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   BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97   

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https://dejure.org/1998,423
BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97 (https://dejure.org/1998,423)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1998 - 4 C 16.97 (https://dejure.org/1998,423)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 (https://dejure.org/1998,423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hamburgischer Baustufenplan - Übergeleiteter Bebauungsplan - Auslegung - Baunutzungsverordnung - Vorgesehene Ausnahmen - Abweichung vom Bebauungsplan - Befreiung - Städtebauliche Vertretbarkeit - Asylbewerberunterkunft - Wohngebiet - Wohnbedürfnisse

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. ... 14 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BBauG 1960 § 173 Abs. 3; ; BBauG/BauGB § 1; ; BBauG/BauGB § 9; ; BBauG/BauGB § 30 Abs. 1; ; BBauG/BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO 1990 § 3; ; BauNVO 1990 § 4; ; BauNVO 1990 § 15 Abs. 1; ; Hamburgische Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (VBl S. 69) § 10 Abs. 4 und 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines übergeleiteten Bebauungsplans; Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe; im Bebauungsplan vorgesehene Ausnahmen; Abweichung vom Bebauungsplan; Befreiung; städtebauliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung übergeleiteter Vorschriften und Bebauungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 190
  • NVwZ 1999, 981
  • DVBl 1999, 782
  • DÖV 1999, 559
  • BauR 1999, 603
  • ZfBR 1999, 160
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - (BVerwGE 101, 364) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Daß § 10 Abs. 9 BPVO als Regelung von nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen im Sinne des § 31 Abs. 1 BBauG/BauGB nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 BVerwG 4 C 13.94 (BVerwGE 101, 364) ausgeführt.

    Der erkennende Senat hatte bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 23. August 1996 (a.a.O.) keinen Anlaß zu Zweifeln daran, auch wenn § 10 Abs. 9 BPVO an der Überleitung nicht teilhat.

    Zwar hat der Senat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 (a.a.O., ) die in der Entscheidung vom 3. Juni 1971 vertretene Auffassung aufgegeben, § 10 Abs. 9 Satz 1 BPVO sei mit einem durch Auslegung zu konkretisierenden Inhalt übergeleitet worden.

    Der Senat hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 (insoweit in BVerwGE 101, 364 nicht abgedruckt) bereits zum Ausdruck gebracht, dagegen, daß das Berufungsgericht die Vereinbarkeit der beiden Asylbewerberunterkünfte mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen bejaht habe, sei revisionsrechtlich nichts einzuwenden.

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    § 173 Abs. 3 BBauG setzt für die Überleitung nicht voraus, daß die "bestehenden baurechtlichen Vorschriften" in gleicher Weise wie die Baunutzungsverordnung über die Zweckbestimmung der Baugebiete hinaus die in den Baugebieten allgemein und ausnahmsweise zulässigen Anlagen und Einrichtungen in Katalogen konkretisieren und abschließend aufzählen (vgl. Beschluß vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 14, S. 31 = NVwZ 1992, 879).

    Eine sich an den Nutzungsartenkatalogen der Baunutzungsverordnung orientierende Auslegung von übergeleiteten städtebaulichen Plänen hat der Senat auch nicht in seinen Entscheidungen vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - (DVBl 1992, 32) und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BVerwGE 90, 57), die in dem die Revision zulassenden Beschluß zitiert sind, ausgeschlossen.

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Zwar sei die Unterbringung von Asylbewerbern keine Wohnnutzung in dem vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12) verstandenen Sinne.

    Wenn dieses auch nicht dem Typ des Wohnens im allgemeinen Verständnis (vgl. Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12) entspricht, so ist die Nutzung jedoch zumindest dem Wohnen (im engeren Sinne) ähnlich und mit ihm verträglich; das hat das Berufungsgericht im einzelnen ausgeführt.

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Eine sich an den Nutzungsartenkatalogen der Baunutzungsverordnung orientierende Auslegung von übergeleiteten städtebaulichen Plänen hat der Senat auch nicht in seinen Entscheidungen vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - (DVBl 1992, 32) und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BVerwGE 90, 57), die in dem die Revision zulassenden Beschluß zitiert sind, ausgeschlossen.
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Die Auslegung von Vorschriften geschieht regelmäßig vor dem Hintergrund des Verständnisses der Zeit, in der sie anzuwenden sind (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 - zur Anwendung des in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO verwendeten Begriffs der "der Versorgung des Gebiets dienenden" Gaststätten).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.69

    Aufrechterhaltung von Ausnahmen bei Überleitung von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Der erkennende Senat hat bereits in dem ebenfalls einen hamburgischen Baustufenplan betreffenden Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 64.69 - (Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 8) betont, § 173 Abs. 3 BBauG gebiete im Interesse einer möglichst vollständigen Überleitung eine der Überleitung dienliche Auslegung des überzuleitenden Rechts.
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Sie ist für eine "dem Wandel der Zeiten" anpassungsfähige Auslegung offen (Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 16.97 - BVerwGE 108, 190 ).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Und dass eine solche Überschreitung auch städtebaulich vertretbar wäre, nämlich nach § 1 BauGB zulässiger Inhalt eines Bebauungsplans sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 16.97 - BVerwGE 108, 190 ), begegnet ebenfalls keinen Bedenken.
  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Diese Frage ist nicht abstrakt zu beurteilen, sondern anhand der konkreten Gegebenheiten und danach, ob das Leitbild einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gewahrt bleibt, das dem konkreten Plan zugrunde liegt, von dessen Festsetzungen abgewichen werden soll (BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, 4 C 16.97, BVerwGE 108, 190, juris Rn. 36).
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