Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 6; BK/O (49) 180 (vom 26. Juli 1949 - REAO) Art. 3
Recht der offenen Vermögensfragen - Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; gesetzliche Vermutung; Widerlegung; angemessener Kaufpreis; Parzellierungsvertrag; Aufschließungsvertrag; Landabtretung; Grünlandfläche; Teltow-Seehof - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; gesetzliche Vermutung; Widerlegung; angemessener Kaufpreis; Parzellierungsvertrag; Aufschließungsvertrag; Landabtretung; Grünlandfläche; Teltow-Seehof.
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die jüdischen Alteigentümer zurückgegeben werden
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 15.12.1997 - 1 K 267/97
- BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 108, 156
- BVerwGE 108, 157
- NJW 1999, 3356 (Ls.)
Wird zitiert von ... (41)
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben
Ein "Zwangsverkauf" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht (wie Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).In den Blick zu nehmen ist nach Art. 3 REAO also zunächst das konkrete zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft hier der Kaufvertrag vom September 1935/Januar 1936; an ihm sind die Widerlegungstatbestände des Art. 3 Abs. 2 REAO zu messen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - UA S. 17 ).
Im Unterschied zu der mit Urteil vom 16. Dezember 1998 vom Senat entschiedenen Streitsache (BVerwG 8 C 14.98), bei der die Frage der Provisionsvereinbarung nur im Zusammenhang mit von den Klägern ggf. darzulegenden "anderen Tatsachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO entscheidungserheblich sein konnte und bei der bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz vor dem Verwaltungsgericht ein entsprechend substantiierter Vortrag fehlte, ist diese Frage im vorliegenden Fall, bei dem der Kaufvertrag nach dem 14. September 1935 geschlossen wurde, schon im Rahmen der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zu überprüfen, so daß es auf substantiierten Vortrag der Kläger insoweit nicht ankommt.
- BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; …
Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorgeschichte der Parzellierung bezüglich dieses Südteils und des am 13. Oktober 1933 mit dem Kaufmann G. geschlossenen notariell beurkundeten Parzellierungsvertrages und dessen Abwicklungsmodalitäten wird auf die Tatbestände der Senatsurteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 ) und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 ) Bezug genommen.Das schließt auch die Zulassung eines direkten Gegenbeweises aus, mit dem im Einzelfall ausgeschlossen werden könnte, dass der Verfolgungsdruck für die Veräußerung mit ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - a.a.O. unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).
Der Senat hat nämlich in seinem Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 ) nur darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht frei von Rechtsfehlern in dem Abschluss des Parzellierungsvertrages und in der darin liegenden Beauftragung des Parzellierers G. keine Auswirkungen des nationalsozialistischen Verfolgungsdrucks hat erkennen können.
- VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
Rückübertragungsrecht
Dies ist als historisches Ereignis eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157, juris Rn. 24; BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301, juris Rn. 26; BVerwG…, Urteil vom 25. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 20.05 -, BVerwGE 127, 79, juris Rn. 36).Ein Zwangsverkauf im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG liegt vor, wenn in der maßgeblichen Zeit ein individuell oder kollektiv Verfolgter durch entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und zwischen der Verfolgung und dem Vermögensverlust (sei es durch Nachweis, sei es aufgrund der gesetzlichen Vermutung) eine Kausalität besteht, die Veräußerung also verfolgungsbedingt ("zwangsweise") erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157, juris Rn. 27).
Ausgangspunkt ist der Begriff der Veräußerung im Sinne des Art. 3 REAO, unter dem jedes Rechtsgeschäft zu verstehen ist, das den Vermögensverlust unmittelbar bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157, juris Rn. 29).
Die nach dem für das Vermögensrecht geltenden faktischen Enteignungsbegriff maßgebliche tatsächliche vollständige und endgültige Verdrängung des Berechtigten aus seiner Rechtsposition tritt bei Zwangsveräußerungen schon mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein, weil dies die Grundlage für eine Durchsetzung der Rechtsübertragung auch gegen den Willen des Geschädigten schafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157, juris Rn. 26; BVerwG…, Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 -, BVerwGE 135, 272, juris Rn. 52).
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben
Ein "Zwangsverkauf" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht (wie Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).In den Blick zu nehmen ist nach Art. 3 REAO also zunächst das konkrete zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft hier der Kaufvertrag vom 25. August 1938; an ihm sind die Widerlegungstatbestände des Art. 3 Abs. 2 REAO zu messen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1998 BVerwG 8 C 14.98 UA S. 17 ).
Im Unterschied zu der mit Urteil vom 16. Dezember 1998 vom Senat entschiedenen Streitsache (BVerwG 8 C 14.98), bei der die Frage der Provisionsvereinbarung nur im Zusammenhang mit von den Klägern ggf. darzulegenden "anderen Tatsachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO entscheidungserheblich sein konnte und bei der bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz vor dem Verwaltungsgericht ein entsprechend substantiierter Vortrag fehlte, ist diese Frage im vorliegenden Fall, bei dem der Kaufvertrag nach dem 14. September 1935 geschlossen wurde, schon im Rahmen der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zu überprüfen, so daß es auf substantiierten Vortrag der Kläger insoweit nicht ankommt.
- BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; …
a) Bei Schädigungen durch Zwangsverkauf ist der Vermögensverlust auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kausalgeschäfts, und nicht erst auf den Vollzug des Erfüllungsgeschäfts zu datieren (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167).Die danach maßgebliche tatsächliche vollständige und endgültige Verdrängung des Berechtigten aus seiner Rechtsposition tritt bei Zwangsveräußerungen schon mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein, weil dies die Grundlage für eine Durchsetzung der Rechtsübertragung auch gegen den Willen des Geschädigten schafft (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11
Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich; …
Die Kläger können einen vertraglichen Anspruch auf Dispenserteilung nämlich lediglich als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Erwerber geltend machen, da der fragliche Anspruch ursprünglich unmittelbar den Parzellenerwerbern zustand (vgl. § 1 Abs. 2 des von den Klägern übersandten Musterkaufvertrages; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 [168]).Weil es sich bei dem hier verfolgten Anspruch aus § 2 des Aufschließungsvertrages 16. Mai 1934 vor dem Hintergrund der "Seehof-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O., S. 157 ff.) jedoch um einen Anspruch auf die Gegenleistung zu einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Sinne des § 196 BGB n.F. handelt, hätte gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsfrist nicht drei, sondern zehn Jahre betragen und wäre bei Stellung der streitgegenständlichen Anträge (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB n.F.) noch nicht abgelaufen gewesen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich; …
Die Kläger können einen vertraglichen Anspruch auf Dispenserteilung nämlich lediglich als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Erwerber geltend machen, da der fragliche Anspruch ursprünglich unmittelbar den Parzellenerwerbern zustand (vgl. § 1 Abs. 2 des von den Klägern übersandten Musterkaufvertrages; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 [168]).Weil es sich bei dem hier verfolgten Anspruch aus § 2 des Aufschließungsvertrages 16. Mai 1934 vor dem Hintergrund der "Seehof-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O., S. 157 ff.) jedoch um einen Anspruch auf die Gegenleistung zu einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Sinne des § 196 BGB n.F. handelt, hätte gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsfrist nicht drei, sondern zehn Jahre betragen und wäre bei Stellung der streitgegenständlichen Anträge (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB n.F.) noch nicht abgelaufen gewesen.
- BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
Vermögensrecht - Ausgleichszahlung ohne Eigentumsverlust?
Sie lehnt sich in ihren tatbestandlichen Voraussetzungen, insbesondere was die Verfolgung und den Vermögensverlust angeht, eng an die Terminologie des alliierten Rückerstattungsrechts an, das für ihre Auslegung und Anwendung eine wichtige Erkenntnisquelle ist (vgl. BVerwGE 108, 157, 163; BVerwG VIZ 2000, 284, 286). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich; …
Die Kläger können einen vertraglichen Anspruch auf Dispenserteilung nämlich lediglich als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Erwerber geltend machen, da der fragliche Anspruch ursprünglich unmittelbar den Parzellenerwerbern zustand (vgl. § 1 Abs. 2 des von den Klägern übersandten Musterkaufvertrages; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 [168]).Weil es sich bei dem hier verfolgten Anspruch aus § 2 des Aufschließungsvertrages 16. Mai 1934 vor dem Hintergrund der "Seehof-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O., S. 157 ff.) jedoch um einen Anspruch auf die Gegenleistung zu einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Sinne des § 196 BGB n.F. handelt, hätte gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsfrist nicht drei, sondern zehn Jahre betragen und wäre bei Stellung der streitgegenständlichen Anträge (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB n.F.) noch nicht abgelaufen gewesen.
- BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98
Recht der offenen Vermögensfragen
Dieses Ergebnis steht im Einklang mit den Regelungen des alliierten Rückerstattungsrechts und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, die in Anbetracht des Zwecks des Vermögensgesetzes, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR unterbliebene Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Vermögensunrechts nachzuholen, bei der Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG als eine wichtige Erkenntnisquelle mitzuberücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 108, 157 ;… Beschluß vom 23. Juli 1999 - BVerwG 7 B 52.99 - a.a.O.).Der Begriff des Vemögensverlustes in § 1 Abs. 6 VermG entspricht dem im früheren Rückerstattungsrecht verwendeten Begriff der Entziehung des Vermögens (vgl. BVerwGE 108, 157 ).
- BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 21.99
Offene Vermögensfragen
- BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; …
- BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 12.03
Jüdisches Unternehmen; Gesellschaft, jüdische; Anteilseigner; Aktionär; …
- VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02
Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses
- BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01
Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter; …
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98
Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben
- BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01
Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts …
- BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03
Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai …
- BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02
Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige; …
- BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 11.00
Conference on Jewish Material Claims against Germany; Berechtigter; …
- BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02
Berechtigtenfeststellung; verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung; …
- BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 76.03
- BVerwG, 08.07.2004 - 7 B 51.04
- BVerwG, 24.02.2000 - 8 B 356.99
- VG Gera, 14.08.2003 - 5 K 1854/01
Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Zwangsverkauf; Vermutung der …
- BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98
Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten; …
- BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 17.98
Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben
- BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99
Offene Vermögensfragen
- BVerwG, 04.04.2008 - 8 B 115.07
- BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08
- BVerwG, 28.03.2011 - 8 B 44.10
Widerlegung der Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes für …
- BVerwG, 28.06.2006 - 7 B 89.05
- BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11
Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme; …
- BVerwG, 20.12.2000 - 7 B 113.00
- BVerwG, 29.03.2000 - 7 B 34.00
- BVerwG, 09.04.2002 - 7 B 40.02
- VG Berlin, 16.06.2011 - 29 K 292.10
§ 1 Abs 6 VermG, § 3 Abs 1 S 4 VermG, § 3 Abs 1 S 5 VermG, § …
- VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
Rückübertragungsrecht
- VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
Rückübertragungsrecht
- BVerwG, 02.09.1999 - 8 B 114.99
- VG Leipzig, 04.04.2000 - 7 K 1493/97
