Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz/Volltext)
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, - als Kapitalanlage, Ferienwohnung, Mischnutzung, Steuerbemessung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, - als Kapitalanlage, Ferienwohnung, Mischnutzung, Steuerbemessung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bescheid über Zweitwohnungssteuer aufgehoben
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
ZwStS § 3 ZwStS § 4; GG Art. 105 Abs. 2a
Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer bei teilweiser Selbstnutzungsmöglichkeit - kommunen-in-nrw.de (Zusammenfassung)
Keine Zweitwohnungssteuer auf Anlageobjekte
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 30.05.1996 - 3 A 3521/94
- OVG Niedersachsen, 18.03.1998 - 13 L 4575/96
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 109, 188
- NJW 2000, 375
- DVBl 1999, 1655
- DVBl 2000, 274
- NVwZ 2000, 204 (Ls.)
Wird zitiert von ... (82)
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Steuerrecht - Erhebung der Zweitwohnungssteuer
Verfügt der Inhaber einer Zweitwohnung über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von mindestens zwei Monaten, so kann die Regelung einer Zweitwohnungssteuersatzung, nach der er mit dem vollen Jahresbetrag der Steuer veranlagt wird, nicht als unverhältnismäßig beanstandet werden (im Anschluss an BVerwGE 109, 188 ff.).*).In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.
Wenn also eingangs des Steuerjahres eindeutig feststehe, dass eine Eigennutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben könne, sei das Festhalten an dem Jahresbetrag als Bemessungsgröße für diesen Aufwand unangemessen (BVerwGE 109, 188 ).
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass bei einer rechtlich begründeten Eigennutzungsmöglichkeit von lediglich vier Wochen ein derartiger Zustand jedenfalls erreicht ist (BVerwGE 109, 188 f.).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 1999 (BVerwGE 109, 188 ff.) entschieden, in Fällen, in denen zu Beginn des Veranlagungszeitraumes die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen sei, bleibe eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebe; doch darf daraus nicht etwa geschlossen werden, dass eine so beschaffene Steuererhebung immer schon dann ausgeschlossen ist, wenn aus Gründen des Landesrechts die Steuer nicht zu Beginn, sondern am Ende des Steuerjahres entsteht, mit der Folge, dass nicht eine Prognose für das beginnende Steuerjahr, sondern eine rückwirkende Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse des abgelaufenen Steuerjahres Platz greift.
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Obwohl diese Auslegung in erster Linie Landesrecht betrifft, ist die Entscheidung des Berufungsgerichts doch insofern revisibel, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (…zu diesem Überprüfungsmaßstab vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18, S. 10 f. und vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ).Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (stRspr von BVerfG und BVerwG; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - BVerfG 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 und BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ).
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999, a.a.O., S. 190;… ebenso Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18, S. 11 …und Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19, S. 16).
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (BVerwGE 109, 188 ; 115, 165 ), und dass hierbei Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (BVerwGE 115, 165 ).
Zu ihr hat sich die Beklagte ausweislich der von ihr vorgelegten Sitzungsvorlage für die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung im Januar 2000 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1999 (BVerwG 8 C 6.98 a.a.O.) veranlasst gesehen.
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Zweitwohnungssteuer
Es handelt sich mithin um eine Auslegung von Landesrecht, die nach § 137 Abs. 1 VwGO insoweit revisibel ist, als die Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG vorgegebenen Begriff des Aufwands nicht verletzen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 = KStZ 2000, S. 34/35). - BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …
Die so gewonnene Auslegung von Landesrecht ist nach § 137 Abs. 1 VwGO insoweit revisibel, als sie auf einem bestimmten Verständnis des mit Art. 105 Abs. 2a GG vorgegebenen Begriffs der Aufwandsteuer beruht (vgl. Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 2). - BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Zweitwohnungssteuer
Diese Annahme ist, obwohl sie Landesrecht betrifft, zumindest insofern revisibel (§ 137 Abs. 1 VwGO), als die Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG vorgegebenen Begriff des Aufwands nicht verletzen darf (vgl. BVerwGE 109, 188 ).Dies hat das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt (ebenso: VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 1987 - 2 S 2335/86 - ;… Bayer/Elmenhorst, KStZ 1995, S. 141 ; Bayer, KStZ 1998, S. 1 und DVBl 2000, 274 ; a.A. Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 3 Nr. 228).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99 Wenn der Satzungsgeber vorliegend die sich seit Mitte 1999 abzeichnende Tendenz in der Rechtsprechung, in Fällen der Kombination von Eigennutzung und Vermietung an andere eine differenzierende Steuerbemessung zu verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655), zum Anlass für eine entsprechende Neuregelung unter rückwirkender Erfassung nur der noch nicht erledigten Verfahren genommen hat, konnte er sich ebenfalls auf diese Überlegung stützen.
Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer kann nur eine Wohnung sein, die (auch) der Einkommensverwendung (privater Aufwand) und nicht allein der Einkommenserzielung dient (std. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, a.a.O.).
Einer als Jahressteuer angelegten Zweitwohnungssteuer-Erhebung liegt erkennbar die Annahme (annähernd) ganzjährigen privaten Aufwands in Gestalt jedenfalls einer bestehenden ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit zugrunde (BVerwG, Urt. v. 30.06.1999, a.a.O.).
Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.06.1999, a.a.O.) ein Festhalten an dem Jahresmietwert als Bemessungsgröße für den privaten Aufwand (nur) dann unangemessen, wenn schon eingangs des Steuerjahres eindeutig feststeht, daß eine Nutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben kann.
- BVerwG, 15.10.2001 - 9 C 2.01 In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - aaO. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.
Wenn also eingangs des Steuerjahres eindeutig feststehe, dass eine Eigennutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben könne, sei das Festhalten an dem Jahresbetrag als Bemessungsgröße für diesen Aufwand unangemessen (BVerwGE 109, 188 [191/192]).
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass bei einer rechtlich begründeten Eigennutzungsmöglichkeit von lediglich vier Wochen ein derartiger Zustand jedenfalls erreicht ist (BVerwGE 109, 188 f.).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 1999 (BVerwGE 109, 188 ff.) entschieden, in Fällen, in denen zu Beginn des Veranlagungszeitraumes die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen sei, bleibe eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebe; doch darf daraus nicht etwa geschlossen werden, dass eine so beschaffene Steuererhebung immer schon dann ausgeschlossen ist, wenn aus Gründen des Landesrechts die Steuer nicht zu Beginn, sondern am Ende des Steuerjahres entsteht, mit der Folge, dass nicht eine Prognose für das beginnende Steuerjahr, sondern eine rückwirkende Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse des abgelaufenen Steuerjahres Platz greift.
- OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08
Zweitwohnungsteuer
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 30.6.1999 - 8 C 6/98 - BVerwGE 109, 188 = DVBl 1999, 1655 = NJW 2000, 375 = KStZ 2000, 34;… Urt. vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165 = ZKF 2002, 60 = DVBl 2002, 483 = KStZ 2002, 73;… Urt. vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 -, KStZ 2005, 50 = ZKF 2005, 91 = NVwZ 2005, 828) sowie des erkennenden Senats (Beschl. vom 3.3.2008 - 9 LA 30/07 - …und Urt. vom 17.6.2008 - 9 LB 8/07 -, jeweils zitiert nach juris) ist die Erhebung des vollen Jahresbetrags der Zweitwohnungsteuer in den Fällen der Mischnutzung noch verhältnismäßig und daher zulässig, wenn der Inhaber der Zweitwohnung mindestens zwei Monate im Jahr über die rechtlich gesicherte Möglichkeit zur Eigennutzung der Wohnung verfügt.Da die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit bei den Mischnutzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums offen ist, darf eine Typisierung der Bemessungsgrundlage erfolgen, die mit dem Steuermaßstab nach der Jahresrohmiete auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abstellt (BVerwG, Urt. vom 30.6.1999 - 8 C 6.98 - …sowie Beschl. des erkennenden Senats vom 3.3.2008 - 9 LA 30/07 -, jeweils a. a. O.).
Da bereits die Möglichkeit zur zeitweiligen Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums die Zweitwohnungsteuerpflicht begründet, kommt es nicht noch zusätzlich darauf an, ob der Inhaber seine Wohnung zeitweise tatsächlich genutzt hat (vgl. z. B. BVerwG, Urt. vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, vom 30.6.1999 - 8 C 6.98 - und vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - …sowie Beschl. des erkennenden Senats vom 3.3.2008 - 9 LA 30/07 -, jeweils a. a. O.).
Für den Begriff des Vorhaltens kommt es nicht auf tatsächliche Aufenthalte im Veranlagungsjahr bzw. in den Jahren davor oder danach an, sondern darauf, ob sich der Steuerpflichtige die Möglichkeit zur Nutzung seiner Wohnung - aus der Sicht zu Beginn des Veranlagungszeitraums, hier des Jahres 2004 (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.6.1999 - 8 C 6.98 - …sowie Beschl. des erkennenden Senats vom 3.3.2008 - 9 LA 30/07 -, jeweils a. a. O.) - offengehalten hat, was sich vor allem nach dem Inhalt der abgeschlossenen Verträge beurteilt.
- BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00 1999 (BVerwGE 109, 188 = NJW 2000, 375 = NVwZ 2000, 204 L).
1999 (BVerwGE 109, 188 = NJW 2000, 375 = NVwZ 2000, 204 L) weiter mit den Rechtssätzen, wenn eingangs des Steuerjahres eindeutig feststehe, dass eine Eigennutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben könne, sei das Festhalten an dem Jahresbetrag als Bemessungsgröße für diesen Aufwand unangemessen.
