Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a, Art. 106, 107; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer - Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Steuermaßstab der Stückzahl; verfassungsmäßige Aufwandsteuer; Steuergerechtigkeit; Vereinbarkeit mit europäischem Recht
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Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Steuermaßstab der Stückzahl; verfassungsmäßige Aufwandsteuer; Steuergerechtigkeit; Vereinbarkeit mit europäischem Recht.
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Spielautomatensteuer rechtmäßig
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Stückzahlmaßstab für Spielautomatensteuer grundsätzlich zulässig
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 110, 237
- DVBl 2000, 910
- DÖV 2000, 550
- NVwZ 2000, 936
Wird zitiert von ... (172)
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Der in einer Vergnügungssteuersatzung verwendete Erhebungsmaßstab nach der Stückzahl der Spielautomaten weist nicht den durch Art. 105 Abs. 2a GG gebotenen zumindest lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler auf, wenn Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (Fortführung von BVerwGE 110, 237).In Übereinstimmung damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Spielautomatensteuer ausdrücklich einen zumindest lockeren Bezug zwischen dem gewählten Maßstab und dem Vergnügungsaufwand für erforderlich gehalten (Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 BVerwGE 110, 237 ; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 1995 BVerwG 8 N 2.93 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 13 f. m.w.N.).
Dieser Sichtweise hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 240 f.; bereits ebenso unter Berufung auf die nach der Lebenserfahrung zu erwartende Beziehung zwischen Erstanschaffungspreis des Automaten und Benutzerhäufigkeit Urteile vom 7. März 1958 BVerwG 7 C 84.57 BVerwGE 6, 247 ; vom 26. Mai 1967 BVerwG 7 C 92.65 BVerwGE 27, 146 ; vom 7. Februar 1975 BVerwG 7 C 68.72 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 3).
Vor diesem Hintergrund ging auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. November 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 241 f.) davon aus, dass "unter den jetzigen technischen Bedingungen mit Hilfe elektronischer Datenerfassung die Feststellung der exakten Einspielergebnisse der Spielautomaten, die früher nur durch Auszählung der Münzen möglich gewesen wäre, erleichtert ist." Die grundsätzliche Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs brauchte das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung gleichwohl nicht in Frage zu stellen, weil nach den es bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Einspielergebnisse der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen lediglich zwischen 2 000 und 2 500 DM monatlich schwankten und das Bundesverwaltungsgericht danach den erforderlichen lockeren Bezug zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Vergnügungsaufwand noch gewahrt sah.
Die Beklagte beruft sich hierfür auf das Urteil des Senats vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99, a.a.O. S. 240;… ebenso OVG Lüneburg, a.a.O., und OVG Koblenz, a.a.O. juris Rn. 26).
32 (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 242) Schwankungen in den monatlichen Einspielergebnissen von Automaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen 2 000 und 2 500 DM für jedenfalls vereinbar mit dem Stückzahlmaßstab angesehen und sich für diese Erkenntnis auf den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil aus dem Jahre 1962 akzeptierten relativ größeren Unterschied zwischen damals 600 und 800 DM im Anschaffungspreis der Geräte berufen.
Dies setze freilich voraus, dass sich die Unternehmen nicht wesentlich voneinander unterschieden (…vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. S. 103;… Beschluss vom 18. Mai 1971, a.a.O. S. 130; BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 13 f.; Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 241).
Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 12; Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 239 f.).
Auch der Senat vermag den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nichts zu entnehmen, was den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 ( BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 242 f.) für den Stückzahlmaßstab erkannten Praktikabilitätsvorsprung in Frage stellte.
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
Die Spielgerätesteuer wird auch in Rechtsprechung (…vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, S. 573 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügung-steuer Nr. 25; Beschluss vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 26; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFH…, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 -, NVwZ 1990, S. 903 f.;… Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 312 ; BFHE 217, 280 ) und Literatur (…vgl. etwa Heintzen, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 4./5. Aufl. 2003, Art. 105 Rn. 57;… Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 105 Rn. 61;… Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl. 2008, § 16 Rn. 17;… Wolff, NVwZ 2005, S. 1241 ) übereinstimmend als Unterfall der Vergnügungsteuer und damit als Aufwandsteuer verstanden.Eigentliches Steuergut ist gleichwohl der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers, weil die Vergnügungsteuer darauf abzielt, die mit der Einkommensverwendung für das Vergnügen zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu belasten (vgl. BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 zur Aufwandsteuer; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ).
