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   BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59   

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BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59 (https://dejure.org/1961,362)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1961 - VI C 3.59 (https://dejure.org/1961,362)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1961 - VI C 3.59 (https://dejure.org/1961,362)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 350
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 20.01.1969 - VI C 46.66

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld nach Scheidung der zweiten Ehe -

    Insoweit befindet sich das Berufungsgericht weitgehend in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1961 (BVerwGE 11, 350).

    Das Urteil BVerwGE 11, 350 hat allerdings wegen seiner darin zu den versorgungsrechtlichen Auswirkungen einer "Versorgungsscheidung" vertretenen Auffassung Widerspruch gefunden (Nachweise zum Meinungsstreit bei Becker, FamRZ 1964, 225 in Fußnote 125).

    Eine andere Frage ist es aber, ob die Rechtsordnung daraus Konsequenzen gleichsam "ahndenden" Charakters gezogen wissen will oder ob sie nicht vielmehr - wie auch sonst vielfach in den nicht seltenen Fällen einer Diskrepanz moralischer und staatlicher Gesetze - aus immerhin anerkennenswerten oder jedenfalls hinzunehmenden Erwägungen die Einbeziehung solcher Einzelfälle von moralisch fragwürdiger Art in eine generalisierende begünstigende Regelung in Kauf genommen hat (so wie vom erkennenden Senat in BVerwGE 11, 350 angenommen).

    In dem Urteil BVerwGE 11, 350 war bereits hervorgehoben worden, daß die Anrechnungsregelung eindeutig einen Rechtsanspruch auf anderweitigen Unterhalt (u.a.) voraussetzt; diese Voraussetzung wäre auch dann nicht erfüllt, wenn die Witwe von vornherein auf Unterhalt (in einer nicht als Scheingeschäft zu wertenden oder sonst sittenwidrigen Weise) verzichtet hätte.

    Insoweit hat der erkennende Senat die in BVerwGE 11, 350 bereits anklingende gegenteilige Rechtsauffassung einer Überprüfung unterzogen.

    - Diese Gedankenführung des Berufungsgerichts bewegt sich auf der durch das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 11, 350 vorgezeichneten Linie, Wenn es der Versorgungsbehörde aus den dort angeführten Gründen nicht gestattet sein kann, das nach dem Gesetz an die Scheidung selbst anknüpfende Wiederaufleben des Witwengeldes durch eine Erforschung der Scheidungsmotive zu korrigieren, so drängt sich eine entsprechende Beurteilung für die Handhabung der Anrechnungsregel auf; denn wenn die Versorgungsbehörde sich über das nach dem Gesetz allein entscheidende Nichtbestehen eines Unterhaltsanspruchs durch Erforschung der Motive einer im Scheidungsverfahren getroffenen Verzichtsvereinbarung hinwegsetzen durfte, könnte sie damit im praktischen Ergebnis das Wiederaufleben des Witwengeldes ganz oder teilweise verhindern.

    Allerdings ist zu bedenken, daß für das in BVerwGE 11, 350 bejahte Nachforschungsverbot eine wesentliche Rolle die hoheitliche Natur des Scheidungsurteils und sein Zustandekommen in einem zum Teil sogar durch den Untersuchungsgrundsatz geprägten Gerichtsverfahren spielte.

    Diese Zielsetzung hatte der erkennende Senat schon in seinem Urteil BVerwGE 11, 350 knapp dargestellt; inzwischen hat ihr der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Januar 1967 (BVerwGE 26, 15) eingehende Betrachtungen gewidmet.

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14

    Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der

    So kann auch der Aspekt der Nichtausforschung intimer Verhältnisse der Ehegatten (vgl. die zum Unterhaltsbeitrag für "nachgeheiratete Witwen" und im Ergebnis zu deren Gunsten ergangene ältere Rechtsprechung des Senats: BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1961 - 6 C 3.59 - BVerwGE 11, 350 , vom 20. Januar 1969 - 6 C 46.66 - BVerwGE 31, 197 und vom 30. Oktober 1969 - 2 C 46.68 - BVerwGE 34, 149 ) eine Einschränkung von Beweismitteln zulasten der Witwe nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68

    Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf

    Diese Prüfung läßt erkennen, daß der Gesetzgeber jedenfalls im Bereiche der Hinterbliebenenversorgung bestrebt ist, die Versorgungsbehörde nicht "zu unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" zu nötigen (vgl. BVerwGE 11, 350 [351-353]), sie "nicht mit einer ihr wesensfremden ... Ausforschung der privaten Lebenssphäre des Ehepaares zu befassen" (vgl. BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]).

    Aber "dies gilt nur unter den eng umrissenen Voraussetzungen des § 123 Abs. 1 Nr. 1 BBG, die dadurch gekennzeichnet sind, daß der Gesetzgeber lediglich diejenigen Fälle der Versorgungsehe treffen will, die wegen ihrer typischen Gestaltung die Behörde grundsätzlich von einer Ausforschung der privaten Lebenssphäre entbinden" (BVerwGE 11, 350 [352]).

    Auch diese Vorschrift erspart der Versorgungsbehörde eine ihr "wesensfremde Ausforschung der privaten Lebenssphäre der Witwe" (BVerwGE 11, 350 [353]).