1999 (BVerwGE 109, 188 = NJW 2000, 375 = NVwZ 2000, 204 L) zitiert, eine Regelung, die das Halten einer weiteren Wohnung für andere Zwecke als der persönlichen Lebensführung der Zweitwohnungsteuer unterwerfe, verstoße gegen BVerfG.
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
- OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05
Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
- VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05
Zweitwohnungssteuer; Aufwand; Innehaben (Zweitwohnung); Insichgeschäft; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07
Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung
- VG München, 26.04.2012 - M 10 K 11.5179
Änderung der Steuerfestsetzungsgrundlagen/Steuerberechnungsgrundlage (verneint)
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 195/97
- VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
Zweitwohnungssteuer; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigennutzung; …
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00
Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03
Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat
- BFH, 01.08.2001 - II R 71/99
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- OVG Niedersachsen, 03.03.2008 - 9 LA 30/07
Zweitwohnungsteuer - Leerstandszeiten; Fremdvermietungszeit; Leerstandszeit; …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
- VGH Bayern, 11.06.2010 - 4 B 09.2092
Zweitwohnungsteuer; Eigennutzungsmöglichkeit von vier bzw. zwei Wochen im Jahr
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01
Steuerrecht - Veranlagung der Zweitwohnungssteuer nach Mietaufwand
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10
Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer
- VG Oldenburg, 22.09.2005 - 2 A 2395/03
Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete (Unangemessenheit); …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
Zweitwohnungssteuerpflicht und Eigennutzung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- VG Kassel, 27.02.2001 - 6 E 1902/99
Art 105 Abs 2a GG, § 7 Abs 2 KAG HE
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05
- OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2006 - 2 LA 124/05
Mietrecht - Kurabgabepflicht bei dauernder Vermietung von Ferienwohnungen?
- BVerwG, 08.02.2006 - 10 B 87.05
- BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00
- BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02
- OVG Sachsen, 14.11.2007 - 5 B 538/05
Einkommensverwendung; persönliche Lebensführung; gesellschaftliches Engagement
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980
Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer …
- BVerwG, 28.02.2001 - 9 B 2.01
- VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Dauermietvertrag; Kapitalanlage (reine); …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2007 - 4 L 493/03
Zweitwohnungssteuer
- OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07
Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - Mischnutzung und reine Kapitalanlage; …
- OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LB 8/07
Zweitwohnungsteuer für ein eigengenutztes Ferienhaus; Ferienhaus; Miete; …
- VG Stade, 03.09.2012 - 3 A 1525/11
Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 01.08.2000 - 11 B 53.00
- BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
- BVerwG, 28.02.2001 - 9 B 1.01
- OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
Zweitwohnungsteuer bei eigenvermieteter Wohnung; Zweitwohnungssteuer; Vorhalten; …
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 452/07
- VGH Bayern, 22.04.2010 - 4 BV 09.3013
Wohnung i.S.d. Zweitwohnungsteuerrechts; fehlende Kochmöglichkeit; …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
- VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04
Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines …
- VG Schleswig, 26.06.2003 - 14 A 329/01
Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsinhaber, Nießbrauch
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
- VG Braunschweig, 27.05.2003 - 5 B 166/03
Zweitwohnungssteuer; Gesamtschuldner; Nichtnutzung; Wohngemeinschaft; …
- VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2004 - 2 MB 59/04
- FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 198/03
Zweitwohnungsteuer: Erhebung der Zweitwohnungsteuer in Hamburg in Zusammenarbeit …
- VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
Vermietungsbemühungen zur Annahme einer reinen Kapitalanlage im …
- VG Schleswig, 04.04.2007 - 14 B 9/07
Zweitwohnungssteuer bei weitgehendem Leerstehen der Wohnung und nur …
- VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Steuerfreiheit für Wachhund bei Feldscheune
- VG Kassel, 09.05.2000 - 6 E 2687/99
Besteuerung von Jagdgebrauchshunden
- VG Schleswig, 13.06.2001 - 14 A 131/01
Zweitwohnungssteuer; Kapitalanlage; widerlegliche Vermutung der Steuerpflicht; …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2001 - 14 A 122/00
Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung
- VG Schleswig, 27.05.2003 - 14 A 323/00
Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, Eigenaufenthalt, Bagatellgrenze
- VG Schleswig, 30.06.2004 - 6 A 234/03
- VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2005 - 2 MB 23/05
- BVerwG, 25.10.2007 - 9 B 58.07
- VG München, 03.12.2010 - M 10 S 10.5085
Zweitwohnungssteuer; indexierte Jahresrohmiete; dauerhafte Vermietung unter …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2000 - 2 L 40/00
- OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 10 A 3689/07
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