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   BVerwG, 17.08.1960 - VI C 371.57   

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https://dejure.org/1960,492
BVerwG, 17.08.1960 - VI C 371.57 (https://dejure.org/1960,492)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1960 - VI C 371.57 (https://dejure.org/1960,492)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1960 - VI C 371.57 (https://dejure.org/1960,492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 §§ 66, 79; SGG § 51; VwGO § 41

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 92
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53

    Rechtsweg bei streitigem Anspruch auf Gewährung von Ausgleichsbeihilfe -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 371.57
    Auch die Ansprüche der früheren Angestellten und früheren Arbeiter des öffentlichen Dienstes nach § 52 G 131 werden auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 GG gewährt und gleichwohl ist nach der unter der Herrschaft des § 29 G 131 (F. 1953) i.V. mit § 172 BBG ergangenen Entscheidung in BVerwGE 2, 144 ff. für diese Ansprüche nicht der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern derjenige zu den Arbeitsgerichten gegeben.
  • BSG, 28.07.1959 - 8 RV 67/57
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1960 - VI C 371.57
    So ist mit Recht in BSG 10 S. 206 ff. hervorgehoben, daß Personen, um die es bei § 66 G 131 gehe, auch schon früher nach den Gesetzen über die Versorgung der Kriegsopfer versorgt worden seien und daß es mithin nur folgerichtig gewesen sei, wenn entsprechend der Gemeinsamen Empfehlung des BMI und des BMF vom 6. Februar 1953 (GMBl. 1953 S. 42) die Durchführung des § 66 G 131 den Versorgungsämtern übertragen wurde.
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Das Ergebnis, daß über die Rechtmäßigkeit derartiger Maßnahmen sowohl die ordentlichen Gerichte als auch - wegen der tatsächlichen "Vorrangstellung" der Polizei im Ermittlungsverfahren vielleicht sogar noch mehr - die Verwaltungsgerichte entscheiden, wäre mit dem Sinn und Zweck der Rechtswegregelungen des § 40 Abs. 1 VwGO und des § 23 Abs. 1 EGGVG unvereinbar (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 371.57 - <BVerwGE 11, 92, 95>).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Dies entspricht ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung und durchaus herrschender Meinung (vgl. BVerwGE 1, 83 [BVerwG 25.02.1954 - I B 196/53]; 11, 95) [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57].
  • BVerwG, 16.05.1961 - II C 157.58
    Für Ansprüche aus § 66 a G 131 ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Fortentwicklung von BVerwGE 11, 92).

    Dem hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Grundsatz sich durch sein Urteil vom 17. August 1960 (BVerwGE 11, 92), auf das die Parteien hingewiesen worden sind, angeschlossen.

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 231.58

    Rechtsmittel

    Bereits in seiner Entscheidung vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 371.57 - (BVerwGE 11, 92 [95]) hat der Senat den auch in Art. 96 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Umstand, daß im deutschen Rechtsbereich bestimmte (öffentlich-rechtliche) Spezialmaterien bestimmten (öffentlich-rechtlichen) Spezialgerichtsbarkeiten zugeordnet sind ("Spartengerichtsbarkeit"), als einen wichtigen Gesichtspunkt für die Auslegung einer Rechtswegregelung hervorgehoben und verwertet.
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 26.72

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Aufnahme eines Lichtbildes als

    Das Ergebnis, daß über die Rechtmäßigkeit derartiger Maßnahmen sowohl die ordentlichen Gerichte als auch - wegen der tatsächlichen "Vorrangstellung" der Polizei im Ermittlungsverfahren vielleicht sogar noch mehr - die Verwaltungsgerichte entscheiden, wäre mit dem Sinn und Zweck der Rechtswegregelungen des § 40 Abs. 1 VwGO und des § 23 Abs. 1 EGGVG unvereinbar (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 371.57 - [BVerwGE 11, 92, 95 [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57]]).
  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65

    Bauen im Bauwich - Zulässigkeit eines Kleingaragenbaus im Bauwich -

    Die öffentlich-rechtliche Klage des Nachbarn, mit der er sich gegen eine Baugenehmigung zugunsten des Bauherrn wendet, setzt voraus, daß im Genehmigungsverfahren Vorschriften berührt werden, die ausschließlich oder doch zum Teil dem Schutz der Interessen Dritter, insbesondere solcher der Nachbarn, zu dienen bestimmt sind (BVerwGE 1, 83 [BVerwG 25.02.1954 - I B 196/53]; 10, 122 [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87/59]; 11, 95) [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57].
  • BVerwG, 10.03.1965 - VI C 3.63

    Rechtsmittel

    Es wäre auch mit § 64 Abs. 3 G 131 und den vom Berufungsgericht zutreffend angestellten Überlegungen nicht vereinbar, ganz abgesehen davon, daß der Kläger Ansprüche nach § 66 G 131 nicht im Verwaltungsrechtswege geltend machen könnte (BVerwGE 11, 92).
  • BVerwG, 08.02.1962 - III C 197.60

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Hausrat - Aufteilung der

    Bestätigung von BVerwGE 2, 135; 10, 202 [BVerwG 01.03.1960 - I C 150/58]; 11, 95 [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57].
  • OVG Bremen, 29.12.1977 - II T 8/77

    Verbot des Anbringens von Amtsschildern bei Notaren; Regelung des in

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  • BVerwG, 09.05.1961 - IV C 382.59

    Rechtsmittel

    Ein Verkennen dieses Umfangs der verwaltungsgerichtlichen Pflicht und Befugnis zur Aufklärung und Entscheidung stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 339 Abs. 1 LAG der (vgl. BVerwGE 2, 135;Urteile vom 15. November 1956 - BVerwG III C 10.56 = NJW 1957, 515, undvom 21. Mai 1959 - BVerwG III B 137.58/C 147.58 = Buchholz, BVerwG, 427.3 Nr. 7 zu § 335 a = MtBl.BAA 60, 5; ferner BVerwGE 10, 202; 11, 95 ff. [BVerwG 17.08.1960 - VI C 371/57]).
  • BVerwG, 21.09.1962 - III C 232.61

    Rechtsmittel

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