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   BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58   

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https://dejure.org/1960,51
BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58 (https://dejure.org/1960,51)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1960 - VI C 22.58 (https://dejure.org/1960,51)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1960 - VI C 22.58 (https://dejure.org/1960,51)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 106
  • MDR 1961, 88
  • DVBl 1961, 88
  • DÖV 1961, 60
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Eine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen ist anerkannt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Wiederaufnahmegründe des Prozeßrechts geltend gemacht werden (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]; 25, 241 [242]; 26, 153 [155]; 28, 122 [125]), in bestimmten Fällen auch das Auffinden sonstiger Beweismittel (BVerwGE 25, 241 [243]).
  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die

    Hinsichtlich der weiteren von der Beschwerde angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 1960 - BVerwG 6 C 22.58 - (BVerwGE 11, 106) und vom 15. November 1962 - BVerwG 3 C 257.60 - (BVerwGE 15, 155) kommt eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schon deswegen nicht in Betracht, weil diese Entscheidungen nicht zu § 51 VwVfG, sondern zu der vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes geltenden Rechtslage ergangen sind.
  • BVerwG, 11.03.1969 - VI C 24.65

    Rechtsmittel

    Aus den gleichen Erwägungen scheide eine neue Sachentscheidung wegen Nichtigkeit der unanfechtbaren früheren Entscheidung aus (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]).

    Auch auf die im Schlußabsatz des Urteils BVerwGE 11, 106 angedeutete Rechtsauffassung könne der Kläger sein Begehren nach einer neuen Sachentscheidung nicht stützen.

    Die Revision kann sich auch nicht mit Erfolg auf den nicht entscheidungstragenden Teil der Urteilsgründe von BVerwGE 11, 106 (108, 109) [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]berufen.

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