Jedenfalls muss der Ersatzmaßstab einer Spielgerätesteuer einen zumindest lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers aufweisen, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwands wenigstens wahrscheinlich macht (vgl. BVerfGE 14, 76 ; ferner BVerfGE 31, 119 ; 49, 343 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 13 f.; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFHE 217, 280 ).
Als Ersatzmaßstab ist bei einer Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten in der Vergangenheit, bis dies durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218 ) erheblich erschwert wurde, vielfach eine pauschalierende Bemessung der Steuer nach der Stückzahl der aufgestellten Automaten gewählt worden (vgl. neben der vom Finanzgericht vorgelegten Norm etwa die satzungsrechtlichen Vorschriften, die Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - vgl. BVerfG, NVwZ 1997, S. 573 - und des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 110, 237; 123, 218 ;… BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 -, NVwZ 2000, S. 933, …und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, S. 1322 - waren).
Die Verwendung derartiger Ersatzmaßstäbe wurde und wird mit Gesichtspunkten der Verwaltungspraktikabilität (vgl. etwa BVerfGE 14, 76 ; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ) und dem Hinweis darauf begründet, dass der jeweilige Vergnügungsaufwand der Automatennutzer nicht zuverlässig erfasst werden könne (vgl. BVerwGE 123, 218 m.w.N.).
Die durch den Stückzahlmaßstab erzwungene Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist bisher in der Rechtsprechung stets als durch Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ; BVerwGE 110, 237 ).
Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass ein wirklichkeitsnäherer Maßstab deswegen nicht zur Verfügung stünde, weil ein stärker am Aufwand der Spieler orientierter Maßstab mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. dazu BVerwGE 110, 237 ;… BVerwG, NVwZ 2000, S. 933 ; BFHE 217, 280 ; BFH…, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 55 ).
- OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [938]; und - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933 [934]) Steuersätze von 600, 00 DM/Monat bzw. 400, 00 DM/Monat für einen in einer Spielhalle aufgestellten Apparat mit Gewinnmöglichkeit und von 200, 00 DM/Monat für einen dort aufgestellten Apparat ohne Gewinnmöglichkeit sowie von 150, 00 DM/Monat bzw. 200, 00 DM/Monat für einen an sonstigen Orten aufgestellten Apparat mit Gewinnmöglichkeit und von 70, 00 DM/Monat bzw. 50, 00 DM/Monat für einen dort aufgestellten Apparat ohne Gewinnmöglichkeit unbeanstandet gelassen."Die hiermit verbundene Typisierung und Pauschalierung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nach wie vor durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).
Diese Kontrollen würden die kommunalen Verwaltungen mangels entsprechend geschulten Personals überfordern (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).
All dies ist mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).".
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 f.) unter Aufhebung der gegenteiligen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein im Urteil vom 22.04.1998 (- 2 K 3/95 -, NVwZ 1999, 1371 ff. = KStZ 1999, 55 ff.) ausführlich begründet, dass - bezogen auf das Jahr 1998 - Praktikabilitätserwägungen unverändert die Anwendung des Stückzahlmaßstabes rechtfertigen.
Besteuert wird dabei der Vermögensaufwand des Spielers für das Vergnügen an den Spielgeräten, weil dieser Aufwand Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers ist (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [95 f.]; Beschluss vom 01.04.1971, BVerfGE 31, 8 [19 f.]; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, die Anknüpfung der Spielautomatensteuer an den Vergnügungsaufwand des Spielers bleibe auch dann eine pauschale Anknüpfung, wenn das Einspielergebnis der Geräte als Bemessungsgrundlage für die Steuer gewählt werde (BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936).
Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfG, Beschluss vom 26.04.1978 - 1 BvL 29/76 -, BVerfGE 48, 227 [239]; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936).
