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   BVerwG, 16.12.1960 - VII P 6.59   

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https://dejure.org/1960,352
BVerwG, 16.12.1960 - VII P 6.59 (https://dejure.org/1960,352)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1960 - VII P 6.59 (https://dejure.org/1960,352)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1960 - VII P 6.59 (https://dejure.org/1960,352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht hinsichtlich vor Einführung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) bestehender Dienstvorschriften - Bewertung des Dienstes als Arbeitszeit oder Bereitschaftsdienst - Einordnung verwaltungsinterner Regelungen (Dienstdauervorschriften) als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG § 67 Abs. 1 lit. a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 303
  • DÖV 1961, 356
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts des Personalrats ist demnach allein die Festlegung der zeitlichen Lage der durch Gesetz oder Tarifvertrag bestimmten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die zur Verfügung stehenden Arbeitstage und am einzelnen Arbeitstag (Beschluß vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 - [DVBl. 1984, 1228 = ZBE 1984, 379]) und damit auch der Dauer der täglichen Arbeitszeit, nicht aber die Entscheidung der Dienststelle darüber, wie die dienstliche Inanspruchnahme der Beschäftigten unter Einbeziehung von Dienstbereitschaften oder betriebsbedingten Pausen (Arbeitsunterbrechungen) arbeitsrechtlich zu werten ist (vgl. BVerwGE 11, 303 [305]).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluß des BVerwG v. 16.12.i96 0 - BVerwG VII P 6.59) sieht in der prozentualen Anrechnung des Bereitschaftsdienstes auf die reine Arbeitszeit und in der Unterscheidung zxvischen reiner Arbeits zeit und Bereitschaft keinen Verstoß gegen § 72 Abs. 3 BEG oder § 4 AZVO.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2003 - PL 15 S 1078/03

    Keine Mitbestimmung bei Einrichtung einer Rufbereitschaft

    Gegenstand dieser Mitbestimmung ist demnach ferner auch nicht die Entscheidung der Dienststelle, ohne zugleich bestimmte Tage oder Tageszeiten für die Erfüllung der gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Arbeitsleistungspflicht festzulegen, darüber, wie die dienstliche Inanspruchnahme der Beschäftigten unter Einbeziehung von Dienstbereitschaften oder betriebsbedingten Pausen (Arbeitsunterbrechungen) arbeitsrechtlich zu werten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.1985, a.a.O.; BVerwGE 11, 303; vgl. zum Ganzen auch Beschluss des Senats vom 01.04.2003, IÖD 2003, 118).
  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    In dem Beschluß vom 16. Dezember 1960 - BVerwG VII P 6.59 - (BVerwGE 11, 303) ist die Frage der Mitbestimmung an den Dienstdauervorschriften des Betriebs- und Verkehrspersonals der Deutschen Bundesbahn entschieden worden; über den Umfang der Mitbestimmung an Dienstplänen ist nichts gesagt.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21

    Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat;

    Er umfasst daher weder die Bestimmung der Zeiten, die materiell als Arbeitszeiten gelten, noch die Bestimmung des Umfangs der vom Beschäftigten zu leistenden Arbeitszeit (vgl. BAG, Urt. v. 26.6.1985 - 4 AZR 585/83 -, BAGE 49, 125 - juris Rn. 38 (zu § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG a.F.); BVerwG, Beschl. v. 27.7.1979 - BVerwG 6 P 92.78 -, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 16.12.1960 - BVerwG VII P 6.59 -, BVerwGE 11, 303, 304 f.; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 66 Rn. 13 (Stand: März 2019) und Rn. 17 (Stand: Januar 2018) m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 80.81
    Dies würde über die zulässige Konkretisierung der Dienstleistungspflicht des Beamten einerseits und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn andererseits durch die Dienstdauervorschrift "als Schlüssel zur Anwendung der im Bundesbeamtengesetz und in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen arbeitszeitlichen Vorschriften auf die besonderen betriebsbedingten Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn" (vgl. BVerwGE 11, 303 [307]; Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 50.72 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 13 = ZBR 1976, 316 f.]) hinausgehen (vgl. Urteile des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 47.80 und 48.80 -).
  • BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 24.79

    Umfang des Mitbestimmungsrechts bei der Aufstellung von Dienstplänen im Bereich

    Sie ist Ausfluß des Direktionsrechts der Deutschen Bundesbahn und dient nur als Schlüssel zur Anwendung der im Bundesbeamtengesetz und in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen arbeitszeitlichen Vorschriften auf die betriebsbedingten Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn, ohne selbst Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen festzulegen (s. BVerwGE 11, 303 [307]).
  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 50.72

    Ausgleich von Minderarbeit im Rahmen einer Arbeitszeitregelung - Lokomotivführer

    Denn die Gesamtheit der DDV und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen ist rechtlich "als Schlüssel zur Anwendung der im Bundesbeamtengesetz und in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen arbeitszeitlichen Vorschriften auf die besonderen betriebsbedingten Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn" zu qualifizieren (so schon BVerwGE 11, 303 [307]).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 48.80

    Wiederherstellung des klageabweisenden Urteils erster Instanz - Zurücklegung des

    Dies würde über die zulässige Konkretisierung der Dienstleistungspflicht des Beamten einerseits und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn andererseits durch die Dienstdauervorschrift "als Schlüssel zur Anwendung der im Bundesbeamtengesetz und in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen arbeitszeitlichen Vorschriften auf die besonderen betriebsbedingten Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn" (vgl. BVerwGE 11, 303 [307]); Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 50.72 - ([Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 13 = ZBR 1976, 316 f.]) hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - PL 15 S 2688/02

    Abbruch eines Mitbestimmungsverfahrens

    Gegenstand dieser Mitbestimmung ist demnach ferner auch nicht die Entscheidung der Dienststelle, ohne zugleich bestimmte Tage oder Tageszeiten für die Erfüllung der gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Arbeitsleistungspflicht festzulegen, darüber, wie die dienstliche Inanspruchnahme der Beschäftigten unter Einbeziehung von Dienstbereitschaften oder betriebsbedingten Pausen (Arbeitsunterbrechungen) arbeitsrechtlich zu werten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.1985, a.a.O.; BVerwGE 11, 303).
  • BVerwG, 19.02.1976 - 7 P 1.76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an das

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8355/91

    Zustimmung eines Personalrates zur Änderung von Dienstplänen im Zusammenhang mit

  • OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 24/90

    Mitbestimmung bei Hebung der Arbeitsleistung

  • VG Berlin, 08.12.1975 - FK Bln. 67.75
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