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   BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99   

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BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99 (https://dejure.org/2000,4458)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2000 - 1 DB 35.99 (https://dejure.org/2000,4458)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35.99 (https://dejure.org/2000,4458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Beamten auf gerichtliche Entscheidung - Rechtmäßigkeit einer Verfügung über den Verlust der Dienstbezüge - Anforderung der Zustellung einer Verfügung an den Verfahrensbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung der Verlustfeststellungsverfügung an Bevollmächtigten; Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge eines Professors an der Fachhochschule der Deutschen Telekom AG; Verlust der Dienstbezüge nur, soweit eine regelmäßige oder planmäßige Anwesenheit vorgesehen ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 153
  • NVwZ-RR 2001, 251
  • DVBl 2001, 143 (Ls.)
  • DÖV 2000, 878
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 DB 12.97

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge aufgrund eines Disziplinarverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Zwar sind im Verlustfeststellungsverfahren Zustellungen an einen Vertreter zu richten, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1999 - BVerwG 1 DB 32.98 - Beschluß vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 DB 12.97 - ).

    Dieses Verfahren ist auch kein Annex zum beamtenrechtlichen Versetzungsverfahren (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1997, a.a.O.).

    Diese Vorschrift, die sich nach ihrem Wortlaut nur auf mit der Berufung angefochtene Urteile des Bundesdisziplinargerichts erstreckt, findet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Verfahren nach § 121 Abs. 1 BDO, die durch Beschluß entschieden werden, entsprechende Anwendung (z.B. Beschluß vom 12. Juni 1997, a.a.O.; Beschluß vom 20. August 1985 - BVerwG 1 DB 35.85 - <BVerwGE 83, 40 [44] = BVerwG DokBer B 1985, 323>; Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 1 DB 6, 98 - m.w.N.).

  • BVerwG, 30.03.2000 - 1 DB 24.99

    Dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten - Schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Dabei ist davon auszugehen, daß der Begriff "Dienst" in § 9 Satz 1 BBesG regelmäßig an die aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis folgende Pflicht anknüpft, zu einer bestimmten Zeit bzw. Zeitspanne an einem bestimmten Ort die jeweils aufgegebenen laufbahngerechten und dem Ausbildungsstand des Beamten entsprechenden dienstlichen Verrichtungen zu erfüllen (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1998 - BVerwG 1 DB 24.97 - m.w.N.; Beschluß vom 30. März 2000 - BVerwG 1 DB 24.99 -).

    Ein Fernbleiben vom Dienst mit der Folge des Verlustes der Dienstbezüge tritt dann ein, wenn der Beamte dieser formalen Dienstleistungspflicht nicht nachkommt, indem er während der Zeit, in der er seinen Dienst leisten soll, und an der Stelle, an der ihm die Aufgabenwahrnehmung aufgegeben ist, schuldhaft und ohne rechtfertigenden Grund nicht anwesend ist (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1981 - BVerwG 1 DB 5, 81 - <BVerwGE 73, 227 [229]>; Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - <BVerwGE 60, 118 [119 f.]>; Beschluß vom 30. März 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 1 DB 15.93

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines schuldhaften

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Dem Dienstherrn obliegt die materielle Beweislast für den Sachverhalt, der den Wegfall der Dienstbezüge begründet (Beschluß vom 26. August 1993 - BVerwG 1 DB 15.93 - <BVerwGE 93, 393 [395] = BVerwG DokBer B 1993, 319 = ZBR 1994, 77 = BayVBl 1994, 218 = DÖD 1994, 119 = NVwZ 1995, 86> m.w.N.; Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - <BVerwGE 76, 142 [143] = ZBR 1984, 186 = RiA 1984, 185 = DÖD 1984, 179>).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Dem Dienstherrn obliegt die materielle Beweislast für den Sachverhalt, der den Wegfall der Dienstbezüge begründet (Beschluß vom 26. August 1993 - BVerwG 1 DB 15.93 - <BVerwGE 93, 393 [395] = BVerwG DokBer B 1993, 319 = ZBR 1994, 77 = BayVBl 1994, 218 = DÖD 1994, 119 = NVwZ 1995, 86> m.w.N.; Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - <BVerwGE 76, 142 [143] = ZBR 1984, 186 = RiA 1984, 185 = DÖD 1984, 179>).
  • BVerwG, 20.07.1981 - 1 DB 5.81

