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   BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97   

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BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97 (https://dejure.org/1998,602)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1998 - 5 C 29.97 (https://dejure.org/1998,602)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 5 C 29.97 (https://dejure.org/1998,602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegesatzvereinbarung - Anerkennung eines kalkulatorischen Gewinns in der Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer

    Vorschlag eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits - Pflegesatzwirksamkeit eines kalkulatorischen Gewinns

  • Wolters Kluwer

    Gewerblicher Einrichtungsträger - Leistungsgerechte Entgelte - Kalkulatorischer Gewinn - Pflegesatzvereinbarungen - Rationalisierungsgewinn - Heimentgelte - Pflegesatz in der Sozialhilfe - Preisrecht - Sozialstaatsprinzip - Selbstkostendeckungsprinzip - Sparsamkeit - ...

  • Judicialis

    BSHG (F. 1993 und 1994) § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG (F. 1993 und 1994) § 93
    Sozialhilferecht - E: Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe; Entgelte, leistungsgerechte - für Einrichtungsträger in der Sozialhilfe; G: Gewinn, Anerkennung eines kalkulatorischen - in Pflegesatzvereinbarungen; -, Rationalisierungsgewinn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 56
  • NVwZ 1999, 996 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 443
  • DVBl 1999, 1116
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97
    Die darauf zurückgehenden Besonderheiten prägen Art und Umfang der Leistungserbringung und die Herausbildung von Leistungsentgelten und lassen dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. auch BVerfGE 68, 193 sowie Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 449/82 u.a. - NJW 1986, 772 für den Bereich der Krankenversicherung), deren Rahmen § 93 BSHG (F. 1993 und F. 1994) einhält.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 22/90

    Pflegesatzvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97
    Diese Grundsätze, zu denen die Maßgeblichkeit eines Marktpreises anstelle des Selbstkostenpreises gehören mag (vgl. Trott zu Solz, Die Kostenübernahme- und Pflegesatzvereinbarung in Heimen , S. 44, 46), lassen sich jedenfalls deshalb nicht auf den sachlichen Geltungsbereich des § 93 Abs. 2 BSHG übertragen, weil soziale Hilfen keine "marktgängigen" Leistungen sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 22/90 - NJW 1992, 1237 ).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 A 25/86

    Pflegesatzvereinbarung; Kostenübernahme; Grundsätze der Wirtschaftlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97
    Eine landesrechtliche Vorschrift über die Entgelte, die eine Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns unmittelbar und generell ausschlösse, gibt es, wie auch das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juni 1991 OVG 4 A 28/88 (NDV 1991, 359 ) festgestellt hat, in Niedersachsen daher bisher nicht.
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97
    Die Sozialhilfeträger haben auf der Grundlage von § 93 BSHG (F. 1993) vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob eine Pflegesatzvereinbarung getroffen werden soll (vgl. BVerwGE 94, 202 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 1; siehe zu § 93 Abs. 2 BSHG F. 1983 bereits BTDrucks 10/335, S. 103).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97
    Die darauf zurückgehenden Besonderheiten prägen Art und Umfang der Leistungserbringung und die Herausbildung von Leistungsentgelten und lassen dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. auch BVerfGE 68, 193 sowie Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 449/82 u.a. - NJW 1986, 772 für den Bereich der Krankenversicherung), deren Rahmen § 93 BSHG (F. 1993 und F. 1994) einhält.
  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3268/95

    Pflegesatzvereinbarung;; Kosten: Dienst, ärztlicher; Kostenermittlung,

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97
    BVerwG 5 C 29.97 OVG 4 L 3268/95.
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97
    Von dem gewerblichen Einrichtungsträger kann keinesfalls verlangt werden, "perspektivisch mit Verlust zu arbeiten" (Münder, in: LPK-BSHG, 5. Auflage 1998, § 93 Rn. 43; vgl. auch das Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Parallelsache BVerwG 5 C 17.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt -).
  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 21/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Dies entspricht andererseits auch dem Gebot der Sparsamkeit; dieses soll die Anerkennung unnötiger Kosten verhindern, und zwingt dazu, unter geeigneten Mitteln nach Gesichtspunkten der Kostengünstigkeit auszuwählen (vgl bereits BVerwGE 108, 56, 60).
  • BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

    Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

    Der Leistungsträger darf das Angebot eines Leistungserbringers nicht unter Hinweis auf fehlenden Bedarf oder unter Verweis auf seiner Auffassung nach bessere oder geeignetere Formen der Leistungserbringung ablehnen, wenn die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit (vgl hierzu BVerwG vom 1.12.1998 - 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 4) und Eignung sowie die Leistungsfähigkeit des Trägers (vgl hierzu BVerwG vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - BVerwGE 108, 56 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 5) nicht entgegenstehen.