Mit Blick auf die Vergnügungssteuer wird allgemein weiter verlangt, dass der für die Pauschalierung gewählte Ersatzmaßstab bei der Steuerbemessung zumindest einen lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand der Spieler als eigentlichem Ziel der Vergnügungssteuer aufweist (BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]; zur Anknüpfung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen an der Raumgröße der Veranstaltungsstätte vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 C 3/03 -, DÖV 2004, 705 [708]).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]) entschieden, der für die Rechtfertigung der Spielautomatensteuer als Pauschalsteuer erforderliche lockere Bezug zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Vergnügungsaufwand sei jedenfalls gewahrt, wenn für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Einspielergebnisse zwischen 2.000,00 und 2.500,00 DM monatlich zu verzeichnen seien.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; …
Insoweit sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936, zu verweisen.Im Hinblick auf eine zulässige Pauschalierung der Spielgerätesteuer sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 - zu verweisen.
Da dies auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933), weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch insoweit nicht von einer nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO relevanten gerichtlichen Entscheidung ab.
Im Grundsatz gilt: Die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem historisch gewachsenen und verfassungsgemäßen Stückzahlmaßstab nach der Zahl der Automaten entspricht auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit (so BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237, unter Aufhebung der Vorinstanz OVG Schleswig, Urteil vom 22. April 1998 - 2 K 3/95 -).
Dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237, entschiedenen Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass das Oberverwaltungsgericht festgestellt hatte, dass die Einspielergebnisse pro Gerät mit Gewinnmöglichkeit um bis zu 25 von Hundert differierten.
Durchbrechungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).
Dass die Steuererhebung wegen der Festschreibung der Höhe der Spielsätze in der Spielverordnung nicht auf jeden einzelnen Spielteilnehmer abgewälzt werden kann, führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Grenze einer verfassungsmäßigen Berufsausübungsregelung überschritten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).
Die Vergnügungsteuersatzung verstößt auch nicht gegen Art. 106, 107 GG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).
Die Erhebung der Spielautomatensteuer verstößt insbesondere nicht gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; OVG Weimar, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 4 EO 489/02 -, DÖV 2004, 254; OVG Schleswig im Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95; FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS).
- VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98
Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"
Bezogen auf das im Verlauf des Normenkontrollverfahrens ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Unbedenklichkeit der Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs für die Bemessung der Spielautomatensteuer, soweit der nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderliche "lockere Bezug" zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand noch gewahrt sei (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.12.1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = DÖV 2000, 255 = NVwZ 2000, 936), macht die Antragstellerin geltend: Das Bundesverwaltungsgericht habe die maßgebliche Rechtsfrage nicht abschließend entschieden.Auch das Bundesverwaltungsgericht stelle in seinem die Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs billigenden Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 - (…a. a. O.) maßgeblich auf den mit einer Besteuerung auf der Grundlage der Einspielergebnisse verbundenen Verwaltungsaufwand ab, der die Kommunen mangels entsprechend geschulten Personals überfordere und ihnen nicht zumutbar sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (- 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = NVwZ 2000, 936) für die nach dem Stückzahlmaßstab erhobene Spielautomatensteuer ebenfalls die Gleichwertigkeit der Umsatzsteuer verneint und insoweit ausgeführt: Die wesentlichen Merkmale dieser als Mehrwertsteuer erhobenen Steuer bestünden nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in (1) der allgemeinen Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen bezogenen Geschäfte, (2) der Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhalte, (3) der Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze, sowie (4) dem Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird.
Zu der Frage, wie sich die heute mögliche elektronische Erfassung der Einspielergebnisse bei den entsprechend ausgerüsteten Geldspielgeräten auf die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs auswirkt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (a.a.O.) entschieden, dass der Stückzahlmaßstab im Prinzip nach wie vor zugrunde gelegt werden könne.
Die in der Rechtsprechung zuweilen unternommenen Versuche, auch die an den tatsächlichen Spielereinsätzen/Einspielergebnissen orientierte Steuerbemessung auf die Bedeutung eines bloßen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zu reduzieren (dazu tendierend: BVerwG , U.v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237, 240 = DVBl. 2000, 910, 911 = NVwZ 2000, 936, 936/937; OVG Koblenz, U.v. 04.12.2001 - 6 A 11301/99 - juris S. 3/4) und sie insoweit auf eine Stufe mit dem Stückzahlmaßstab zu stellen, gehen fehl.
