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   BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99   

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https://dejure.org/1999,1384
BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99 (https://dejure.org/1999,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 C 11.99 (https://dejure.org/1999,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 C 11.99 (https://dejure.org/1999,1384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BeamtVG § 52 Abs. 2; BBesG § 12 Abs. 2; LBG NW § 14 (vgl. § 14 BBG); VwVfG NW § 49 a (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 5 bis 8 VwVfG a. F., jetzt § 49 a VwVfG)
    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -, Rechtsgrundlage für - bei Nichtigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis, Billigkeitsentscheidung; Rücknahme der Ernennung, Belassung der gezahlten Bezüge; -, Ermessen bei Entscheidung über ...

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung - Rechtsgrundlage - Nichtigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis - Billigkeitsentscheidung - Rücknahme der Ernennung - Belassung der gezahlten Bezüge - Ermessen bei Entscheidung über Belassung der ...

  • Judicialis

    BBesG § 12 Abs. 2; ; BeamtVG § 52 Abs. 2; ; LBG NW § 14 (vgl. § 14 BBG); ; VwVfG NW § 49 a (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 5 bis 8 VwVfG a.F., jetzt § 49 a VwVfG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht, Recht der ungerechtfertigten Bereicherung - Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -, Rechtsgrundlage für - bei Nichtigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis, Billigkeitsentscheidung; Rücknahme der Ernennung, Belassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    § 12 Abs. 2 BBesG; § 52 Abs. 2 BeamtVG; § 14 (vgl. § 14 BBG) LBG NW; § 49a (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 5-8 VwVfG aF, jetzt § 49a VwVfG) VwVfG NW
    Beamte/Rücknahme der Ernennung/Rückforderung der Bezüge

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beamtenrecht, Rücknahme einer Ernennung; Rückforderung der Dienstbezüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 365
  • NVwZ 2000, 443
  • NJ 2000, 164 (Ls.)
  • DVBl 2000, 498
  • DÖV 2000, 292
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Der Zweck dieser Vorschriften ist es, durch eine entsprechende Ausgestaltung des konkreten Rückzahlungsverlangens eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für den Dienstherrn zumutbare und für den Herausgabepflichtigen tragbare Lösung zu ermöglichen (stRspr, vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ).

    Daß die Brutto- und nicht lediglich die Nettobezüge zurückzuzahlen sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Besondere Umstände, die es in außergewöhnlichen Fällen nach § 242 BGB als einer "allgemeinen Vorschrift" im Sinne des § 818 Abs. 4 BGB ausnahmsweise verbieten, auch bei verschärfter Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung durch Verbrauch der Bezüge unberücksichtigt zu lassen (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 19.92 - und Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 C 25.89 - ), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt und sind auch vom Kläger nicht behauptet worden.

    Der Zweck dieser Vorschriften ist es, durch eine entsprechende Ausgestaltung des konkreten Rückzahlungsverlangens eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für den Dienstherrn zumutbare und für den Herausgabepflichtigen tragbare Lösung zu ermöglichen (stRspr, vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ).

  • BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97

    Beamtenrecht - Rückforderung vorläufig fortgezahlter Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Sie bezieht sich auf ein wirkliches, vermeintliches oder erstrebtes Beamtenverhältnis und erfüllt damit das nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats maßgebende Kriterium für die Anwendbarkeit der § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; BVerwGE 100, 280 ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 ).

    Damit standen die Leistungen von vornherein unter dem gesetzlichen Vorbehalt des rückwirkenden Fortfalls dieses Leistungsgrundes bei Eintritt der Bestandskraft der Rücknahmeverfügung (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Damit standen die Leistungen von vornherein unter dem gesetzlichen Vorbehalt des rückwirkenden Fortfalls dieses Leistungsgrundes bei Eintritt der Bestandskraft der Rücknahmeverfügung (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 6 A 667/96

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    BVerwG 2 C 11.99 OVG 6 A 667/96.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89

    Rechtsfolge der Rechtskraft einer sich auf einen nichtigen Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Damit standen die Leistungen von vornherein unter dem gesetzlichen Vorbehalt des rückwirkenden Fortfalls dieses Leistungsgrundes bei Eintritt der Bestandskraft der Rücknahmeverfügung (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Sie bezieht sich auf ein wirkliches, vermeintliches oder erstrebtes Beamtenverhältnis und erfüllt damit das nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats maßgebende Kriterium für die Anwendbarkeit der § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; BVerwGE 100, 280 ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 ).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Der Zweck dieser Vorschriften ist es, durch eine entsprechende Ausgestaltung des konkreten Rückzahlungsverlangens eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für den Dienstherrn zumutbare und für den Herausgabepflichtigen tragbare Lösung zu ermöglichen (stRspr, vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 2 B 138.88