    Insoweit besteht für die Beklagte (lediglich) ein beschränkter Entscheidungsfreiraum, solche Verträge abzuschließen, die im Streitfall von der Schiedsstelle zu ersetzen sind (vgl zu dem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nach § 93 Abs. 2 BSHG bereits OVG Nordrhein-Westfalen vom 27.9.2004 - 12 B 1390/04 - NVwZ 2005, 834; BVerwG vom 30.9.1993 - 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 1, juris RdNr 11; BVerwG vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - BVerwGE 108, 56 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 5, juris RdNr 14; eine Ermessensreduktion auf Null annehmend: Krohn in Hauck/Noftz, SGB XII, § 75 RdNr 23 ff, Stand 5. EL 2023; LSG Berlin-Brandenburg vom 2.9.2011 - L 23 SO 147/11 B ER - RdNr 103 f; SG Aachen vom 29.4.2014 - S 20 SO 61/13 - RdNr 19; Streichsbier in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl 2020, § 75 RdNr 16, 37; Busse in Schellhorn/Hohm/Scheider/Busse, SGB XII, 21. Aufl 2023, § 75 RdNr 33) .

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99

    Angemessenheit; Bandbreite der Entgelte; externer Vergleich; Gewinnzuschlag;

    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1996 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist nach Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) nur noch die Frage, ob die Klägerin verlangen kann, dass bei der Höhe des mit dem Beklagten zu vereinbarenden Pflegesatzes für den Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Juli 1994 auch ein kalkulatorischer Gewinnzuschlag berücksichtigt wird.

    Der Einrichtungsträger kann daher grundsätzlich nur verlangen, dass der Sozialhilfeträger bei der Entscheidung über den Abschluss der Vereinbarung sein Ermessen fehlerfrei ausübt (BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 - BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - BVerwG 5 C 41.91 -, BVerwGE 94, 202).

    In seinem zurückverweisenden Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) sieht das Bundesverwaltungsgericht den geltend gemachten Anspruch der Klägerin dann als gegeben an, wenn und soweit das von ihr geforderte Entgelt bei Einbeziehung eines kalkulatorischen Gewinnzuschlags nicht höher ist als Entgelte anderer Anbieter für gleiche Leistungen.

    Die Erhöhung um einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag in Höhe von 10,-- DM/BT widerspricht vom Ansatz her den rechtlichen Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem zurückverweisenden Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) aufgestellt hat und an die der Senat gem. § 144 Abs. 6 VwGO gebunden ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) für den gesamten hier streitigen Zeitraum gefordert zu überprüfen, ob das von der Klägerin geforderte Entgelt einschließlich eines kalkulatorischen Gewinnzuschlags nicht höher ist als die Entgelte anderer Anbieter für vergleichbare Leistungen, und zwar unabhängig davon, dass bis zur Einführung der prospektiven Entgeltberechnung durch § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG Fassung 1994 und damit bis zum 30. Juni 1994 noch das Selbstkostendeckungsprinzip zulässig gewesen ist und in der sozialhilferechtlichen Praxis die Entgelte überwiegend kostenbezogen und nicht leistungsbezogen bemessen worden sind.

    Mit dem Begriff "leistungsgerechte Entgelte" in § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG Fassung 1994 wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entgelte nicht mehr kosten-, sondern leistungsbezogen zu bemessen sind, dass für ihre Berechnung also Inhalt, Umfang und Qualität, nicht hingegen die Gestehungskosten der Leistungen der jeweiligen Einrichtung maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 -, siehe auch BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 17.97 -).