Der "Wirklichkeitscharakter" der Steuerbemessung wird auch nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass die Steuer "indirekt" beim Automatenaufsteller und nicht bei dem den Aufwand betreibenden Spieler selbst erhoben wird (anderer Ansicht in diesem Punkt anscheinend das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O.;… ferner OVG Koblenz, a.a.O.).
Der Senat nimmt in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 (a.a.O.) an, dass dem Stückzahlmaßstab ungeachtet der seit 1. Januar 1997 gesicherten Ausstattung zumindest sämtlicher Gewinnspielgeräte mit Erfassungssoftware bzw. Zählwerken, die die genaue Feststellung der investierten Spieleinsätze ermöglichen, nach wie vor ein Praktikabilitätsvorsprung zuzubilligen ist.
Daran anknüpfend ist auch die Argumentation mit dem traditionellen Charakter der Spielapparatesteuer als Pauschsteuer mit festen Steuersätzen (so etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.12.1999, a.a.O.) hinfällig.
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Steuergut der Vergnügungsteuer in der Form der Spielautomatensteuer ist der vom einzelnen Spieler für das Spielvergnügen erbrachte Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 a.a.O. S. 93; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 …und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 971; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 239 f. und Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 12, 15).
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden (Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30 S. 21 f.; Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 35 S. 12 und - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).
Da der Charakter der Umsatzsteuer für die Vergnügungsteuer zweifelsfrei verneint werden kann, bedarf es einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - Slg. IV 1982 S. 3415; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 248).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03
Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat
Bei seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1999 (- 11 CN 1.99 -) habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass zwischen dem Maßstab und den konkreten Einspielergebnissen zumindest eine lockere Beziehung bestehen müsse.Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschl. v. 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, a.a.O.) ist geklärt, dass die durch Landesrecht auf die Gemeinden übertragene Steuerkompetenz nicht nur das Erheben einer der Einkommenserzielung dienenden Abgabe, sondern auch die mit der Steuererhebung einhergehende Lenkungswirkung (den Edukationszweck) bei der Auswahl des Steuergegenstandes deckt (ebenso BVerwG, Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, E 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = DÖV 2000, 555 = KStZ 2000, 154 = NVwZ 2000, 936).
Die Frage, ob eine Steuer, Abgabe oder Gebühr den Charakter einer Umsatzsteuer in Sinne des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG hat, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen auf frühere Entscheidungen) vor allem davon ab, ob sie das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigt, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belastet, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist.
Diese Merkmale sind bei einer nach der Stückzahl erhobenen Automatensteuer nicht erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Urt., v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, a.a.O.; vgl. auch Urt. des Europäischen Gerichtshofes v. 5.5. 1994 - C-38/93 -, BStBl. 1994 11, 548).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1999 (- 11 CN 1.99 -, a.a.O.) unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, der dem Steuergesetzgeber im Grundsatz zustehende Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl des Steuermaßstabes könne nur dann als überschritten angesehen werden, wenn der Normgeber sich für seine Entscheidung, als Steuermaßstab nach wie vor die Stückzahl zu wählen, nicht länger auf eine wenigstens lockere Beziehung zwischen diesem Maßstab und den konkreten Einspielergebnissen berufen könne.
Nach der angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, a.a.O.) soll der lockere Bezug jedenfalls dann gegeben sein, wenn die Abweichungen der Einspielergebnisse der Geräte mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen nicht mehr als 25 v.H. betragen.
Die von der Klägerin vorgelegten Daten machen deutlich erkennbar, dass die in den einschlägigen Entscheidungen stets formulierte Annahme, dass "für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Einspielergebnisse zwischen 2.000,-- und 2.500,-- DM zu verzeichnen sind" (BVerwG, Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, a.a.O.;… OVG RP, Urt. v. 04.12. - 6 A 11301/99 -), im Tatsächlichen unzutreffend ist.
- VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05 In Übereinstimmung damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Spielautomatensteuer ausdrücklich einen zumindest lockeren Bezug zwischen dem gewählten Maßstab und dem Vergnügungsaufwand für erforderlich gehalten (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 13f. m.w.N.).
Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. S. 93; Urteil vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 341, 8 ;… vgl. auch Kammerbeschluss vom 3. Mai 2001, a.a.O. S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O. S. 239, 242 …und Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 12, 15).
Vor diesem Hintergrund ging auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. November 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 241 f.) davon aus, dass "unter den jetzigen technischen Bedingungen mit Hilfe elektronischer Datenerfassung die Feststellung der exakten Einspielergebnisse der Spielautomaten, die früher nur durch Auszählung der Münzen möglich gewesen wäre, erleichtert ist." Die grundsätzliche Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs brauchte das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung gleichwohl nicht in Frage zu stellen, weil nach den es bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Einspielergebnisse der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen lediglich zwischen 2.000 und 2.500 DM monatlich schwankten und das Bundesverwaltungsgericht danach den erforderlichen lockeren Bezug zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Vergnügungsaufwand noch gewahrt sah.
Die Beklagte beruft sich hierfür auf das Urteil des Senats vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99, a.a.O. S. 240;… ebenso OVG Lüneburg, a.a.O., und OVG Koblenz, a.a.O. juris Rn. 26).
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 242) Schwankungen in den monatlichen Einspielergebnissen von Automaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen 2.000 und 2.500 DM für jedenfalls vereinbar mit dem Stückzahlmaßstab angesehen und sich für diese Erkenntnis auf den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Teilurteil aus dem Jahre 1962 akzeptierten relativ größeren Unterschied zwischen damals 600 und 800 DM im Anschaffungspreis der Geräte berufen.
Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 12; Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 239 f.).
Auch der Senat vermag den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nichts zu entnehmen, was den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 (- BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 242 f.) für den Stückzahlmaßstab erkannten Praktikabilitätsvorsprung in Frage stellte.
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Hieran anknüpfend ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der lockere Bezug zwischen Stückzahlmaßstab und Vergnügungsaufwand jedenfalls dann gewahrt, wenn bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen die Abweichungen bei den Einspielergebnissen nicht mehr als 25 % betragen und damit eine geringere Schwankungsbreite aufweisen als in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).Die hiermit verbundene Typisierung und Pauschalierung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nach wie vor durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).
Diese Kontrollen würden die kommunalen Verwaltungen mangels entsprechend geschulten Personals überfordern (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).
All dies ist mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).
Damit entfällt die im Grundsatz nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - EGV - bestehende Vorlagepflicht (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81 - CILFIT, NJW 1983, 1257 [1258]; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 - NVwZ 2000, 936 [938]).
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Er hat in diesem Urteil im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237) ausgeführt, dass der durch Art. 105 Abs. 2 a GG für eine Aufwandsteuer, wie sie die Spielautomatensteuer darstellt, geforderte zumindest lockere Bezug des verwendeten Steuermaßstabs - der dort wie hier ein Maßstab nach der Zahl der aufgestellten Spielgeräte war - zu dem letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler nur gewahrt ist, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen.Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum aus Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28; Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O., S. 239 f.).
Die gemessen an den Einspielergebnissen ungleiche Steuerlast je Gerät kann sich so mit Blick auf den Belastungsdurchschnitt innerhalb eines Unternehmens im Ergebnis ausgleichen und führt auch im Verhältnis zu anderen Aufstellern zu keinen gleichheitswidrigen Belastungen, sofern sich die Unternehmen in ihrer Struktur nicht wesentlich voneinander unterscheiden (Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 10 C 5.04, UA S. 19; BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O., S. 13 f.; Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O., S. 241 sowie BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 S. 103).