    Zeiten ohne Dienstleistungspflicht - Verlust der Dienstbezüge - Zeiten der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Ein Fernbleiben vom Dienst mit der Folge des Verlustes der Dienstbezüge tritt dann ein, wenn der Beamte dieser formalen Dienstleistungspflicht nicht nachkommt, indem er während der Zeit, in der er seinen Dienst leisten soll, und an der Stelle, an der ihm die Aufgabenwahrnehmung aufgegeben ist, schuldhaft und ohne rechtfertigenden Grund nicht anwesend ist (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1981 - BVerwG 1 DB 5, 81 - <BVerwGE 73, 227 [229]>; Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - <BVerwGE 60, 118 [119 f.]>; Beschluß vom 30. März 2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 DB 35.85
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Diese Vorschrift, die sich nach ihrem Wortlaut nur auf mit der Berufung angefochtene Urteile des Bundesdisziplinargerichts erstreckt, findet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Verfahren nach § 121 Abs. 1 BDO, die durch Beschluß entschieden werden, entsprechende Anwendung (z.B. Beschluß vom 12. Juni 1997, a.a.O.; Beschluß vom 20. August 1985 - BVerwG 1 DB 35.85 - <BVerwGE 83, 40 [44] = BVerwG DokBer B 1985, 323>; Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 1 DB 6, 98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1999 - 1 DB 32.98
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Zwar sind im Verlustfeststellungsverfahren Zustellungen an einen Vertreter zu richten, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1999 - BVerwG 1 DB 32.98 - Beschluß vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 DB 12.97 - ).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
    Ein Fernbleiben vom Dienst mit der Folge des Verlustes der Dienstbezüge tritt dann ein, wenn der Beamte dieser formalen Dienstleistungspflicht nicht nachkommt, indem er während der Zeit, in der er seinen Dienst leisten soll, und an der Stelle, an der ihm die Aufgabenwahrnehmung aufgegeben ist, schuldhaft und ohne rechtfertigenden Grund nicht anwesend ist (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1981 - BVerwG 1 DB 5, 81 - <BVerwGE 73, 227 [229]>; Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - <BVerwGE 60, 118 [119 f.]>; Beschluß vom 30. März 2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 24.14

    Beamter; Lehrer; Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Fernbleiben vom Dienst;

    Er erstreckt sich auf sämtliche Leistungen, die der Beamte nach den für ihn geltenden Vorschriften im Rahmen des Dienstverhältnisses zu erbringen hat (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35.99 - BVerwGE 111, 153 [Fachhochschulprofessor]; Urteil vom 25. September 2003 - 2 C 49.02 - Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 26 S. 40 f. [Rechtsreferendar in der Anwaltsstation]).
  • VG Düsseldorf, 15.01.2024 - 35 K 6629/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35/99 -, juris, Rn. 12 m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35/99 -, juris, Rn. 15.

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 49.02

    Fernbleiben eines Rechtsreferendars vom Dienst; formale Dienstpflicht eines

    Bei der Bestimmung, was als Dienst geschuldet wird, ist den Besonderheiten des jeweiligen Dienstverhältnisses Rechnung zu tragen (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 1 DB 35.99 - BVerwGE 111, 153 ).

    § 9 BBesG knüpft an die nach Zeit und Ort festliegende formale Dienstleistungspflicht des Beamten, Richters oder Soldaten an (vgl. Urteile vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 ; vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 ; Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 1 DB 35.99 - a.a.O. ).

