Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98   

Kruzifix in der Schule (BVerwG)

Art. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kruzifix in der Schule; Widerspruchsregelung nach dem BayEUG; Neutralitätsgebot; positive und negative Glaubensfreiheit; Schweigerecht; praktische Konkordanz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kruzifix in der Schule; Widerspruchsregelung nach dem BayEUG; Neutralitätsgebot; positive und negative Glaubensfreiheit; Schweigerecht; praktische Konkordanz.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix in bayerischen Klassenräumen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 109, 40
  • NJW 1999, 3063
  • DVBl 1999, 1581
  • NVwZ 1999, 1237 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (14)  

  • VGH Hessen, 30.06.2003 - 10 TG 553/03  

    Religionsfreiheit - Tischgebet im Kindergarten - Freiwilligkeit -

    Soweit die Beschwerdeführer mit Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1999 (BVerwGE 109, 40) beanstanden, das Verwaltungsgericht habe die Reichweite des staatlichen Neutralitätsgebots im Hinblick auf die zur Verfügungstellung eines religiösen Betätigungsraumes verkannt, so greifen die hierzu angeführten Argumente nicht durch.

    Ausdrücklich wird auch hier in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch ohne das Kreuz noch Raum für die Betätigung der positiven Glaubensfreiheit verbleibe, zu erwähnen sei hier das freiwillige Schulgebet (vgl. BVerwGE 109, 40 ).

    Allerdings ist auch in diesem freiwilligen Rahmen der negativen Bekenntnisfreiheit, auf die sich die Antragsteller berufen, durch einen Ausgleich der einander widersprechenden Grundrechtspositionen im Wege der praktischen Konkordanz Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 , BVerwGE 109, 40 ).

    Dazu müssen sie einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerwGE 109, 40 ).

  • BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99  

    Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin

    (1) Aus der in Art. 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GG getroffenen Gesamtregelung, die dem Postulat einer strikten Trennung von Staat und Kirche eine Absage erteilt und ganz im Sinne einer nicht nur distanzierenden, sondern auch respektierenden, vorsorgenden Neutralität des Staates gegenüber Religionen und Weltanschauungen zu verstehen ist (vgl. dazu Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40, 46 f.), ergibt sich, daß der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaften ist (BVerfGE 74, 244, 251).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00  

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Mit Blick insbesondere auf die Schüler und ihre Eltern und die möglichen Unvereinbarkeiten ihrer unterschiedlichen Überzeugungen hat der Staat vorsorgend darauf zu achten, dass die negative Bekenntnisfreiheit Andersdenkender und die "friedliche Koexistenz" gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gewährleistet bleibt; er darf den religiösen Frieden in einer Gesellschaft und damit auch in der Schule nicht von sich aus gefährden, weder durch eine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse noch durch eine Ausgrenzung Andersgläubiger (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 16 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.04.1999, BVerwGE 109, 40, 46, 47).
mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01  

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Ungeachtet einer allgemeinen christlich-abendländischen Prägung hat sie sich jeglicher Missionierung und Indoktrination zu enthalten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.12.1975, BVerfGE 41, 29 ; und vom 16.05.1995, BVerfGE 93, 1 ; BVerwG, Urteile vom 17.06.1998 - 6 C 11.97 -, BVerwGE 107, 75 ; und vom 21.04.1999 - 6 C 18.98 -, BVerwGE 109, 40 ).
  • VG Stuttgart, 24.03.2000 - 15 K 532/99  

    Im Rechtsstreit um das islamische Kopftuch sieht das Verwaltungsgericht Stuttgart

    In der Präambel des Grundgesetzes wird Gott genannt; das Grundgesetz enthält auch noch andere christliche Bezüge (vgl. dazu BVerwGE 109, 40 = NJW 1999, 3063 = NVwZ 1999, 1237 L).

