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   BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59   

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https://dejure.org/1960,233
BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59 (https://dejure.org/1960,233)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1960 - VII C 222.59 (https://dejure.org/1960,233)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1960 - VII C 222.59 (https://dejure.org/1960,233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG §§ 3, 17

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 75
  • NJW 1961, 524
  • DVBl 1961, 751
  • DÖV 1960, 755
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59
    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen bemüht, diesem Grundrecht in einer den Belangen der jungen Wehrpflichtigen entsprechenden Weise Geltung zu verschaffen (BVerwGE 7, 242; 9, 97 [BVerwG 21.07.1959 - I C 39/59]; 9, 100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59].
  • BVerwG, 21.07.1959 - I C 39.59

    Nachträgliche Berücksichtigung von Einwendungen gegen eine Schätzung im Rahmen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59
    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen bemüht, diesem Grundrecht in einer den Belangen der jungen Wehrpflichtigen entsprechenden Weise Geltung zu verschaffen (BVerwGE 7, 242; 9, 97 [BVerwG 21.07.1959 - I C 39/59]; 9, 100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59].
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59
    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen bemüht, diesem Grundrecht in einer den Belangen der jungen Wehrpflichtigen entsprechenden Weise Geltung zu verschaffen (BVerwGE 7, 242; 9, 97 [BVerwG 21.07.1959 - I C 39/59]; 9, 100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59].
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59
    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen bemüht, diesem Grundrecht in einer den Belangen der jungen Wehrpflichtigen entsprechenden Weise Geltung zu verschaffen (BVerwGE 7, 242; 9, 97 [BVerwG 21.07.1959 - I C 39/59]; 9, 100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59].
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

    Die durch Beweisbeschluß des Verwaltungsgerichts angeordnete medizinische Begutachtung stellt keine Musterungsuntersuchung dar, auf die sich das Urteil vom 8. Juli 1960 - BVerwG VIII C 222.59 - (BVerwGE 11, 75 [76]) und die dazu ergangene Anmerkung von Arndt (NJW 1961, 524) sowie Eyermann-Fröhler (VwGO, § 86 RdNr. 5) beziehen.
  • BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 66.72

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Vorführung zur Musterung - Beurteilung der

    Zur Aufklärungspflicht der Musterungskammer nach Anfechtung einer Musterung "nach Augenschein" (im Anschluß an BVerwGE 11, 75).

    Entzieht er sich bewußt dieser Untersuchung, so ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 75) gerechtfertigt, ihn ohne Untersuchung zu mustern.

  • BVerwG, 31.03.1998 - 6 B 18.98

    Sachverständigenbeweis im Musterungsrechtsstreit; Beweisvereitelung durch Absage

    Das ist schon deshalb unbedenklich, weil im Falle der Einberufung eine Einstellungsuntersuchung durch den Truppenarzt stattfindet (Urteil vom 8. Juli 1960 - BVerwG 7 C 222.59 - BVerwGE 11, 75; Urteil vom 26. September 1973 - BVerwG 8 C 66.72 - BVerwGE 44, 88, 90; Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 56.77 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 15; Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 32.83 NVwZ 1986, 391, 392).
  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 56.77

    Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Anforderungen an eine

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 21.67 - (vgl. auch BVerwGE 11, 75; 44, 88) [BVerwG 18.09.1973 - I C 9/73]ausgesprochen hat, genügt die Wehrbehörde ihrer nach § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV bestehenden Untersuchungspflicht, wenn sie dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zur Untersuchung gibt; nimmt dieser die Gelegenheit aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahr, so ist der daraufhin erlassene Einberufungsbescheid nicht wegen Fehlens der vorgeschriebenen qualifizierten Verfügbarkeitsprüfung rechtswidrig.
  • BVerwG, 25.09.1974 - VIII CB 32.74
    Im übrigen ist zu bemerken, daß das angefochtene Urteil von den in Anspruch genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht abweicht, weil sie entweder andere Sachverhalte zum Gegenstand haben (BVerwGE 8, 29; 11, 75 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]; 20, 295) [BVerwG 25.02.1965 - VIII C 80/63]oder vom Verwaltungsgericht beachtet sind (BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 8 B 86.83

    Verletzung der ihm im Musterungsverfahren hinsichtlich der ärztlichen

    Ein Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit zur (weiteren) Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen es einem Wehrpflichtigen wegen der Verletzung der ihm im Musterungsverfahren (Überprüfungsverfahren) hinsichtlich der ärztlichen Untersuchung obliegenden Mitwirkungspflicht (vgl. §§ 3 Abs. 1 und 17 Abs. 4 WPflG) im Verwaltungsstreitverfahren verwehrt ist, die Wehrdienstfähigkeit berührende gesundheitliche Gründe (vgl. § 8 a WPflG) geltend zu machen (zur Verweigerung der Mitwirkung: vgl. Urteile vom 8. Juli 1960 - BVerwG VII C 222.59 - BVerwGE 11, 75 [76 f.] und vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 39.65 - BVerwGE 22, 235 [237]).
  • BVerwG, 08.06.1976 - VIII CB 81.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensrevision wegen

    Dieser hat ständig entschieden, daß ein Wehrpflichtiger, der der Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung nicht nachgekommen ist, sich nicht darauf berufen kann, sein Tauglichkeitsgrad sei zu Unrecht ohne ärztliche Untersuchung festgesetzt worden (BVerwGE 11, 75; 22, 235[237]).
  • BVerwG, 24.03.1975 - 8 C 19.75

    Verpflichtung einer ärztlichen Untersuchung zur Beurteilung der

    Für den Kläger als Wehrpflichtigen bestand nach § 17 Abs. 4 WPflG eine öffentlich-rechtliche Pflicht, seine Untersuchung auf seine Wehrdiensttauglichkeit zu dulden, da sie nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen risikolos war (BVerwGE 11, 75).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2009 - 11 K 8234/08

    Musterung Untersuchung Weigerung Aktenlage

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1960 - VII C 222.59 -, Buchholz 448.0 § 17 WehrPflG Nr. 1.
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII C 53.61

    Rechtsmittel

    In der Frage, ob im Musterungsbescheid trotz Weigerung des Wehrpflichtigen, sich untersuchen zu lassen, die Tauglichkeit festgestellt werden darf, hält der Senat an seinem Urteil vom 8. Juli 1960 (BVerwGE 11, 75) fest.
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