    In ähnlicher Weise knüpft § 164 Abs. 3 BBG das Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs an den Tatbestand der Auflösung der neuen Ehe und schließt dadurch die Prüfung der Versorgungsbehörde aus, ob die Ehescheidung "zum Schein" eigens im Hinblick auf diese Vorschrift durchgeführt wurde (vgl. BVerwGE 11, 350 ff.) oder ob ein im Ehescheidungsverfahren ausgesprochener Unterhaltsverzicht seinen Beweggrund in dem durch diese Vorschrift vermittelten Vorteil hatte (vgl. BVerwGE 31, 197 ff. [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66]).

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Insofern ist zu beachten, daß nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25. Januar 1961 (BVerwGE 11, 350 ) das Witwengeld der wiederverheirateten Beamtenwitwe nach der Scheidung der zweiten Ehe auch dann wiederauflebt, wenn die Ehegatten eigens zu diesem Zweck die Scheidung betrieben haben.

    In solch einem Fall dürfen selbst tatsächliche Zuwendungen des geschiedenen zweiten Ehemannes, auf die kein Anspruch besteht, nicht den in der Wiederauflebensregelung behandelten Unterhaltsansprüchen gleichgestellt und wie diese auf das Witwengeld angerechnet werden (vgl BVerwGE 11, 350, 354).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Der genannte Zweck der Regelung, die im Sinne des Verfassungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG dem Schutz der Ehe dient und namentlich auch das Wohl der aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder im Auge hat, wird vielmehr am wirksamsten erreicht, wenn das in Aussicht gestellte Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs der Witwe jede Besorgnis nimmt, eine neue, später etwa scheiternde Ehe könne sich auf die dann wieder in Betracht kommende Versorgung nachteilig auswirken (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerfGE 25, 142 (149, 152); BVerwGE 11, 350 (352 f.)).

    Die Rechtsprechung zu den beamtenrechtlichen Vorschriften hat wiederholt zugunsten der Beamtenwitwe eine weite Auslegung der Wiederauflebensvorschriften vertreten mit der einleuchtenden Begründung, daß auf diese Weise der Gesetzeszweck am besten erreicht würde (vgl. BVerwGE 26, 15 (19 f.); siehe auch BVerwGE 11, 350 (352 f.); 31, 197 (201 ff.)).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2007 - 2 A 10800/07

    Keine Pension nach 24 Tagen Ehe

    Damit hat er die Versorgungsbehörden von der Ausforschung privater Lebenssphären zur Ermittlung des Zwecks einer Eheschließung entbunden (vgl. BVerwGE 11, 350 [353]; 34, 149 [153]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11261/12

    Keine Versorgungsehe trotz kurzer Ehezeit

    Damit will er die Versorgungsbehörden von der Ausforschung privater Lebenssphären zur Ermittlung des Zwecks einer Eheschließung entbinden (vgl. B VerwG, Urteil vom 25. Januar 1961 - 6 C 3.59 -, BVerwGE 11, 350 ; Urteil vom 30. Oktober 1969 - 2 C 46.68 -, BVerwGE 34, 149 ).
  • OVG Hamburg, 16.12.2011 - 1 Bf 164/10

    Hinterbliebenenversorgung; gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe

    Zwar dient die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe dazu, die Behörde in den typischen Fällen einer Versorgungsehe grundsätzlich davor zu bewahren, die private Lebenssphäre auszuforschen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1969, BVerwGE 34, 149 , juris Rn 20; BVerwGE 11, 350).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 39.82

    Wehrpflicht - Ausnahme - Verlust - Mithilfe - Katastropfenschutz

    Diese Fiktion ergibt sich aus dem in § 162 Abs. 1 BGB enthaltenen, auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz, daß bei Verhinderung des Eintritts einer Bedingung wider Treu und Glauben die Bedingung als eingetreten gilt (vgl. Pr. OVG 82, 305 [315] und 90, 253 [257]; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 80.57 - BVerwGE 9, 89 [92], vom 25. Januar 1961 - BVerwG VI C 3.59 - BVerwGE 11, 350 [352] und vom 20. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.66 - BVerwGE 31, 197 [BVerwG 20.01.1969 - VI C 46/66] [200]; Beschluß vom 29. Oktober 1969 - BVerwG I B 46.69 - JR 70, 274 [275]).
  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei

    Als Merkmal für die Beendigung der Witwenbezüge scheidet ein solcher Sachverhalt jedoch deshalb aus, weil sonst die Verwaltung zu "unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen" im Bereich der privaten Lebenssphäre genötigt sein würde (vgl. BVerwGE 11, 350, 351 [BVerwG 25.01.1961 - VI C 3/59], 353).
  • VGH Bayern, 01.12.1998 - 3 B 95.3050

    Anspruch auf Witwengeld bei nur drei Monate andauernder vorangegangener Ehe;

  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 28.82

    Gesicherte Dienstantrittsanordnung - Vereitelung der Zustellung - Wehrpflichtiger

  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 08.1338

    Für den zur Entkräftung der in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltenen

  • BVerwG, 07.03.1973 - VI C 29.71

    Ermittlung des Wertes einer Rente - Gewährung der Versorgungsbezüge aus dem

  • BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63

    Voraussetzungen des Versorgungsanspruch einer Beamtenwitwe - Besonderheiten bei

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 21 ZB 08.3122

    Hinterbliebenenversorgung / Witwengeld; Regelvermutung; Versorgungsehe;

  • BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60

    Anspruch auf Versorgungsbezüge für eine vor dem 1. Juni 1957 liegende Zeit auf

  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 B 113.91

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision aufgrund einer Divergenzrüge

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