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über seinen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 1986 wurde nach dem Beschluß des erkennenden Senats vom 11. April 1989 - BVerwG 2 B 138.88 - im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 1988 rechtskräftig.
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
    Die Rücknahme der Ernennung hat es nicht wiederaufleben lassen (BAG, Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - ).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 75.81

    Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge - Spezialgesetze - Rücknahme eines

  • VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    Es sei im Beamtenrecht normativ angelegt, das aufrechtzuerhalten, was in der Zeit der Dienstverrichtung des vermeintlichen Beamten im Verhältnis nach außen und im Innenverhältnis zum Dienstherrn tatsächlich geschehen sei (s. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - 2 C 11/99; ferner s. Thomsen, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Brinktrine/Schollendorf, 28. Edition, Stand: 01.11.2021, § 15 Rn. 13.1: "Als Ergebnis der Ermessensausübung wird deshalb in den meisten Fällen die grundsätzlich volle Belassung der gezahlten, dem vermeintlichen Beamtenverhältnis entsprechenden Bezüge nahe liegen.").
  • VG Gießen, 06.06.2023 - 5 K 384/22

    Rückforderung von Beamtenbezügen

    Es sei im Beamtenrecht normativ angelegt, das aufrechtzuerhalten, was in der Zeit der Dienstverrichtung des vermeintlichen Beamten im Verhältnis nach außen und im Innenverhältnis zum Dienstherrn tatsächlich geschehen sei (s. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - 2 C 11/99; ferner s. Thomsen, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Brinktrine/Schollendorf, 28. Edition, Stand: 01.11.2021, § 15 Rn. 13.1: "Als Ergebnis der Ermessensausübung wird deshalb in den meisten Fällen die grundsätzlich volle Belassung der gezahlten, dem vermeintlichen Beamtenverhältnis entsprechenden Bezüge nahe liegen.").
  • VG Bayreuth, 22.03.2018 - B 5 K 17.195

    Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung von Dienstbezügen

    Dieser Rechtsgrund ist jedoch mit dem Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 14. September 2015, mit dem das Gericht den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unter Abänderung seines Beschlusses vom 21. Juli 2015 abgelehnt hatte (Az. B 5 S 15.628), sowie dem rechtskräftigen Urteil des Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth vom 14. September 2015 (Az. B 5 K 15.424; vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 3 ZB 15.2401 - juris), mit dem das Gericht die Anfechtungsklage des Klägers gegen die Entlassungsverfügung vom 19. Mai 2015 abgewiesen hat, mit rückwirkender Kraft entfallen (st.Rspr.: BVerwG, U.v. 12.6.1966 - II C 197.62 - BVerwGE 24, 92/98; BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - NJW 1983, 2042; BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 11/99 - BVerwGE 109, 365/369; vgl. auch: NdsOVG, B.v. 1.9.2014 - 5 LA 240/13 - juris Rn. 10).

    Maßgebend für die Entscheidung sind die Verhältnisse während des Zeitraums, für den Dienstbezüge gezahlt worden sind (so zur gleichlautenden Vorschrift in § 14 Abs. 2 Satz 2 LBG NW: BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 11/99 - BVerwGE 109, 365/368 ff.; vgl. auch: SächsOVG, U.v. 14.2.2017 - 2 A 169/16 - juris Rn. 20 ff.).

    Die Vorschrift berücksichtigt demnach, dass der vermeintliche Beamte ebenso wie der wirksam ernannte Beamte seine Arbeitskraft dem Dienstherrn tatsächlich zur Verfügung gestellt und Leistungen erbracht hat (BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 11/99 - BVerwGE 109, 365/368 f.; vgl. auch: SächsOVG, U.v. 14.2.2017 - 2 A 169/16 - juris Rn. 20 ff.; Plog/Wiedow, BBG, Stand Februar 2018, Rn. 19 zu § 15 BBG).

    Er hat im Rahmen seiner Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt im April 2008 bewusst und gewollt und in der Absicht, auf diese Weise seine Ernennung zum Beamten herbeizuführen, zunächst gegenüber seinem ersten Dienstherrn, der Stadt ... und später gegenüber dem Beklagten als seinem zweiten Dienstherrn eine Fehlvorstellung über seine Gesundheit hervorgerufen (zu einer vergleichbaren Fallkonstellation siehe: BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 11/99 - BVerwGE 109, 365/370).

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