- VG Schleswig, 07.04.2003 - 4 A 191/99
Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Maßstab, …
- FG Bremen, 09.07.2003 - 2 K 105/03
Vergnügungsteuer 2001 und 2002; Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der …
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08
Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen
- BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03
Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04
Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung, …
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der …
- BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
- BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
Spielautomatensteuer rechtmäßig
- BVerwG, 09.12.2009 - 9 C 13.08
- VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 1367/09
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12
Stadt Freiburg: Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten in Höhe von 18% der …
- OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, …
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem …
- BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
- BFH, 01.02.2007 - II B 58/06
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes
- FG Berlin, 01.11.2004 - 8 K 8052/01
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 9.04
Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer
- VG Lüneburg, 29.07.2002 - 5 A 107/01
Vergnügungssteuer
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Zweitwohnungssteuer
- VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 930/09
- VG Lüneburg, 29.07.2002 - 5 A 117/01
Vergnügungssteuer
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11
Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der …
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; …
- OVG Saarland, 21.05.2003 - 1 W 11/03
- VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 7334/03
- VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
Stückzahlmaßstab für die Besteuerung des Spielens an Spielapparaten
- VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Stückzahlmaßstab bei Spielapparatesteuer wird nicht durch umsatzbezogene …
- VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04
- VG Arnsberg, 03.03.2005 - 5 L 1637/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - 14 A 3967/99
- VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03
- VG Düsseldorf, 15.10.2004 - 25 K 4203/04
- VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03
- FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99
Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH, 06.11.2001 - II B 85/01
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
- VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 6368/03
- VG Düsseldorf, 12.07.2004 - 25 K 3018/04
- VG Stade, 26.08.2004 - 1 A 2230/03
Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Finanzbehörden; Spielautomaten; …
- VG Düsseldorf, 27.08.2004 - 25 L 1504/04
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
Maßstab für Erhebung von Vergnügungssteuer auf Glückspielautomaten; Maßstab für …
- VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06
- VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2085/06
Umstellung auf einspielergebnisbezogene Bemessung der Spielapparatesteuer
- OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 266/08
Wiedereinsetzung; Erdrosselungswirkung; Mindeststeuersatz; Veranlagungsverfahren; …
- VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09
- VG Minden, 30.08.2006 - 11 K 4192/04
- VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4880/06
Vergnügungssteuer
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 L 29.07
summarisches Verfahren; Stückzahlmaßstab; Bemessungsgrundlage; Satzung; …
- VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 2291/06
- OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07
Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des Spieleinsatzes bei Spielautomaten mit …
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 2.99
Spielautomatensteuer rechtmäßig
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2838/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
- BVerwG, 23.09.2004 - 10 B 4.04
- OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 13 ME 526/04
Bemessung der "Spielautomatensteuer"; Einspielergebnis; Spielautomat; …
- VG Minden, 16.08.2006 - 11 K 3813/04
- BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09
Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf die Spieler; Hinreichende Bezeichnung …
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der …
- VG Minden, 16.08.2006 - 11 K 4030/04
- VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10
Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 8.05
Kein Erlass der gestaffelten Grundsteuer in eingemeindeten Kommunen der neuen …
- VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 3272/06
Vergnügungssteuer
- VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4289/06
- VG Münster, 16.05.2007 - 9 K 770/03
Besteuerung von Geldspielgeräten in der Stadt Greven rechtmäßig
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen …
- FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10
- VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten; Einspielergebnis; Gewinnspielautomat; …
- VG Halle, 21.04.2004 - 5 A 578/02
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate; …
- OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
Vergnügungssteuer; Spieleinsatz; Kalkulation; Einspielergebnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - 14 A 3968/99
- VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
Vergnügungssteuer; Stückzahlmaßstab; Vergnügungssteuer
- VG Gießen, 29.01.2007 - 8 G 2486/06
Rechtmäßigkeit der Bemessungsgrundlage bei der Erhebung einer …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03
KAG M-V § 8; GG Art. 3
- OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2004 - 2 MB 107/04
- FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01
Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer
- OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
Vergnügungssteuer bei Gewinn-Spielautomaten; Aufwandsteuer; Einspielergebnis; …
- VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2686/07
- BVerwG, 25.05.2011 - 9 B 34.11
