - 13 K 1576/07

    Anspruch auf Neuberechnung des Endgrundbetrages einer Hauptentschädigung i.R.e.

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08

    Lastenausgleich; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Schadensfeststellung;

  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 - 6 K 4886/04

    Lastenausgleich, Rückforderung, polnischer Belegenheitsfall, Schadensausgleich

  • BVerwG, 06.09.2004 - 3 B 20.04

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes; Zulässigkeit der

  • BVerwG, 02.02.2005 - 3 B 90.04

    Zulassung einer Revision wegen Verfahrenmangel und wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 28.09.2004 - 3 B 40.04

    Geltendmachung der Rückforderung einer Hauptentschädigung nach dem

  • VG Köln, 07.11.2007 - 8 K 1918/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Ausgleichsleistungen; Schadensausgleich bei

  • BVerwG, 15.06.2005 - 3 B 99.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Versagung des rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 22.11.2005 - 3 B 65.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs

  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 7 K 3480/07

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderung einer Hauptentschädigung

  • VG Berlin, 18.02.2010 - 9 K 294.09

    Rückforderung einer Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • VG Berlin, 18.02.2010 - 9 K 294.10

    Rückforderung einer Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • VG Stade, 25.11.2002 - 4 A 1070/01

    Angemessene Gegenleistung; Ausgleichsleistung; gesamtschuldnerische Haftung;

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