    Wie das BVerwG im Urteil vom 21.4.1999 (BVerwGE 109, 40 = NJW 1999, 3063 = NVwZ 1999, 1237 L) ausgeführt hat, könnten im Einzelfall mit einer derartigen Erhebung bisher nicht vorhandene oder nicht aktuelle Konflikte, womöglich auf breiter Front, geweckt werden, indem der Konfliktstoff auf diese Art und Weise erst ins Gespräch gebracht wird.

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01  

    Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst; Eignung;

    Die Pflicht zur Neutralität des Staates in Fragen der Religion und des Glaubens ist nicht als eine distanzierende, abweisende Neutralität im Sinne der laizistischen Nichtidentifikation mit Religionen und Weltanschauungen, sondern als eine respektierende, vorsorgende Neutralität zu verstehen (BVerfG, Beschl. v. 16.5.1995, aaO; BVerwG, Urt. v. 21.04.1999 - 6 C 18/98 - BVerwGE 109, 40, 46 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001 - 4 S 1439/00 -).
  • VGH Hessen, 04.02.2003 - 8 TG 3476/02  

    Entfernung eines Kreuzes aus Sitzungssaal des Kreistags

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht später im Urteil vom 21. April 1999 - 6 C 18/98 - (juris = u.a. BVerwGE 109 S. 40 ff., NJW 1999 S. 3063 ff.) zur verfassungskonformen Anwendung der im Dezember 1995 in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen eingeführten Widerspruchsregelung u.a. ausgeführt: Der Gesetzgeber habe in Wahrnehmung seines Gestaltungsauftrags zur Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen negativer und positiver Religionsfreiheit mit der Widerspruchsregelung nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen.
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 3 ZB 08.2634  

    Anspruch eines Lehrers auf Entfernung von Kreuzen aus Klassenräumen in

    Den daraufhin in das Gesetz aufgenommenen Art. 7 Abs. 3 BayEUG haben der Bayer. Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 1.8.1997, NJW 1997, 3157 = DVBl 1997, 1195 = BayVBl 1997, 686) und das Bundesverwaltungsgericht (Entscheidung vom 21.4.1999, BVerwGE 109, 40 = NJW 1999, 3063 = DVBl 1999, 1581 = BayVBl 1999, 663) für verfassungskonform auslegbar und damit für wirksam erachtet.

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 1.8.1997, a.a..O.) und auch das Bundesverwaltungsgericht (Entscheidung vom 21.4.1999 a.a.O.) haben die Regelung in der dargestellten Weise verstanden und für zulässig erachtet.

  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05  

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus

    Ungeachtet einer allgemeinen christlich-abendländischen Prägung hat sie sich jeglicher Missionierung und Indoktrination zu enthalten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.12.1975, BVerfGE 41, 29, 48 ff., 57 ff.; und vom 16.05.1995, BVerfGE 93, 1, 21 ff.; BVerwG, Urteile vom 17.06.1998 - 6 C 11.97 -, BVerwGE 107, 75, 80 ff. und vom 21.04.1999 - 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40, 46 f.).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563  

    Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch

    Den daraufhin in das Gesetz aufgenommenen Art. 7 Abs. 3 EUG haben der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Entsch. vom 1.8.1997, BayVBI. 1997, 686 = NJW 1997, 3157 = DVBI.1997,1195) und das Bundesverwaltungsgericht (Entsch. vom 21.4.1999, BayVBI. 1999, 663 = NJW 1999, 3063 = DVBI.1999, 1581) für verfassungskonform auslegbar und damit für wirksam erachtet.
  • VG Gießen, 31.01.2003 - 4 G 4715/02  

    Kein Zwang zur Teilnahme an religiösen Handlungen - Tischgebet in Kindergarten

  • VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347  

    Kreuz im Klassenraum

  • VG Aachen, 16.01.2002 - 9 L 1313/01  
  • VG Aachen, 16.01.2002 - 9 L 131/01  
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