  • VGH Hessen, 28.09.2015 - 28 A 809/14
    Insofern kann ein Hochschullehrer schuldhaft dem Dienst fernbleiben, wenn die Erfüllung einer ihm obliegenden bestimmten Dienstaufgabe ihrer Natur nach seine Anwesenheit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit bzw. Zeitspanne - wie hier bei den streitigen Studiengangbesprechungen bzw. Dienstgesprächen - erfordert und er dem nicht Rechnung trägt, in den er - wie hier - die Aufgaben nicht an dem hierfür vorgesehenen Ort in der vorgegebenen Zeit bzw. Zeitspanne erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35/99 - BVerwGE 111, 153).

    Hochschullehrer können also auch angesichts der Regelung in § 60 Abs. 4 Satz 2 HHG ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fernbleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35/99 - BVerwGE 111, 153), jedenfalls wenn die Dienstleistungspflicht - wie hier durch die Einladung zur Studiengangbesprechung am 28. November 2012 in Verbindung mit der dienstlichen Anweisung des Präsidenten der Hochschule vom 13. Mai 2009 - eine zeitliche und örtliche Konkretisierung erfahren hat.

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

    Auch dieser Aspekt ist von der Bestimmung über die Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitvorschriften erfasst (BVerwG 11. Mai 2000 - 1 DB 35/99 - BVerwGE 111, 153; Thieme Deutsches Hochschulrecht 3. Aufl. Rn. 706; Reich § 50 Rn. 3).

    Dies zeigt sich in der Tatsache, dass die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge nach § 9 BBesG in Betracht kommt, wenn die Erfüllung von Dienstaufgaben des Professors ihrer Natur nach seine Anwesenheit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit oder für eine bestimmte Zeitspanne erfordert und er dem nicht Rechnung trägt, indem er die Aufgaben an dem dafür vorgesehenen Ort in der Zeit oder in der erforderlichen Zeitspanne nicht erfüllt (BVerwG 11. Mai 2000 - 1 DB 35/99 - BVerwGE 111, 153).

  • VG Münster, 18.03.2021 - 5 K 1049/19

    Lehrdeputat, Lehrdeputatsverpflichtung, Hochschullehrer, Forschungsfreiheit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35.99 -, juris, Rn. 13.

    vgl. Reich, Hochschulrahmengesetz, 11. Aufl. 2012, § 43 Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35.99 -, juris, Rn. 11 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 433/21

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35.99 -, juris, Rn. 14.
  • LAG Brandenburg, 03.03.2006 - 5 Sa 297/05

    Arbeitszeitreduzierung durch Sozial-TV Geltung Hochschullehrer Verfahrensgang:

    Diese kann gekürzt werden, wenn die gesetzlichen Aufgaben nach § 43 HRG nicht oder nur teilweise erfüllt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.2000 - 1 DB 35/99).
  • BVerwG, 31.08.2001 - 1 DB 23.01

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens ohne Genehmigung -

    Der Beamte bleibt dann dem Dienst ungenehmigt fern, wenn er seiner in zeitlicher und örtlicher Hinsicht konkretisierten Dienstleistungspflicht nicht Rechnung trägt und zu der vorgesehenen Zeit nicht an dem vorgesehenen Ort seine dienstliche Tätigkeit erbringt (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 1 DB 35.99 - BVerwGE 111, 153 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 444/21

    Bemessung und Erhöhung der Lehrverpflichtung eines Hochschulprofessors

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 1 DB 35.99 -, juris, Rn. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 434/21

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 445/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 460/21

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 448/21
  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 11.139

    Rechtswidrige Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge.

  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 23.00

    Dienstvergehen wegen ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst an einem Tag und der

  • VG Saarlouis, 04.12.2012 - 2 K 669/11

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge bei Eintritt in den Ruhestand mit

  • VG München, 14.08.2009 - M 21 E 09.3589

    Verletzung des Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten der ...

  • VG München, 23.01.2009 - M 21 E 08.5194

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Weisung; allgemeine Dienstleistungspflicht;

  • VG München, 19.01.2009 - M 21 E 08.5021

    Vorwegnahme der Hauptsache; mangelnde Erfolgswahrscheinlichkeit; Antrag eines

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