Für die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Formulierung einer …
- OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 383/08
Vergnügungssteuer; Steuermaßstab; Berichtigung Beshcluss durch …
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09
- BVerwG, 01.06.2011 - 9 B 35.11
Jedes Glücksspiel darf durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union entweder …
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2012 - 2 S 2995/11
Ablauf der Willensbildung beim Satzungsgeber für Rechtmäßigkeit einer …
- BVerwG, 15.11.2004 - 10 B 61.04
- BVerwG, 15.11.2004 - 10 B 62.04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 14 A 3009/01
- OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; 7,5 % des …
- VG Gelsenkirchen, 24.01.2008 - 2 K 1261/06
Verbrauchssteuerrichtlinie, Sprachvergleich
- VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2751/07
- VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2955/07
- VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2324/07
Spielapparatesteuer mit Differenzierung nach Aufstellungsort und Mindeststeuer …
- OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
Heranziehung zur Vergnügungsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 9 A 515/01
- BVerwG, 12.01.2005 - 10 BN 2.04
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 187/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09
Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 9/99
- OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03
Vergnügungssteuer - Spielautomaten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 9 A 514/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 9 A 512/01
- OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05
Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; …
- FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Spielvergnügungsteuer: AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen …
- VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06
Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …
- VG Münster, 16.05.2007 - 9 K 769/03
Besteuerung von Geldspielgeräten in der Stadt Greven rechtmäßig
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2614/06
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2286/06
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 191/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 190/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- VG Gelsenkirchen, 27.07.2009 - 2 L 461/09
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; "unbeanstandete …
- VG Gelsenkirchen, 06.10.2010 - 2 K 5024/09
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Verhältnismäßigkeit, …
- VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 2 K 3396/10
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Abwägung; Satzung
- VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3777/09
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab, …
- FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der …
- VG Gießen, 08.08.2007 - 8 E 1937/06
Aufstellen von Spielapparaten; Heranziehung zur Vergnügungssteuer; …
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2717/06
- VG Gelsenkirchen, 09.03.2010 - 2 K 1155/09
Vergnügungssteuern, Geldspielgeräte
- VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3598/09
- VG Arnsberg, 08.06.2001 - 3 K 2272/99
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LB 2100/01
Vergnügungssteuer bei Diskothek; Aufwand, besonderer; Aufwandsteuer; Diskothek; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 1 M 27/06
Vergnügungsteuer; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnisse; …
- VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05
Vergnügungssteuer für Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit; Einspielergebnis; …
- VG Gelsenkirchen, 06.11.2008 - 2 K 3765/07
Vergnügungssteuer, Geldspielgerät, Gewinnmöglichkeit, erdrosselnde Wirkung, …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - 9 A 2667/01
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2005 - 10 E 5594/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - 4 M 80/05
Vergnügungssteuer
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 4179/03
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 2160/04
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 5599/03
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstäbe, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 4477/03
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Münster, 16.05.2007 - 9 K 808/03
Besteuerung von Geldspielgeräten in der Stadt Greven rechtmäßig
- VG Gelsenkirchen, 28.12.2007 - 2 K 1561/06
Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit; Vergnügungssteuer
- FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09
Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
Höhe der Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - 14 B 1403/00
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 L 439/00
Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2004 - 14 B 2386/03
- OVG Niedersachsen, 10.11.2004 - 13 ME 447/04
Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten (Vergnügungssteuer); Manipulationssicherheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 14 B 1033/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 14 B 1716/05
- VG Stade, 19.10.2006 - 1 A 1441/06
Vergnügungssteuer als Kartensteuer und Verzehrbon; Eintrittskarte; …
- VG Münster, 03.05.2007 - 9 K 2196/05
- VG Münster, 03.05.2007 - 9 K 1190/06
- VG Düsseldorf, 30.10.2001 - 25 K 529/99
- VG Düsseldorf, 09.04.2003 - 25 K 6438/01
- OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 MB 25/03
- VG Düsseldorf, 08.12.2006 - 25 K 3905/06
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2007 - 1 M 175/06
Rechtmäßigkeit eines Stückzahlmaßstabes im Vergnügungssteuerrecht
- VG Greifswald, 07.09.2011 - 3 A 402/10
Heranziehung zu einem Wasseranschlussbeitrag; Abgrenzung von Innen- und …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2000 - 2 M 33/00
- VG Köln, 23.11.2001 - 20 L 1755/01
- VG Hannover, 13.02.2002 - 1 A 3772/00
Vergnügungssteuer
- VG Leipzig, 11.06.2001 - 6 K 1222/97
- VG Karlsruhe, 13.08.2002 - 8 K 2139/99
- VG Karlsruhe, 13.09.2002 - 8 K 2139/99
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