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Die für die Kalkulation des festzusetzenden Entgeltes maßgebenden Kostenpositionen brauche das Berufungsgericht aber nicht im einzelnen selbst zu berechnen, sondern könne die Beklagte zur Neuberechnung unter Beachtung der Entscheidungsgründe auch des Urteils des Verwaltungsgerichts und "ergänzender" Äußerungen zu den "Hauptstreitpunkten" im Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom selben Tage (23. Oktober 1996) in dem Parallelverfahren BVerwG 5 C 29.97 verpflichten.

    Dies bedeutet eine "Abkehr von der bisherigen Abrechnung der Kosten auf der Grundlage von Selbstkostenblättern" (BTDrucks a.a.O., S. 11) und damit eine grundlegende Änderung des bis dahin für Pflegesätze praktizierten Entgeltsystems (vgl. auch die Nachweise in dem im Parallelverfahren BVerwG 5 C 29.97 ergangenen Beschluß des Senats vom 23. September 1997 - BVerwG 5 B 51.97 - .) Eine Bemessung der Pflegesätze nach den tatsächlich entstandenen Selbstkosten (Selbstkostendeckungsprinzip) entspricht mithin seit dem 1. Juli 1994 nicht mehr dem geltenden Recht.

  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 8/20 R

    Vergütung stationärer Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß dem SGB XII ;

    Schon seit der Umstellung des Vergütungssystems für stationäre Einrichtungen von einem Selbstkostendeckungssystem auf das prospektive Entgeltsystem im Jahr 1994 (mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21.12.1993, BGBl I 2374) steht die Berücksichtigung einer kalkulatorischen Gewinnchance aber mit einer leistungsgerechten Vergütung in Einklang (vgl bereits BVerwG vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - BVerwGE 108, 56, 60 ff) .

    Soweit das BVerwG zur Rechtslage im Jahr 1994 noch ausgeführt hat, der Grundsatz der Sparsamkeit schränke die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns dahin ein, dass das vom gewerblichen Einrichtungsträger verlangte Entgelt nicht höher sein dürfe als die nicht gewerblichen Einrichtungsträgern zugestandenen Vergütungen (vgl BVerwG vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - BVerwGE 108, 56, 60 = juris RdNr 13) , ist an diesem Maßstab nicht mehr festzuhalten.

  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 23/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistung -

    Vielmehr müsste sich der Kläger mit der Beklagten zuvor auch über die Vergütung verständigen (Rixen/Weißenberger in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 17 RdNr 15; zu den Anforderungen in der Sozialhilfe vgl insoweit ausdrücklich § 75 Abs. 2 Satz 3 SGB XII; dazu Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 75 RdNr 16 und 18; zu § 93 BSHG BVerwG vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 - BVerwGE 108, 56, 60) .
  • VG Münster, 07.01.2003 - 5 K 1427/99

    Ausgestaltung der Schiedsstellenentscheidung als Verwaltungsakt ; Entscheidung

    Damit war folglich eine Entlastung der öffentlichen Haushalt bezweckt (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29.97 -, BVerwGE 108, 56 = FEVS 49, 345 = DVBl 1999, 1116 = NVwZ-RR 1999, 443).

    Der Begriff "?Wirtschaftlichkeit" bezeichnet eine günstige Zweck-Mittel-Relation im Sinne eines angemessenen und ausgewogenen Verhältnisses zwischen den angebotenen Leistungen und den hierfür geforderten Entgelten (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29.97 -, a.a.O.).

    Das Gebot der "?Sparsamkeit" soll die Anerkennung unnötiger Kosten verhindern und zwingt dazu, unter geeigneten Mitteln nach dem Gesichtspunkt der Kostengünstigkeit auszuwählen (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29.97 -, a.a.O.).

    Der Einrichtungsträger kann nur verlangen, dass der Sozialhilfeträger über den Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung ermessensfehlerfrei entscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29.97 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Die Erhöhung um einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag in Höhe von 10,-- DM/BT widerspricht vom Ansatz her den rechtlichen Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 29.97) aufgestellt hat.

    Mit dem Begriff "leistungsgerechte Entgelte" in § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG Fassung 1994 wird zum Ausdruck gebracht, dass die Entgelte nicht mehr kosten-, sondern leistungsbezogen zu bemessen sind, dass für ihre Berechnung also Inhalt, Umfang und Qualität, nicht hingegen die Gestehungskosten der Leistungen der jeweiligen Einrichtung maßgeblich sind (BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 29.97 -, siehe auch BVerwG, Urteil vom 1.12.1998 - BVerwG 5 C 17.97 -).

  • VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 728/04

    Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt

    Den genannten Vertragsbestimmungen kann unter Berücksichtigung dieser Zielrichtung zudem entnommen werden, dass die Vertragsparteien auch von dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannten - vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1993 - 5 C 41/91 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29/97 -, BVerwGE 108, 56 = FEVS 49, 345 - Anspruch der Einrichtungsträger auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG ausgingen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29.97 -, BVerwGE 108, 56 = FEVS 49, 345.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29.97 -, a.a.O.; BGH Urteil vom 12. November 1991 - KZR 22/90 -, BGHZ 116, 339 = NJW 1992, 1237.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1993 - 5 C 41/91 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 29/97 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2003 - 11 LB 306/02

    Anspruch auf einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag der Träger gewerblich

    Insoweit berufe sie sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (BVerwGE 108, 56), das zwar zu § 93 Abs. 2 BSHG ergangen sei, doch entsprechend auf den Krankenhausbereich zu übertragen sei.

    Schließlich folgt ein Rechtsanspruch auf Zubilligung eines kalkulatorischen Gewinns bei der Vereinbarung oder Festsetzung des Gesamtbetrags bzw. Budgets auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 (BVerwGE 108, 56).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil vom 1. Dezember 1998 (a.a.O.) aber ausdrücklich darauf gestützt, dass für die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns lediglich nach Maßgabe des § 93 Abs. 2 BSHG, also im Rahmen des dem Sozialhilfeträger zustehenden Ermessens, Raum sein kann.

  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 30.98

    Pflegesatzvereinbarung

  • BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04

    Budget; Erlösobergrenze; Krankenhauspflegesätze; leistungsgerechtes Budget;

  • VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 756/04

    Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - L 20 SO 92/06

    Anspruch auf Sozialhilfe, Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Schiedsstelle

  • BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 103.05

    Prozessualer Nachweis der Führung einer privaten Behinderteneinrichtung im

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95

    Anordnung der Rücknahme einer Heimgelderhöhung und Pflegegelderhöhung;

  • LSG Sachsen, 10.06.2015 - L 8 SO 58/14
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 730/03

    Festsetzung des Benutzungsentgelts für Rettungsdienste - gerichtliche Überprüfung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Einrichtung Dritter -

  • VG Münster, 18.08.2004 - 9 L 970/04

    Anforderungen an die Ausgestaltung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens über

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 858/03

    Vereinbarung betreffend die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1390/04

    Anspruch auf Unterlassung einer mit Ausschließlichkeitszusage erfolgenden Vergabe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04

    Beschaffungsentscheidungsfreiheit

  • VG Berlin, 02.06.2021 - 25 K 5.21

    Schiedsstelle nach § 21 RettDG BE; Entgeltfestsetzung; Marktpreis

  • VG Saarlouis, 06.09.2018 - 3 K 2611/16

    Übernhame der Kosten einer Arbeitsassestenz gemäß " 102 Abs. 4 SGB IX a.F

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2001 - 4 LB 596/01

    Aktivlegitimation; Ausschlussfrist; Ergänzungsvereinbarung;

  • VG Sigmaringen, 18.02.2004 - 1 K 2293/02

    Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 93 Abs 2

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 7 SO 2513/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2013 - L 8 SO 211/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 45/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 9/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 8 SO 103/08
  • VG Hannover, 17.02.2003 - 7 B 489/03

    Abschlagspflegesatz; Pflegesatz; Pflegesatzvereinbarung; Rechtsschutzinteresse;

  • VG Minden, 28.01.2003 - 6 K 1859/01

    Ausgestaltung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gegen die Entscheidung

  • VG Minden, 31.01.2002 - 7 K 327/00

    Voraussetzungen der Bindung eines Verwaltungsgerichts an den Verweisungsbeschluss

  • VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 209/98

    Externer Vergleich; Pflegesatzvereinbarung

  • VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 210/98

    Deckelungsvorschrift; Pflegesatzvereinbarung

  • VG Karlsruhe, 07.10.2021 - 1 K 7326/19

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs zu Benutzungsentgelten im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2013 - L 8 SO 202/10
  • VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 208/98

    Externer Vergleich; Pflegesatzvereinbarung

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